
E-Mobilitäts-Vorstand Thomas Ulbrich am ID-Charger von VW. (Bild: Volkswagen)
Im Herbst 2019 hatte Volkswagen (VW) nach der Präsentation des Elektroautos ID 3 auch seine Wallbox ID-Charger angekündigt. Jetzt ist das Heimladegerät für alle Elektroautos mit Typ-2-Stecker in drei Versionen da – zunächst in der einfachen Ausführung mit einem günstigen Einstiegspreis von 399 Euro. Der ID-Charger kann online und beim VW-Händer bestellt werden, erste Geräte sind laut VW schon ausgeliefert worden. Die Bestellmöglichkeit für die beiden Top-Modelle ID-Charger Connect und ID-Charger Pro soll „demnächst“ folgen.
ID-Charger kommt in 3 Versionen
Alle ID-Charger bieten eine Ladeleistung von bis zu elf Kilowatt, das Typ-2-Ladekabel ist im Lieferumfang schon enthalten. Auch ein DC-Fehlerstromschutz ist in die Wallbox integriert. ID-Charger Connect und ID-Charger Pro sollen zusätzlich voll vernetzt sein und sich per Smartphone steuern lassen. Für Nutzer hat das den Vorteil, dass sie Ladevorgänge im Blick behalten und Zugang zu Funktionen wie Fernwartung, Zugangskontrolle per Ladekarte und regelmäßigen Softwareaktualisierungen haben. Die Pro-Version verfügt zudem über einen integrierten Stromzähler.
Der ID-Charger Connect soll 599 Euro, die Pro-Ausführung der Wallbox 849 Euro kosten. Hinzu kommen für alle drei Versionen die Kosten für die Installation. Diese kann von einem Elektriker vorgenommen werden. VW selbst bietet auch einen eigenen Installationsservice an, bei dem der Konzern mit zertifizierten Elektrotechnikbetrieben zusammenarbeitet. Die sogenannte Standard-Installation schlägt bei der Online-Buchung im ID-Charger-Shop der VW-Tochter Elli mit zusätzlich 1.650 Euro zu Buche.
VW: Ladenetzwerk rund um den ID 3
Laut VW soll der ID-Charger erst der Anfang sein, weitere Ladeservices sollen folgen. In den kommenden Monaten wolle der Konzern „ein komplettes Ladenetzwerk rund um den ID 3 aufbauen“, wie Thomas Ulbrich, Vorstand E-Mobilität der Marke Volkswagen, sagt. Zumindest die Installation einer eigenen Wallbox soll in Deutschland künftig auch gesetzlich vereinfacht werden. Einem Gesetzesentwurf zufolge hätten Wohnungseigentümer und Mieter damit künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Einbau einer Lademöglichkeit für E-Autos an ihrem Stellplatz gestattet wird.