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Einigung bei Urheberabgaben: 30 Cent je Speicherkarte und USB-Stick

Der Digitalverband Bitkom hat sich mit den Verwertungsgesellschaften Gema und VG Wort über die Höhe von Urheberabgaben geeinigt. Die werden in den Kaufpreis von Geräten einkalkuliert.

Von Johanna Kleibl
2 Min. Lesezeit
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Auf USB-Sticks wird auch urheberrechtliches Material gespeichert. Dewswegen gehen 30 Cent pro Gerät an die Verwertungsgesellschaften. (Foto: Shutterstock)

Bitkom, Gema und VG Wort haben sich über Urheberabgaben auf USB-Sticks und Speicherkarten geeinigt, wie der Bitkom am heutigen Mittwoch bekannt gegeben hat. Ab 2020 zahlen Hersteller und Importeure pauschal 0,30 Euro pro USB-Stick oder Speicherkarte an die Verwertungsgesellschaften. Deren Aufgabe ist es, Abgaben für urheberrechtliche geschützte Inhalte wie Musik, Film, Foto oder Text zu erheben und an ihre  Mitglieder auszuschütten.

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Auch rückwirkend ab Juli 2012 wird eine Abgabe fällig. Bitkom-Mitgliedern, die dem Gesamtvertrag bis Ende Juli 2019 beitreten, wird allerdings ein ermäßigter Satz gewährt. Für Speichermedien mit einer Kapazität von bis zu acht Gigabyte gilt vor 2020 sowieso ein geringerer Beitrag in Höhe von 0,14 Euro. Bitkom-Sprecher Christoph Krösmann sagte dem Online-Magazin Golem.de, dass mit dem neuen Gesamtvertrag für den Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2012 und dem 31. Dezember 2019 Abgaben in Höhe von 40 Millionen Euro fällig werden.

Eine pauschale Abgabe für legale Kopien

Mit den Abgaben soll das legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch abgegolten werden. Für die Erhebung und Ausschüttung an die Urheber sind Verwertungsgesellschaften wie die Gema oder VG Wort zuständig. Die Abgaben werden für Geräte wie Computer, Smartphones, Kopierer, Drucker und auf Speichermedien wie USB-Sticks, Speicherkarten und CD-Rohlinge erhoben. Hersteller und Importeure sind verpflichtet, die Abgaben über den Kaufpreis einzukalkulieren und damit indirekt das private Kopieren in Rechnung zu stellen.

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Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder bewertet den ausgehandelten Vertrag als „gutes Ergebnis für alle Seiten“. Er schaffe Planungssicherheit für Unternehmen, auch Verbraucher profitierten durch niedrige Preise, so Rohleder in der Mitteilung des Bitkom. Zuvor hatten die Verwertungsgesellschaften eine Abgabe von bis zu 1,95 Euro je Speicherkarte und bis zu 1,56 Euro je USB-Stick gefordert. Das System der Pauschalabgaben hingegen kritisiert der Digitalverband, weil für jedes neue Speichermedium, das auf den Markt kommt, Verhandlungen zwischen Bitkom  und den Verwertungsgesellschaften geführt werden. Als mögliche Alternative zu den Pauschalabgaben pro Gerät schlägt der Bitkom ein Fondsmodell vor.

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Ckn

Ich kaufe mir also einen USB Stick für ein portables Ubuntu OS und unterstütze damit zwangsweise die Verwertungsgesellschaften. Wow.
Ehrlich gessagt weiß ich nicht, ob ich je in meinem Leben mithilfe eines USB Sticks „legale Kopieren von urheberrechtlich geschützten Inhalten für den privaten Gebrauch“ angefertigt habe.

Deutschland, wieder mal Weltmeister im Beschützen antiquierter Geschäftsmodelle.

Antworten
dennis

Du hast einfach Recht. Ich bin Fotograf und kaufe mir SD Cards für meine Kamera. Es sind also meine Daten auf der Card. Bekomme ich jetzt die 30 Cent? Nein, bekomme ich nicht, aber die bekommen 30 Cent pro Card, die ich für meine eigenen Erzeugnisse gekauft habe.

Einfach nur unglaublich. Deutschland schafft es einfach nicht in das Digitale Zeitalter. Rückständig bis ins Mark.

Antworten
Thomas

Ich finde die Urheberabgaben toll:
damit brauche ich kein teures iTunes, Spotify, etc. – Abo mehr, sondern darf mir ganz legal alles, wofür Urheberabgaben verlangt werden, nun gratis aus dem Internet nützen. Sonst wären diese Abgaben ja unfair und sie würden nur kassieren, wofür die Urheber null und nichts tun (kaum ein Urheber dürfte sich die Hände mit der Herstellung von Speichermedien schmutzig machen).

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