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Ratgeber

Elektrogeräte-Rücknahme wird zur Abmahnfalle für Händler – alle Infos im großen Ratgeber

Händler müssen jetzt Elektroschrott zurücknehmen und viele neue Pflichten erfüllen – sonst drohen Abmahnungen. Anforderungen und Lösungen zum Elektro-Gesetz im Überblick.

Von Jochen G. Fuchs
6 Min.
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(Foto: Shutterstock)

Seit kurzer Zeit müssen sich Onlinehändler noch um die Entsorgung von Elektroschrott kümmern.(Foto: Shutterstock)

Das Elektro-Gesetz: Seit Kurzem müssen sich Onlinehändler noch um die Entsorgung von Elektroschrott kümmern. (Foto: Shutterstock)

Jede Menge Schrott und Bürokratie kommt seit dem 24. Juli auf Onlinehändler zu. Im letzten Jahr ist eine neue Gesetzesnovelle zum Elektro-Gesetz verabschiedet worden, welche die sogenannte WEE-Richtlinie der EU umsetzt. Onlinehändler, die Elektrogeräte bei einer Lagerfläche von mindestens 400 Quadratmetern verkaufen, müssen nun Altgeräte in jedem Land zurücknehmen, in dem sie verkaufen. Zusätzlich gibt es Melde, Informations- und Entsorgungspflichten.

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Kommen Onlinehändler diesen Pflichten nicht nach, drohen mindestens Ordnungsgelder – im schlimmsten Fall kann es zu kostenintensiven Abmahnungen von Wettbewerbern und Verbänden kommen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat viele große Onlinehändler vor Ablauf der Übergangsfrist zur Umsetzung der Gesetzesnovelle befragt. Das Schreiben liegt t3n in voller Länge vor und kann durchaus als subtile Drohung interpretiert werden – die DUH ist schließlich bereits in der Vergangenheit sehr aktiv mit Abmahnungen in Erscheinung getreten. Eine Klage gegen Amazon hat der Verein bereits eingereicht. Mehr dazu auf Seite Drei – hier kann auch das Anschreiben eingesehen werden.

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In unserem großen Ratgeber findet ihr die wichtigsten Informationen, Anlaufstellen zur Beratung sowie Dienstleister, die Onlinehändlern diese Pflichten abnehmen können.

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Wer ist vom Elektro-Gesetz betroffen?

In der Praxis wird sich jeder Onlinehändler, der Elektrogeräte vertreibt, den Pflichten des Elektro-Gesetzes stellen müssen. Doch was gilt eigentlich als Elektrogerät? Die Faustregel lautet: „Alles, was Strom verbraucht.“ Für alle, die es genauer wissen möchten, hat der Bundesverband der Onlinehändler eine ausführliche Liste der betroffenen Elektrogeräte zusammengestellt.

Für Elektro-Onlinehändler ergibt sich aus dem Gesetz zunächst nur die Pflicht, den Endkunden über Rücknahmemöglichkeiten und die korrekte Entsorgung von Altgeräten zu informieren. Die eigentliche Rücknahmepflicht für Elektrogeräte ist nämlich an eine Einschränkung gebunden: Sie greift erst, wenn der Händler über ein Lager mit mehr als 400 Quadratmetern Fläche verfügt. Das Umweltministerium hat jedoch eine ganz eigene Interpretation der 400-Quadratmeter-Regel auf Lager.

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Die Beamten im Bundesumweltministerium interpretieren das Gesetz auf Anfrage jedoch anders: Die im Gesetz genannte Lagerfläche beziehe sich bei Online-Händlern auf die Regalfläche. Eine 100 Quadratmeter große Lagerhalle mit 4 Regal-Etagen hat also 400 Quadratmeter Lagerfläche.
Das Bundesumweltministerium im Magazin C’t, Ausgabe 03/2016.

Damit spielt dann auch das Detail, dass die 400-Quadratmeter-Regel pro Standort gilt, keine große Rolle mehr – jeder ernsthafte Onlinehändler dürfte betroffen sein.

Bist du noch Händler oder schon Hersteller?

Solltet ihr Hersteller in eurem Sortiment führen, die ihre Ware nicht bei der zuständigen Registerbehörde „Stiftung EAR“ angemeldet haben, dann macht euch das automatisch zu Herstellern eurer Ware. In diesem Fall müsst ihr die Ware selbst bei der Stiftung EAR registrieren. Große Marken wie Sony oder Samsung sind selbst registriert, prüfen könnt ihr das im Verzeichnis der Stiftung EAR.

Ebenfalls betroffen sind Importeure. Das sind zum einen die Händler, die Produkte unter eigenen Namen oder Marken in Deutschland vertreiben. Zum anderen sind es diejenigen, die Produkte in Deutschland erstmalig in den Verkehr bringen.

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Dir wird jetzt erst bewusst, dass du ungewollt durch deinen Warenbezug zum Hersteller geworden bist? Dann ist es zu empfehlen, entweder den eigentlichen Hersteller schnell zur Registrierung zu bewegen oder dich mit weiteren Pflichten und Risiken vertraut zu machen. Das Produkthaftungsgesetz ist dann nur einer von vielen Punkten auf deiner To-Do-Liste.

