EuGH: Amazon haftet nicht, wenn Drittanbieter gegen Markenrecht verstoßen
Amazon haftet nicht für Markenrechtsverstöße durch Drittanbieter, die Waren auf dem Amazon-Marketplace anbieten. Markeninhaber sollen jedoch einen Versandstopp verlangen können. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem Rechtsstreit, in dem zwei Amazon-Unternehmen auf Unterlassung verklagt worden waren.
Lagerung durch Amazon ist keine Markenrechtsverletzung
Amazon hat den Herrenduft „Davidoff Hot Water“ für den Drittanbieter gelagert und versandt, obwohl er ohne Erlaubnis der Marke in den Verkehr der Europäischen Union gebracht worden war, begründete der Coty-Konzern seine Schadensersatzforderung. Amazon habe „die Marke Davidoff nicht selbst benutzt“, weshalb laut dem Urteil des EuGH kein Verstoß gegen EU-Markenrecht vorliegt. Dies sei erst dann der Fall, wenn Amazon wie der Verkäufer den Zweck verfolgt, die Waren zum Verkauf anzubieten oder in den Verkehr zu bringen. Dennoch wies der EuGH darauf hin, dass man nach weiteren EU-Vorschriften gegebenenfalls einen Versandstopp verlangen könne.
Ein Amazon-Sprecher erklärte nach der Urteilsverkündung, dass man weiterhin stark in die Bekämpfung von Fehlverhalten in den Stores investiert, um Produktfälschungen auf null zu reduzieren. Er betonte, dass deutsche Gerichte sich in den ersten beiden Instanzen des Verfahrens zugunsten von Amazon entschieden haben und dass man das Urteil des EuGH begrüßt.
Bundesgerichtshof trifft abschließende Entscheidung
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den EuGH ersucht, um zu erfahren, wie in der Rechtssache nach europäischem Recht zu verfahren ist. Nun muss er abschließend über den Streit entscheiden. Coty zählt zu den größten Parfüm- und Kosmetikkonzernen der Welt und vertreibt seine Kosmetik-, Haarstyling-, Haut- und Körperpflege-Produkte in über 150 Ländern.
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