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EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung: Fußfesseln für Mitarbeiter

Der Europäische Gerichtshof verpflichtet Arbeitgeber künftig zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten. Aus New Work wird somit Dienst nach Vorschrift, meint t3n-Kolumnist Florian Nöll.

Von Florian Nöll
2 Min. Lesezeit
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Das Bundesarbeitsgericht manifestiert die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. (Foto: Shutterstock)

Eine Gewerkschaft zieht gegen eine Bank vor Gericht und am Ende steht das Urteil, dass alle Arbeitnehmer in Europa ihre Arbeitszeiten erfassen müssen. Egal, ob Banker, Krankenschwester oder Software-Entwickler.

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Das Problem: Arbeitnehmer sind nicht alle gleich. Da sind die digitalen Nomaden, die in jeder Stadt zuerst nach dem besten Coworking-Space googeln, die Väter und Mütter, die morgens immer die ersten im Büro sind, damit sie ihre Arbeit schaffen, bevor die Kids aus der Schule abgeholt werden müssen. Oder die Nerds, die erst produktiv werden können, wenn sich das Büro in den Abendstunden leert.

Vertrauensarbeitszeit ist die Basis für Freiheit

Hinzu kommt eine steigende Zahl von Menschen, die gar keinen eigenen Schreibtisch mehr haben. Gerade erst hat der kalifornische Bezahldienst Stripe sein neues Entwicklungszentrum mit mehr als 100 Software-Entwicklern angekündigt. Das Novum: Dieses Zentrum steht nicht wie die existieren Büros in San Francisco oder Dublin. Dieses neue Zentrum ist rein virtuell. Wir alle gemeinsam profitieren davon, dass das Smartphone uns von unseren Schreibtischen entfesselt hat.

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Flexibel von diversen Orten zu arbeiten ist eine Freiheit, von der immer mehr Arbeitnehmer profitieren, sofern ihre Berufe es hergeben. Auf den ersten Blick ist Vertrauen die Basis für diese Freiheit. Vertrauensarbeitszeit ist das präferierte Modell. Verkürzt steht es für das Vertrauen der Arbeitgeber, dass die vertragliche vereinbarte Leistung auch erbracht wird. Aber seien wir ehrlich: Arbeitgeber haben keine andere Wahl mehr, als zu vertrauen, wenn sie hochqualifizierte Talente gewinnen und binden wollen.

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Und vielmehr als die tatsächlich geleistete Stundenanzahl interessiert eh die Leistung, die sich auch ohne Zeiterfassung umfassend messen lässt. Und deshalb ist die eigentlich Basis für flexible Arbeitsmodelle nicht Vertrauen, sondern Verantwortung. Verantwortung, die der Arbeitgeber nicht mehr umfassend tragen kann, weil er schlicht nicht mehr kontrollieren kann, wo, wie und wann ein einzelner Mitarbeiter arbeitet. Aus Verantwortung der Arbeitgeber wird zunehmend Eigenverantwortung der Arbeitnehmer, die der Europäische Gerichtshof dem Einzelnen nun wieder wegnimmt.

Aus New Work wird Dienst nach Vorschrift

Folgt die Bundesregierung bei der Umsetzung des Urteils der Denkweise des letzten Jahrhunderts, die das Gericht an den Tag gelegt hat, dann wird sie die Arbeitgeber verpflichten, für alle Mitarbeiter die Stempeluhr einzuführen. Wir müssen die ausbeuterischen Arbeitgeber in Ketten legen, ruft schon jetzt mancher Gewerkschaftsfunktionär und übersieht dabei, dass mit diesem Schritt in Wahrheit den Mitarbeitern ebenso Fußfesseln angelegt werden. Daran ändert auch die beste Zeiterfassungs-App nichts. Statt miteinander an einem Strang zu ziehen, werden Arbeitnehmer und Arbeitgeber wieder an ihre traditionellen Rollen erinnert. Aus Vertrauen wird wieder Kontrolle. Aus New Work der gute alte Dienst nach Vorschrift.

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Dabei könnte Politik an dieser Stelle einmal zeigen, dass sie auf der Höhe der Zeit ist. Statt der Pflicht für die Arbeitgeber, Arbeitszeiten dokumentieren zu müssen, schafft eine echte New-Work-Politik das Recht für jeden einzelnen Arbeitnehmer, seine Arbeit dokumentieren zu dürfen. Der Arbeitgeber muss eine Lösung bereitstellen, die die Zeiterfassung jedem Angestellten ermöglicht. Es wäre der Weg, jedem Arbeitnehmer soviel Freiheit zuzugestehen, wie er oder sie sich selbst zutraut.