Versendest du deine Waren ins Ausland, wirst du dort im Sinne der WEE-Richtlinie als Hersteller betrachtet und musst dich auf jeden Fall anmelden und deine Ware registrieren.

Was Onlinehändler jetzt machen müssen: Pflichten aus dem Elektro-Gesetz in der Übersicht

  1. Verbraucher über die Pflichten des Händlers und des Verbrauchers ausführlich informieren: Dazu gehören gesetzliche Grundlagen, Rücknahmestellen des Händlers sowie die Pflicht des Verbrauchers zur sachgerechten Entsorgung. Zudem muss der Verbraucher darüber informiert werden, dass er selbst für die Sicherheit seiner Daten Sorge trägt: Massenspeichermedien müssen eigenständig gelöscht oder gesichert werden.
  2. Das Mülltonnen-Symbol: Verbraucher müssen mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf der Verpackung vom Hersteller darüber informiert werden, dass das Gerät nicht in den Hausmüll darf. Onlinehändler müssen ihren Kunden das Symbol zeigen und erklären.
  3. Rücknahmestellen in räumlicher Nähe des Kunden anbieten oder eine Versandlösung anbieten: Praktisch bedeutet das, dass entweder die Rücknahme der Geräte in den Retourenprozess eingearbeitet werden muss oder ein Entsorgungspartner beauftragt werden muss, der ein entsprechendes Netz an Annahmestellen unterhält. Die Unternehmen Take-e-Way oder Wee Return bieten diese Dienstleistungen beispielsweise gegen monatliche Pauschalen an. Preislich variieren die Angebote am Markt enorm. Die beiden genannten bieten monatliche Tarife im zweistelligen Euro-Bereich an, bei eigener Registrierung und Anmeldung liegen die Branchenschätzungen im unteren bis mittleren fünfstelligen Bereich. Hinzu kommen jeweils die Gebühren für die tatsächlich zur Entsorgung gemeldeten Geräte.
  4. International tätige Onlinehändler müssen sich in jedem Land der EU registrieren: Spätestens hier wird es schwierig. Händler müssten für eine Registrierung der Ware bei der Stiftung EAR eine Niederlassung und einen Rücknahmebeauftragten vorweisen. Ab hier hilft nur noch der Entsorgungspartner – die Versandlösung alleine ist nicht mehr ausreichend.
  5. Elektrogeräte zurücknehmen: Unabhängig davon, ob der Kunde etwas kauft oder nicht, muss jedes Elektrokleingerät mit einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimeter zurückgenommen werden. In Verbindung mit einem Kauf eines gleichartigen Gerätes, können Kunden auch Elektrogeräte jeder Größe zurückgeben – zum Beispiel einen Kühlschrank, wenn gleichzeitig ein neuer Kühlschrank gekauft wird.

Weiterführende Informationen zum Elektro-Gesetz für Onlinehändler finden sich unter anderem in einer Broschüre vom Verband Bitcom, einem ausführlichen Post im Shopbetreiber-Blog oder bei der IT-Recht-Kanzlei München.

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Beispiele für eine Umsetzung der WEE-Richtlinie beziehungsweise des Elektrogesetzes finden sich auf den Recycling-Seiten von Amazon.de, Notebooksbilliger.de und Reichelt.de. Letztere setzen die Rücknahme im Retourenprozess um und bieten Kunden rechtskonform ein kostenfreies Retourenticket an. Reichelt verwies bis vor kurzem auch auf die Wertstoffhöfe der politischen Gemeinden, was von Rechtsexperten als problematisch betrachtet wird. Auf einen solchen, zusätzliche Hinweis sollten Händler besser verzichten – aufgrund unseres Hinweises verzichtet auch Reichelt mittlerweile darauf.

Was Händlern droht: Ordnungsgelder und Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbänden

Die neuen Pflichten zu ignorieren, kann Ordungsgelder oder Abmahnungen nach sich ziehen. (Foto: iStockphoto / © Kuzma)

Das Gesetz selbst sieht zwar keine Sanktionen vor, doch es ist sicher, dass Wettbewerber oder Umweltverbände Abmahnungen versenden werden. Erste Anzeichen dafür sind schon jetzt zu erkennen. Darüber hinaus können Verstöße mit Ordnungsgeldern geahndet werden, wie im Shopbetreiber-Blog nachzulesen ist.

