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Geräte-Update fehlt: Probleme beim Scannen des Deutschlandtickets

Seit dem 1. Mai gibt es das Deutschlandticket, mit dem Reisende für 49 Euro bundesweit den Nah- und Regionalverkehr nutzen können. Ein Versäumnis der Bahn sorgt aber für Komplikationen.

Von Ann-Catherin Karg
1 Min.
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Weil Lesegeräte nicht upgedatet wurden, kann es bei der Kontrolle von Deutschlandtickets zu Problemen kommen. (Foto: Shutterstock)


Bahnfahrer:innen mit Deutschlandticket sollten sich darauf gefasst machen, dass bei einer eventuellen Kontrolle nicht alles glatt läuft. Wie mehrere Medien berichten, sind längst nicht alle Lesegeräte in der Lage, die neuen Tickets zu scannen.

Auf verkehrt.org schreibt Constantin Pläcking, wann immer ein:e Kontrolleur:in sein ausgedrucktes PDF mit dem Barcode scanne, zeige das Gerät eine Fehlermeldung an. Der Barcode beziehungsweise das Barcodeformat sei unbekannt, stehe dann auf dem Gerät.

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Ein nötiges Update wurde nicht durchgeführt

Gekauft habe er sein Ticket bei den Koblenzer Verkehrsbetrieben, bei denen der Dienstleister IVU Traffic Technologies für die Deutschlandtickets zuständig ist. Dort nachgefragt kam heraus: Die Deutsche Bahn hat keine Updates auf ihren Lesegeräten gemacht, was deren Pressestelle ebenfalls bestätigte.

Das Problem ist auch in anderen Bundesländern bekannt, darunter Nordrhein-Westfalen. Laut der Deutschen Presse-Agentur kommt es dort mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) bei zwei von vier Verkehrsverbünden immer wieder zu Fehlern beim Auslesen der Tickets, deren Gültigkeit nicht festgestellt werden kann.

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Kontrolleure sind zu Kulanz angehalten

Eine Sprecherin des VRR sagte dazu: „Es handelt sich weitestgehend um Updateprobleme der Geräte bei den Einstiegskontrollsystemen. Hier kommen die Hersteller nicht nach, teilweise sind die verbauten Geräte auch veraltet.“

Das Problem trete sowohl bei Smartphone-Tickets als auch bei Chipkarten auf und betreffe rund 70 Prozent der Verkehrsunternehmen im Verbundgebiet der VRR. Im Wissen um die Problematik sollen Kontrolleur:innen zu Kulanz angehalten sein.

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Es könne aber nicht schaden, eine Bestätigung über die Buchung des 49-Euro-Tickets oder einen Bankauszug als Beweis mitzuführen, sagte eine KVB-Sprecherin. Laut Deutscher Bahn wird „zunächst bis zum 31. Mai auch eine Bestellbestätigung beziehungsweise das bisherige Abo-Ticket als gültiger Fahrausweis anerkannt“.

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