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19 Kommentare
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Dein t3n-Team

Jürgen

Wow, t3n treibt diese Meinungsmache wirklich auf die Spitze. Wie wäre es, wenn man Gewerkschaft und Arbeitnehmer interviewed werden?

Es ist eine lächerliche Behauptung, dass die Arbeitszeiterfassung zu lasten „mal kurz eben was erledigen“ und Homeoffice geht. Ausgerechnet ein „Digital forward“ Magazin verkennt alle digitalen Möglichkeiten zur Zeiterfassung die uns sehr wohl viel flexibilität ermöglichen.

Wenn ihr am Abend, im Homeoffice oder unterwegs im Bus spontan arbeitet, ja, dann aktiviert halt die Zeiterfassung. Das ist doch kein Problem.

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Gunar

Jo sehe ich genauso, wenn das eh per App geht, würde sich das ja ohnehin kombinieren lassen. Öffne ich im Outlook meinen Arbeitsemailaccout, fängt automatisch die Uhr an.

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Michael

Genau, wir haben die ZMI – App und die ist zuverlässig und da geht das Ruck zuck… mister1201

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Titus von Unhold

Der Beitrag stellt eine These auf (Fußfesseln) und kommt aber ansonsten nicht zum Punkt. Denn wenn, wie der Autor behauptet, vielmehr als die tatsächlich geleistete Stundenanzahl die Leistung interessiert, braucht er doch gar nicht zu kontrollieren welche Stunden notiert wurden. Er gibt dem Arbeitnehmer einen Zettel, der notiert Arbeitsbeginn, Ende, die Pausen und gibt ihn der HR. Und damit ist alles beim alten. Ach nein, ich vergaß, wenn wirklich alle geleisteten Stunden notiert werden, fällt plötzlich auf dass man sich nicht an die Gesetze hält. Na sowas…

„Es wäre der Weg, jedem Arbeitnehmer soviel Freiheit zuzugestehen, wie er oder sie sich selbst zutraut.“.

Nein, denn das würde den Ausbeutern weiter ermöglichen straflos ein Viertel der Beschäftigten wie Arbeitssklaven mit Zeitverträgen oder Niedriglohn abzuspeisen. Denn seit Schröder sind die Arbeitnehmer wehrlos. In Luxemburg müssen übrigens schon heute alle Zeiten exakt erfasst und
Überstunden üvorab(!) von der Arbeitsschutzbehörde genehmigt werden. Komisch dass die Betriebe dort nicht unter dieser Gesetzgebung „leiden“.

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Rainer

Euer Magazin unterwirft sich immer mehr einem idealisierten Weltbild, welches alle Menschen zu digitale Nomaden machen will und die aufgrund ihrer endgeilen Hippness jederzeit einen neuen Job finden werden (wenn es mal wieder nicht passt oder es mehr Schotter zu verteilen gibt).

Geht mal raus in das wahre Leben eines Durchschnittsmenschen (Alter ist egal) und schaut euch die brutale Realität an. Als Beispiel seien Krankenhäuser, Werkstätten, Einzelhandel, Call Center genannt… hier wird eine Menge verlangt von den Menschen, insbesondere nicht bezahlte und meisten extrem kurz angeforderte Mehrarbeit. Uns selbst wenn der Job ansatzweise gut bezahlt wird… da ist nix mit Vertrauensarbeitszeit und „ich suche mir aus wann & wo ich arbeite“.

Nicht falsch verstehen: Ich finde das Urteil mit seinem „Rasenmäher Effekt“ nicht zu Ende gedacht. Auf der anderen Seite werden sich die Richter schon etwas dabei gedacht haben. Zumindest hat man damit einmal deutlich gezeigt, dass die Menschen in Europa noch bei weitem nicht in einer Welt leben und arbeiten, die die einschlägigen Medien wie z.B. t3n so gerne als das absolute Arbeitnehmerparadies herbeireden möchten.

Träumt Euren schnuckeligen Traum von mir aus gerne weiter… Antidepressiva nicht vergessen, wenn Ihr aufwacht!