Der BGH (Urt. v. 9.7.2015, I ZR 224/13) hat entschieden, dass es sich bei der Kennzeichnungspflicht um eine Marktverhaltensregelung i.S.v. § 4 Nr. 11 UWG handelt. Ist der Hersteller oder der Hinweis auf die richtige Entsorgung des Produkts nicht dauerhaft angebracht, ist diese fehlende Kennzeichnung wettbewerbswidrig und kann abgemahnt werden. Zudem können zahlreiche Verstöße gegen das ElektroG mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.
Die Rechtsexperten von Trusted Shops im Shopbetreiber-Blog01.09.2015

Elektro-Gesetz: Deutsche Umwelthilfe könnte Onlinehändler abmahnen

Ein Schreiben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zum Thema ElektroG und Handel, das t3n.de vorliegt, fordert akribisch aufgelistet detaillierte Informationen von Händlern zur Umsetzung der neuen Gesetzesnovelle. Konkrete Abmahnungen sind noch nicht bekannt geworden, dürften aber nicht mehr lange auf sich warten lassen. Das Schreiben kann sowohl als Umfrage, aber auch als subtile Drohung aufgefasst werden. Wie der Handelsexperte Mark Steier von Wortfilter.de mitteilt, hat die Deutsche Umwelthilfe dieses Schreiben an mehrere größere Onlinehändler versandt. Eine Stellungnahme zu den Plänen der Deutschen Umwelthilfe lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Artikels noch nicht vor.

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„Rund 2,3 Millionen Euro nimmt die DUH 2014 ein mit Abmahnungen“.

 Die Deutsche Umwelthilfe ist in der Vergangenheit bereits mit vielen Abmahnungen zu den unterschiedlichsten umweltbezogenen Themen aktiv geworden. Dabei wird der Verein immer wieder in den Medien kritisiert. Im Tagesspiegel  unterstellte der Zentralverband des Kfz-Gewerbes der DUH beispielsweise kommerzielle Interessen. Die Organisation nutze die „unsichere Rechtslage“ und missbrauche sie für„das eigene Geschäftsmodell“. Dem Bericht zufolge nimmt die DUH jährlich steigende Millionenbeiträge mit Abmahnungen ein – 2014 waren es 2,323 Millionen Euro, 2013 immerhin 1,790 Millionen, 2009 sollen es noch 676 000 Euro gewesen sein.

„Wir erleben einen Kniefall der Regierenden vor der Wirtschaft.“ <small>DUH-Chef Resch im Tagesspiegel.</small>

DUH-Chef Resch weist solche Vorwürfe im Tagesspiegel markig zurück: „Wir wären mit dem Klammerbeutel gepudert, wenn wir aus Profitgründen abmahnen würden.“ Resch beruft sich auf die lasche staatliche Verfolgung von Pflichtverstößen und proklamiert gar, dass der Staat absichtlich wegschaue: „Wir erleben einen Kniefall der Regierenden vor der Wirtschaft“. Er sieht die DUH in der Rolle eines Kämpfers gegen den Lobbyismus.

Gleichzeitig wird die DUH seit langen Jahren von Toyota mitfinanziert. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) beschreibt die DUH in einem Artikel über die Anti-Diesel-Kampagne des Vereins als „eine ganz besondere Lobbygruppe, die viel Geld mit Abmahnungen verdient.“ Die Diesel-Kampagne nutze besonders Toyota. Die DUH empfiehlt als ökologische Alternative einen Benzin-Hybridantrieb. Marktführer für diese Antriebsform ist in Deutschland Toyota. Der FAZ teilte das Unternehmen mit, die DUH führe ihre inhaltliche Projektarbeit „auf der Basis ihrer Satzung durch.“ Gegenleistungen für die finanzielle Unterstützung erbringe sie grundsätzlich nicht. Aus Sicht der Umwelthilfe hat die Verbindung zu Toyota daher „nichts Anrüchiges“.

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2 Kommentare
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Dein t3n-Team

HerrHandel

Dieses Gesetz ist schon ein echter Super-Gau. Übernimmt Amazon eigentlich diese Pflichten, wenn man nur über Amazon-FBA macht?

Antworten
Rainer Bloedsinn

Ich habe schon viel Bürokratie erlebt, aber die Stiftung EAR schlägt alles, selbst deutsches Steuerrecht. Was nur ein Hinweis darauf ist, wie hoch die EAR die Latte für andere gelegt hat. Die „Umsetzung“ kann man nur als die kranke Kopfgeburt eines völlig durchgeknallten Beamten bezeichnen – die obendrein am eigentlichen Ziel im Ergebnis auch noch vorbeischießt.
Ohne Details zu nennen: Ich sollte einmal ein Unternehmen registrieren, welches nur „zufällig“ in den Regelungsbereich des Gesetztes fiel, da es sich ansonsten von Elektroprodukten fernhält. Die fraglichen Mengen und beträge waren lächerlich.
3 Anläufe zur Registrierung schlugen fehl – teilweise aus haarsträubenden bürokratischen Einwendungen der Stiftung EAR.
Ein vereinfachten Pauschal-Gebühren-Verfahren für Kleinmengen gibt es nicht (Originalkommentar zu dieser Frage: „Na so einfach wollen wir es ihnen aber nicht machen…“).
Nachdem dann auf ZDF NEO zufällig ein Bericht über die Müll-Mafia lief in dem gezeigt wurde, wie tonnenweise Kühlschränke, TV-Geräte und und und nach Afrika zur „Verwertung“ (sprich: Kinder kokeln das Plastik von den Kabeln…) geschickt werden, habe ich es einfach dran gegeben.
Gut gemeint ist nicht gut gemacht – die Stiftung EAR gehört sofort eingestampft, denn sie ist für mich DAS Beispiel sinnfreien bürokratischen Overkills aus politischer Motivation heraus.

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