Wegen Datenweitergabe an US-Konzerne: Beschwerden gegen 101 europäische Firmen
Mitte Juli hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) auf Betreiben des österreichischen Juristen und Datenschutzaktivisten Max Schrems das sogenannte Privacy-Shield-Abkommen gekippt. Die Übertragung persönlicher Daten aus dem EU-Gebiet in die USA dürfte seitdem in vielen Fällen illegal sein. Über die Form des Datenaustauschs auf Basis von Standardvertragsklauseln (SCCs) gibt es offenbar verschiedene Auslegungen. Der EuGH hatte die SCCs zwar grundsätzlich erlaubt, aber nur wenn im Zielland die Grundsätze des europäischen Datenschutzrechtes eingehalten werden.
Datenschützer: Beschwerde über EU-US-Datentransfer
Dies sieht die von Schrems ins Leben gerufene Datenschutzorganisation Noyb offenbar nicht gegeben. Die SCCs brächten „gegen US-Überwachungsgesetzen keinen ausreichenden Schutz“ und dürften daher nicht genutzt werden. Noyb hat einen Monat nach dem EuGH-Urteil eine Reihe von europäischen Webseiten untersucht und festgestellt, dass viele noch Google Analytics oder Facebook Connect verwenden würden. Noyb sieht beide dahinterstehenden Konzerne „unter die US-amerikanischen Überwachungsgesetze fallen“. Beiden, so die Datenschützer, scheine die rechtliche Grundlage für die Übertragung zu fehlen.
Daher hat Noyb jetzt 101 Beschwerden gegen Unternehmen in 30 EU- und EWR-Mitgliedstaaten eingereicht, darunter auch gegen deutsche Webseiten. Der Vorwurf: Die Seiten würden Daten über Besucher an Google und Facebook weiterleiten. Aber auch gegen Google und Facebook richteten sich die Beschwerden, teilte Noyb mit. Diese würden Daten unter Verletzung der DSGVO weiterhin akzeptieren. Noyb will den Druck auf Unternehmen aus der EU und den USA jetzt schrittweise erhöhen. Diese sollten ihre Datentransfers überprüfen und sich an die Entscheidung des EuGH halten. Schrems forderte die Datenschutzbehörden auf, einzugreifen.
Schrems sieht keine Grundlage für SCCs
„Der EuGH hat ausdrücklich erklärt, dass man die Standardvertragsklauseln nicht verwenden kann, wenn der Empfänger in den USA unter diese Überwachungsgesetze fällt“, betonte Schrems. Es scheine, dass US-Unternehmen immer noch versuchten, ihre EU-Kunden vom Gegenteil zu überzeugen. „Das ist mehr als unlauter Wettbewerb. Unter den Standardvertragsklauseln müsste der US-Datenimporteur eigentlich den EU-Kunden über diese Gesetze informieren und ihn warnen“, so Schrems weiter. Geschehe dies nicht, seien diese US-Unternehmen für den verursachten Schaden haftbar.
Unter den 101 Webseiten, gegen die Noyb Beschwerde eingereicht hat, finden sich sieben deutsche Websites. Im Einzelnen handelt es sich dabei um netzwelt.de, sky.de, tvspielfilm.de, express.de, derwesten.de, wiwo.de und chefkoch.de. Diese Seiten sollen über Google-Analytics und Facebook-Connect-Integrationen Daten weitergeleitet haben. Die einzelnen Beschwerden an die zuständigen Behörden kann man sich auf dieser Übersichtsseite anschauen.
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Das ist alles doch nur jammern. Die Daten, die diese Webseiten abgegriffen haben, beinhalten was? So wichtig sind die Daten von Usern auch wieder nicht. Analytics von Google soll die Usability verbessern, sodass auch der User davon profitiert. Das ist immer ein Geheuchel. Aber alle benutzen Facebook, Twitter, Android Handys, Gmail usw. Sich aber über absolut uninteressante Cookies beschweren…