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Funklöcher könnten ab 2024 Geschichte sein

Gehören Funklöcher bald der Vergangenheit an? Spätestens 2024/2025 soll es so weit sein – davon geht ein Unternehmen aus, das dafür zuständig ist, eben diese Lücken im Handynetz zu schließen.

Quelle: dpa
2 Min.
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Mobilfunkmast der Telefónica Deutschland. (Foto: Telefónica Deutschland)

Eine für das Schließen von Funklöchern zuständige Firma rechnet damit, dass sich das Handynetz in entlegenen Gebieten dank Fördermitteln des Bundes in den Jahren 2024 und 2025 deutlich verbessern wird. Wenn die Mobilfunk-Netzbetreiber mitmachen, werde man im kommenden Jahr nach aufwendigen Vorarbeiten „eine deutlich dreistellige Zahl“ von Förderaufrufen starten können, sagte der Chef der bundeseigenen Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft (MIG), Ernst-Ferdinand Wilmsmann, der dpa in Naumburg an der Saale. In diesem Jahr waren es nur elf.

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2024/2025 sollen sich erste Effekte zeigen

Nach den Förderaufrufen dauert es einige Monate bis zum Förderbescheid und dann maximal 14 Monate bis zur Inbetriebnahme des Funkmastens. „Es ist ein dickes Brett, was wir bohren müssen, aber 2024/25 wird der Effekt spürbar beim Bürger ankommen.“

Die MIG wurde Anfang 2021 gegründet, nach dem grünen Licht aus Brüssel im Mai 2021 konnte die Gesellschaft ihre Arbeit aufnehmen. Ihr steht ein 1,1 Milliarden Euro schwerer Fördertopf des Bundes zur Verfügung, um dort Funklöcher zu schließen, wo die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone, Telefónica Deutschland (O2) und inzwischen auch der Neueinsteiger 1&1 es nicht selbst tun wollen.

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In sogenannten Markterkundungsverfahren wird geklärt, ob das Gebiet nur mit staatlichem Fördergeld ans Handynetz gebracht werden kann. Ist dies der Fall, plant die MIG die Maststandorte, mietet Grundstücke, sondiert mögliche Hindernisse in Genehmigungsverfahren und schließt Vorverträge ab. Danach startet sie einen Förderaufruf.

Warum dauert das so lange?

Auf die Frage, warum all das so lange dauere, sagte Wilmsmann, die Suche nach geeigneten Grundstücken, die Vorbereitung von Genehmigungsverfahren und die Absprachen mit der Telekommunikationsbranche bräuchten nun mal Zeit. Man arbeite daran, dass es schneller gehe. „Zum Infrastruktur-Ausbau braucht man jedoch einen langen Atem.“ Im Vergleich zum eigenwirtschaftlichen Ausbau stehe man in Sachen Verfahrensdauer gut da.

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Bisher hat die MIG zwei Förderbescheide vergeben, einer in einem Wandergebiet in Bayern und einer bei der Talsperre Möhnesee in NRW. Diese beiden Masten werden nun gebaut und aller Voraussicht nach Ende 2023 in Betrieb genommen. Zudem schloss die MIG bislang 972 Markterkundungsverfahren ab und stellte dabei in drei Vierteln der Fälle fest, dass die Telekommunikationsfirmen keinen eigenwirtschaftlichen Ausbau planen und dass diese Gebiete somit förderfähig sind.

Ist das der Fall, machen sich MIG-Mitarbeiter auf den Weg und suchen das Gespräch mit Grundstückseigentümern, um sie für einen Mietvertrag für einen Handymasten zu gewinnen. Das gestalte sich häufig schwierig, sagte Wilmsmann. Man könne nur eine moderate Miete bieten. Da die Förderung nach sieben Jahren auslaufe und die staatlichen Zahlungen wegfallen, sollte sich der Standort dann finanziell selbst tragen, das müsse von Anfang an berücksichtigt werden.

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Zudem sei die Mobilfunk-Skepsis vor Ort mitunter groß. Unlängst hätte ein Grundstückseigentümer seine Bereitschaft zur Vermietung signalisiert, dann aber zurückgezogen, weil Nachbarn Druck gemacht haben.

Separat zur staatlich geförderten Netzverbesserung arbeiten die Netzbetreiber daran, auf eigene Kosten Funklöcher zu schließen. Hierzu sind sie im Rahmen von Ausbauvorgaben, die sich aus der Frequenzauktion des Jahres 2019 ergeben, verpflichtet.

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