Cheers
Rainer

Antworten
David

„Und vielmehr als die tatsächlich geleistete Stundenanzahl interessiert eh die Leistung, die sich auch ohne Zeiterfassung umfassend messen lässt.“ Schön wäre es ja, tatsächlich fordert z.B. bei Entwicklerjobs jeder Arbeitgeber grundsätzlich 40h die Woche. Hab noch nichts anderes erlebt. Flexible Arbeitszeiten heißt in Deutschland: man kann entscheiden, ob man von 9-17:30 oder von 9:30 bis 18 Uhr arbeitet. Auch Homeoffice sind viele gegen, „man kann ja dann nicht prüfen, wie lange jemand arbeitet“. Und wenn es selbst in der IT so ist, ist es überall anders wahrscheinlich noch schlimmer. Ich frag mittlerweile bei jedem Jobangebot, jeder Xing-Mail von Recruitern, ob Homeoffice möglich ist und die Antwort ist fast immer „ja, aber nur in Notfällen wenn der Handwerker kommt“ und Wochenarbeitsstunden sind IMMER 40. Freiheit und Flexibilität: Fehlanzeige. Und ich spreche hier von hunderten Recruitermails und Stellenanzeigen von mir selbst und aus dem Bekanntenkreis im Bereich IT/Entwicklung. Arbeitszeiterfassung würde da auch nichts mehr verschlimmern und am Ende wahrscheinlich sogar dafür sorgen, dass weniger Überstunden gemacht werden. Die fallen in den ganzen flexiblen Modellen nämlich gerne unter den Tisch und werden weder vergütet noch abgefeiert. Mal ganz davon abgesehen, dass man eh quasi rund um die Uhr Mails und so liest, falls was ist, was ebenfalls Arbeit ist. Die in den meisten Fällen in keinem Verhältnis zu den seit vielen Jahren stagnierenden Gehältern steht.

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Dean

Ich kann meinen Vorrednern hier nur beipflichten.

Es gibt viele Möglichkeiten Zeiten mobil zu erfassen.
ZMI hat, oder hatte mal, sogar eine Möglichkeit dies per normaler Telefonanruf zu erledigen, eine mobile Internetverbindung (z.B. im Zug immer eine schwierige Sache) ist da auch nicht immer notwendig.

Ich selbst bin in der IT im Service-Bereich tätig, und haben mindestens gewisse Zeiten abzudecken, dies ist meißt so geplant, dass diese Zeiten gerade mit den Ressourcen gehalten werden können.

Natürlich kann nicht immer die Arbeit in der gegebenen Zeit abgearbeitet werden, ist eher die Ausnahme. Von Sondereinsätzen mal ganz abgesehen. Überstunden werden natürlich nicht bezahlt oder abgefeiert.

Wenn ich Sätze höre wie: wenn das durchgesetzt wird, kann es in Deutschland kein Service-Geschäft mehr geben, bekomme ich das würgen. Dieses Urteil ändert kein Arbeitszeitgesetz, diese Maßnahme dient zur Kontrolle der bestehenden Gesetze.
Da stellt sich die Frage: Wollen wir in unserer Gesellschaft Geschäftspraktiken, die auf dem brechen bestehender Gesetze fußen?

Dies ist nur ein Beispiel, in anderen Branchen, wie im Gesundheitswesen, im Handwerk oder in der Gastronomie sieht es sicher nicht besser, wenn nicht sogar noch schlimmer aus.

Aber was hält die Arbeitgeber davon ab auch dieses Urteil zu misachten?
Nur wirksame Strafen werden das wirklich durchsetzen können.

Ich werde auf jeden Fall gespannt bleiben und das Thema weiter verfolgen

Antworten
Das Tzænn

Ich schließe mich den Vorredner an. Für alles gibt es eine App, so auch für die Zeiterfassung. Sprich der „Start-Up-Arbeitsweise“ entsteht fast keinerlei Beeinträchtigung. Bis auf das die Mitarbeiter mitbekommen, das sie doch für weit unter dem Mindestlohn arbeiten, weil im Arbeitsvertrag steht, das die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Die am meisten über das Urteil rumjammern, sind vermutlich die Sklaventreiber.

Antworten
Michael

Ja, wir haben die ZMI app, funkt top!

