Noch werden EU-Daten vor US-Geheimdiensten geschützt: Kippt Trump das Abkommen bald?

Schon im Oktober 2022 unterzeichnete der damalige US-Präsident Joe Biden eine Executive Order, die den Datenverkehr zwischen den USA und der EU sicherer machen sollte. In der Durchführungsverordnung wurde festgelegt, dass amerikanische Geheimdienste nur dann Zugriff auf Daten aus der EU bekommen, wenn sie für die nationale Sicherheit relevant sind. Zudem wurde eine neue Instanz geschaffen, die Beschwerden über unberechtigte Zugriffe auf die EU-Daten überprüft.
Macht Trump den Datenverkehr mit den USA wieder unsicher?
Expert:innen warnen jetzt davor, dass diese Executive Order gekippt werden könnte, wie das Handelsblatt berichtet. Der aktuelle US-Präsident Donald Trump hatte schon im Januar 2025 angekündigt, sämtliche Executive Orders seines Vorgängers ausgiebig prüfen zu lassen. Sollte die Verordnung nicht für das stehen, was sich Trump für die USA vorstellt, könnte er die Verordnung nichtig machen.
Dadurch wäre es den US-amerikanischen Sicherheitsdiensten wieder erlaubt, auf in den USA gespeicherte Daten aus der EU zuzugreifen. Das würde enorme Aufwände und Risiken für europäische Unternehmen bedeuten, die Daten ihrer Nutzer:innen und sensible Firmendaten in den USA auf Servern ablegen. Laut dem Bitkom Cloud Report 2024 kam im vergangenen Jahr noch für 45 Prozent der deutschen Unternehmen die USA als Serverstandort infrage.
Iris Plöger, BDI-Geschäftsführungsmitglied, sagt gegenüber dem Handelsblatt: „Ein verlässlicher und rechtssicherer transatlantischer Datenverkehr ist für die deutsche Industrie unerlässlich“. Auch Stephan Wernicke, DIHK-Chefjustitiar, sieht enorme Risiken bei einem Bruch mit der Verordnung: „Unternehmen aller Größen – von Konzern bis Startups – stünden vor Rechtsunsicherheiten und teilweise Haftungsrisiken.“
Plöger empfiehlt Unternehmen deshalb schon jetzt, erste Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt etwa die Standardvertragsklausel der EU-Kommission. In dieser ist geregelt, dass beide Seiten – Unternehmen und Cloud-Service-Anbieter – die nötigen Maßnahmen für die Einhaltung der DSGVO ergreifen müssen. Wie Handelsblatt betont, gilt die Klausel allerdings nicht für Behörden wie die US-Geheimdienste. Dementsprechend bleibt europäischen Unternehmen aktuell nur zu hoffen, dass US-Präsident Trump an der Verordnung festhält.