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EU zieht temporäres Verbot öffentlicher Gesichtserkennung in Betracht

Die EU prüft ein vorübergehendes Verbot von Gesichtserkennungslösungen im öffentlichen Raum. In dem angedachten Zeitraum von drei bis fünf Jahren sollen Wege gefunden werden, die gesellschaftliche Wirkung und die möglichen Risiken zu ermitteln.

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Bei der EU-Kommission denkt man offenbar über ein temporäres Verbot öffentlicher Gesichtserkennung nach. (Foto: dpa)

Aus einem internen Dokument über den Umgang mit künstlicher Intelligenz geht hervor, dass sich die EU-Kommission mit dem Gedanken trägt, den Einsatz von Gesichtserkennungssystemen im öffentlichen Raum zeitweise auszusetzen. Das temporäre Verbot würde zwischen drei und fünf Jahren dauern und den Gesetzgebern Zeit geben, um mögliche Risiken der Technologie abzuschätzen. Ausnahmen könnten aus Gründen der Sicherheit und für Forschung und Entwicklung gemacht werden.

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Die offizielle Version des Dokuments soll im Februar 2020 veröffentlicht werden. Bis dahin könnte der Inhalt noch stark überarbeitet werden. Ein zeitweises Verbot von Gesichtserkennungssystemen im öffentlichen Raum würde den Plänen von Bundesinnenminister Horst Seehofer zuwiderlaufen. Der CSU-Politiker plant, Gesichtserkennungssysteme an 135 deutschen Bahnhöfen und 14 Flughäfen zu integrieren. Bürgerrechtler und Datenschützer kritisieren die Pläne.

EU-Kommission will den KI-Standort Europa stärken

In dem Dokument der EU-Kommission geht es auch um die Frage, wie der KI-Sektor in Europa gestärkt werden kann. Um den Investitionsrückstand mit den USA und Asien aufzuholen, müssten auch in der EU mehr Gelder in den Forschungsbereich fließen, heißt es in dem Text. Außerdem sollen der akademische Sektor und die Industrie in diesem Bereich zukünftig enger zusammenarbeiten.

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