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EU-Kommissarin Vestager unzufrieden: Geht Apples iPhone-Öffnung nicht weit genug?

Wie vom EU-Gesetz DMA gefordert, lässt Apple auf dem iPhone App-Downloads außerhalb seines Stores zu – aber mit Einschränkungen und Abgaben. Die zuständige EU-Kommissarin sieht darin ein Problem.

Quelle: dpa
2 Min.
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EU-Kommissarin für Digitales Margrethe Vestager. (Foto: picture alliance / abaca | Monasse Thierry/ANDBZ/ABACA)

EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sieht erhebliche Probleme bei Apples Umsetzung der neuen europäischen Regeln für große Onlineplattformen. Das Gesetz DMA zwang Apple unter anderem, auf dem iPhone erstmals das Herunterladen von Apps auch außerhalb des hauseigenen App-Stores zu erlauben.

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Apple warnt jedoch, eine solche Öffnung erhöhe die Gefahren für Nutzer – und verband sie mit Abgaben und Auflagen. Kritiker wie der Musikstreaming-Marktführer Spotify werfen Apple vor, der Konzern wolle so sein bisheriges App-Store-Geschäft schützen.

Vestager verwies in einem Interview des US-Senders CNBC am Dienstag zwar darauf, dass die Untersuchung zu Apples DMA-Umsetzung noch nicht abgeschlossen sei. Zugleich sagte sie aber, es gebe „eine Reihe von Problemen“ dabei. „Ich finde sie sehr ernst.“ Sie sei überrascht gewesen, dass Apple so stark verdächtigt werde, gegen die DMA-Vorgaben zu verstoßen.

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Apple kritisiert Vorgaben der EU

Von Apple gab es am Dienstag zunächst keinen Kommentar zu Vestagers Äußerungen. Vergangene Woche hatte Marketingchef Greg Jozwiak in einem Interview des Podcasts The Talk Show bekräftigt, dass viele Vorgaben den Bedürfnissen von Apple-Nutzern bei Sicherheit und Datenschutz zuwiderliefen. Dies habe man ausgleichen müssen. Zugleich betonte er, es habe „massive Anstrengungen einer Menge Leute bei Apple gegeben“, die Anforderungen zu erfüllen.

Apple führte im März mit neuen Geschäftsbedingungen zur iPhone-Öffnung unter anderem eine jährliche „Kerntechnologiegebühr“ ein. Sie beträgt 50 Cent für jede Erstinstallation einer App nach Überschreiten der Schwelle von einer Million Downloads in einem Zwölfmonatszeitraum. Zugleich können Entwickler auch in dem bisherigen Modell bleiben, bei dem sie ihre Anwendungen weiterhin nur über den App-Store von Apple vertreiben. Dann zahlen sie wie bisher eine Abgabe von 15 oder 30 Prozent von digitalen Erlösen innerhalb der App.

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Die Financial Times berichtete vergangene Woche bereits, die Kommission wolle Apple als erstem Unternehmen eine Verletzung der DMA-Regeln vorwerfen. Die Brüsseler Behörde sei zu dem Schluss gekommen, dass Apple der Verpflichtung nicht nachkomme, Nutzer zu Angeboten von Entwicklern außerhalb des hauseigenen App-Stores gebührenfrei leiten zu lassen, hieß es unter Berufung auf informierte Personen.

Bei Verstößen gegen den DMA drohen Strafen von bis zu 10 Prozent des jährlichen Umsatzes – und bis zu 20 Prozent im Falle wiederholter Verletzungen. Als letzte Option steht auch eine Zerschlagung der Unternehmen im Raum. Am Ende könnten Gerichte über mögliche Strafen entscheiden.

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Schau dir jetzt Apples größte Produktflops in unserer Bildergalerie an Quelle: (Foto: Shutterstock/Drop of Light)
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