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EU-Datenschutzbehörde zur DSGVO: Cookie-Consent reicht nicht

Die EU will mit der Cookie-Richtlinie verhindern, dass Websites hinter Cookies verborgen werden, und legt zudem fest, dass Scrolling auch nicht consent-fähig ist. Doch die Browserhersteller haben hier schon viel nachhaltiger für Ordnung gesorgt.

2 Min. Lesezeit
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Die EU hat sich jetzt erneut zu Cookie-Walls geäußert. (Foto: dpa)

Website-Betreiber können den Zugriff auf Inhalte ihrer Website nicht davon abhängig machen, ob ein Besucher zustimmt, dass man seine Daten verarbeiten darf. Diesen Sachverhalt hat das European Data Protection Board (EDPB) jetzt noch einmal unmissverständlich klar gemacht. Nach EU-weit geltendem Recht ist die Einwilligung eine von sechs Rechtsgrundlagen, die die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nutzen können.

Dabei gibt es zudem noch ein paar Regeln im Sinne der DSGVO zu beachten, etwa dass die Genehmigung aus freien Stücken und durch den informierten Nutzer zu erfolgen hat. Insofern sind Cookie-Walls nicht nur ein Widerspruch in sich, sondern auch im europäischen Recht in Zukunft nicht mehr vorgesehen. In diesem Zusammenhang hat die EDPB auch deutlich gemacht, dass auch das bei News-Seiten beliebte Scrolling, das nur einen Teil der Inhalte zeigt, wenn der Nutzer sich nicht bereiterklärt hat, Cookies zu verarbeiten, nicht rechtens ist.

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Das Cookie-Thema betrifft die Online-Marketing-Szene ja schon seit einigen Jahren: Ging man in der Vergangenheit davon aus, dass hier vor allem der europäische Gesetzgeber einen Riegel vorschieben würde, waren es zwischenzeitlich eher die Browserhersteller, die aus technischer Sicht für Cookie-feindliche Verhältnisse gesorgt haben. In spätestens zwei Jahren dürfte somit das Thema schon aus technischer Sicht vom Tisch sein und die Marketer dürften bis dahin im Interesse der eigenen Reichweite auf alternative Tracking- und Targeting-Methoden umgestellt haben.

Cookie-Richtlinie: Browserhersteller haben bereits Fakten geschaffen

Aufgabe des EDPB als Lenkungsgremium ist es, den nationalen Datenschutzbehörden Leitlinien zur Verfügung zu stellen, um eine einheitlichere Anwendung der Datenschutzbestimmungen zu fördern und Wildwuchs zu verhindern. Doch die Aufgabe, in den 27 Mitgliedsstaaten die Inkonsistenzen bei der Auslegung der Cookie-Richtlinie zu unterbinden, mutet einerseits wie eine Sisyphos-Aufgabe an, ist andererseits aber gar nicht mehr so herausfordernd, weil die Unternehmen hier aus technischen Gründen (Stichwort Reichweite) bereits von sich aus agieren.

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Und doch hat eine t3n-Recherche bei Unternehmen und Agenturen speziell im Onlinehandel-Umfeld gezeigt (t3n, Heft 59, Seite 140, aktuell noch im Handel), dass die meisten Player hier noch in der Testphase sind, wenn sie nicht ohnehin noch abwarten. Doch Agenturen und Berater empfehlen, gezielt nach Alternativen zu suchen und beispielsweise auf Login-Allianzen sowie Fingerprinting zu setzen oder Graphen zu nutzen, die den Kunden geräteübergreifend tracken können.

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2 Kommentare
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Dein t3n-Team

Flesch

t3n macht es vor wie es zukünftig nicht mehr sein soll. VERSTANDEN

Antworten
Klaus

ich schließe mich dem obigen an… ab wann und in welchem Umfang nun denn diese Regelung eingesetzt werden soll – und auch bei Nichterfüllung Konsequenzen haben würde – , das wären die wichtigen Informationen hier.

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