Antworten
Sven

Ganz klar die sicht eines Unternehmers ggf. mit Angestellten?
Der Ruf nach Bemessung der Leistung statt der geleisteten Zeit ist genau die Ursache dieses Gerichtsurteils. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, dann kann der Angestellte mit den Änderungen zu 100% weiter seine Arbeit leisten und zu 100% weiterhin gute Ergebnisse erzielen. Egal, wann er von wo arbeitet.
Wenn es nur ein Recht darauf gibt seine Zeit zu erfassen wird der Angestellte, der dies wirklich macht als unbequemer Mitarbeiter bei HR abgestempelt. Daher mit Recht die Pflicht auf der Seite der Arbeitgeber!

Antworten
Aimo

Ich kann die Meinung meiner Vorredner absolut nachvollziehen und teile sie, solange es sich um Arbeitsverhältnisse handelt, bei denen die Arbeitnehmer wirklich Schutzbedürftige sind. Dies mag statistisch betrachtet gut und gerne auf über 99,9% aller Unternehmen zutreffen, aber hier schert eine Gesetzgebung alle über einen Kamm.

Als Mitglied einer ach-so-hippen Full-Remote Company aus Digitalnomaden möchte ich meinen Standpunkt teilen:
Natürlich ist so ein Abeitsverhältnis selten und klar schert sich politisch niemand um die Sorgen der glücklichen letzten Promille der Arbeitnehmer. Aber wir leben die Lösung für ein gesellschaftliches Grundproblem und was hier passiert ist eine bürokratische Einbetonierung der Spielregeln, von denen wir uns erst lösen mussten, um diese Lösung zu finden.

Es geht nicht um den Bürokratischen Aufwand, etwas zu tracken. Es geht um die Abkehr von Arbeitszeiten (keine Uhrzeiten, keine Volumina) und von Orten (keine Büros, keine Fahrzeiten) und darum, Arbeit als eine Aufgabe zu verstehen, nicht als einen Handel mit Zeit. Und um das Vertrauen der Arbeitgeber, dass ihre Angestellten ihre Aufgaben erledigen.

Wenn wir unserer Gesellschaft ermöglichen wollen, sich irgendwann vom aktuell vorherrschenden, grundsätzlich vergifteten Arbeitsverständnis zu verabschieden (Sklave A verkauft N Stunden seiner Zeit zum Preis X an Sklaventreiber B, ggf. als Monats-Abo), dann müssen wir es u.A. auch denen ermöglichen, die es bereits geschafft haben.
Und mit diesem Urteil zwingen wir jeden Menschen, seinen Beruf als einen Verkauf seiner Zeit zu verstehen.
Einzige Alternative: Selbstständigkeit, aber dadurch Verzicht auf jedweden Arbeitnehmerschutz.

Alle über einen Kamm zu scheren kann nicht die Lösung sein, wir brauchen Spielraum für gesunde Arbeitsverhältnisse.

Antworten
Uwe

Artikel stellt zwei Sachverhalte in Verbindung, die ich losgelöst voneinander sehe.

Ich arbeite bereits völlig flexibel (Ort, Zeit, etc.) und genieße diese Freiheit in einem deutschen Großunternehmen in vollen Zügen. Und doch erfasse ich jedes Mal meine Arbeitszeit digital in einem System, auf das ich jederzeit Zugriff habe. Hätte nicht gedacht, dass das bei einer Redaktion von Digital-Pionieren so abwegig scheint.

Antworten
Inge Kleinbiel

Es gibt Jobs, da kann ich die Leistung nach Zeit messen, das trifft aber auf viele Jobs nicht zu. Wenn ich mir meine Teams anschaue, dann sitzen da Leute, die in 2 Stunden Arbeitszeit mehr leisten und bessere Qualität liefern, als andere in 8. Wenn die erste Gruppe nach 6 Stunden nach Hause geht, habe ich kein Problem, wenn die zweite Gruppe Überstunden macht, kein Mitleid.

Wenn ich aber jetzt nach Zeit messen muss, dann bestrafe ich die Guten und belohne die Schlechten.

Noch mehr als ich das ohnehin schon muss, weil die high performer die low performer mitschleppen, aber auf Grund von Tarifbindung etc. das gleiche Gehalt bekommen.

Antworten
Oliver

In der Realität wird von der ersten Gruppe erwartet, dass sie weitere 6-8 Stunden Leistung auf gleichem Niveau erbringen. Arbeit ist schließlich genug da, das nächste lukrative Projekt wartet.
Wenn man die Berichterstattung verfolgt hat man den Eindruck, dass Kritik hauptsächlich von denen geäußert wird, die von den unbezahlten Überstunden und der Selbstausbeutung der Arbeitnehmer profitieren. Diese Arbeitnehmer werden durch eine solche Zeiterfassung geschützt. Alle anderen können so flexibel weiterarbeiten wie sie wollen.

Antworten
Wolfgang

Wann wurde aus der t3n eigentlich das Parteimagazin der FDP?

Antworten
Robert Nagel

Es wird eine Herausforderung für viele Unternehmen, eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden – totale Kontrolle möchten sicherlich ebenso wenige, wie das umständliche Ausfüllen sperriger Zeiterfassungs-Softwares mit katastrophaler Usability.

Für Außendienstler und viel andere dürften sich Zeiterfassungs-Apps als eine gute Lösung herausstellen: Da fährt die Zeiterfassung einfach mit. Ein paar dieser Apps kann man hier vergleichen: https://blog.everphone.de/eugh-urteil-zur-arbeitszeiterfassung

Manches wird vielleicht auch einfacher? Zeiterfassungs-Apps analysieren am Desktop stichpunktartig z. B. Tastataureingaben in verschiedenen Programmen und machen anhand eines Algorithmus dann Zeiterfassungsvorschläge – KI, eben.

Und der Zwang zur Arbeitszeiterfassung bietet doch auch andere Perspektiven – zum Beispiel das Erledigen von Reisekostenabrechnungen, Rechnungslegungen, Lohnabrechnungen und Zeiterfassung in einem Zuge und aus einer Quelle. Sind das nicht die sogenannten Synergien?

Antworten
Tom

Wirklich peinlich, dieser „Kommentar“.
Profitiert t3n davon, dass seine Mitarbeiter die Zeit nicht erfassen und deshalb Personal einsparen kann?

Seit Jahren nütze ich eine kleine App zur Zeiterfassung – innert 2 Sekunden ist ein Zeitstempel erfasst. Seither sind sehr viele Arbeitszeiten von 3 bis 5 Minuten erfasst – Zeit, die vorher für die Firma Reingewinn war, weil sie nur Profit brachte.

Wo nun verliere ich Freiheit??
Es ist eine frechheit zu behapten, dass ich nun Dienst nach Vorschrift mache.

Antworten
Mark

„Und vielmehr als die tatsächlich geleistete Stundenanzahl interessiert eh die Leistung, die sich auch ohne Zeiterfassung umfassend messen lässt“
In meinem Arbeitsvertrag (und so dürfte es bei den meisten sein) steht nicht, dass ich für eine definierte Leistung mein Gehalt erhalte. Das Gehalt bekomme ich für eine festgelegte Arbeitszeit.
In der Praxis sieht es in der Tat oft so aus, dass eine bestimmte Leistung erbracht werden muss. Ob es mit der Arbeitszeit zu schaffen ist, interessiert den Arbeitgeber erstmal höchstens am Rande. Durch das Urteil wird sich das ändern. Das begrüße ich.

Antworten
Freddy

Ich finde die ganze Aufregung um dieses Thema ungerechtfertigt. Im Endeffekt schützt es doch die Arbeitnehmer, denn die Vertrauensarbeitszeit war immer zum Vorteil der Arbeitgebers. Aber nun ist der Arbeitgeber verpflichtet nachzuweisen, dass er sich an die vereinbarte Arbeitszeit hält. Das ist außer in der Digital-Branche eigentlich überall schon so. Und diejenigen, die sich auf die Fahne schreiben hip und modern zu abrieten tun eben genau das nicht – das kenne ich selbst zu genüge. Unkoordination führt eben immer zu Mehraufwand für Mitarbeiter.

In unserer Agentur benutzen wir schon seit vielen Jahren Zeiterfassung und eben auch Anwesenheitszeit. Überstunden werden ganz easy erfasst, alles ist transparent. Das hindert die Mitarbeiter ja auch nicht daran Überstunden zu leisten. Im Gegenteil – jeder bleibt mal gern länger, wenn er dafür am Freitag früher gehen darf.

Es gibt zahlreiche Apps für Zeiterfassung. Aber welche, besonders hinsichtlich auf die Anwesenheitszeit, alles gut unter einen Hut bekommt ist zistemo (https://zistemo.de/). Ich zumindest kann es empfehlen.

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