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Gericht verbietet Apps von Whatsapp, Facebook und Instagram in Deutschland

Die Smartphone-Apps von Whatsapp, Instagram und Facebook verstoßen in ihrer derzeitigen Form gegen Patente, die Blackberry hält. Das Münchener Landgericht hat daher entschieden, dass Facebook diese Apps in Deutschland nicht mehr anbieten darf.

2 Min. Lesezeit
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Ein Bild der Vergangenheit? Facebook und Whatsapp auf einem Smartphone. (Foto: Gabriel_Ramos / Shutterstock)

Das kanadische Software-Unternehmen Blackberry hat sich mit Patentklagen in insgesamt neun Fällen gegen Facebook durchgesetzt. Damit darf Facebook die Apps Whatsapp, Instagram, Facebook und Facebook Messenger in ihrer aktuellen Form nicht mehr in Deutschland anbieten.

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„Durch die Urteile ist faktisch das Anbieten und Liefern der vorgenannten Anwendungen in der BRD zur Benutzung in der BRD verboten, soweit sie die klagegegenständlichen Patente nutzen,“ macht die Sprecherin des Landgerichts deutlich. Facebook könne dem Verbot nachkommen, indem es die Apps „überhaupt nicht mehr anbietet und liefert oder diese vorher so modifiziert, dass die konkret angegriffene Funktionalität abgeändert wird.“

Blackberry könnte das Verbot vollstrecken lassen

Obschon das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, hat das Gericht es für „vorläufig vollstreckbar“ erklärt. So könnten die Kanadier das Verbot mit Zwang durchsetzen. Dazu müsste Blackberry indes entweder einen Betrag zwischen einer und 1,6 Millionen Euro pro Verbotsantrag hinterlegen oder an Facebook eine entsprechende Bürgschaft als Sicherheit übergeben. Die Hinterlegung oder Bürgschaft sichert den Fall, dass Blackberry am Ende im Rechtsstreit nicht obsiegt.

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Facebook zeigte sich nicht beunruhigt und teilte mit, man werde eventuell in Berufung gehen, aber keinesfalls die Bereitstellung der Apps stoppen. Inzwischen habe man beim Bundespatentgericht die Gültigkeit der dem Urteil zugrunde liegenden Patente angefochten und warte auf die entsprechende Entscheidung.

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Für den Fall, dass Blackberry das Verbot durchsetzen wolle, stünden bereits Updates bereit, die die beanstandeten Funktionen aus den betroffenen Apps entfernen würden, stellte ein Facebook-Sprecher klar. Ohnehin handele es sich dabei nur um wenige spezifische Komponenten.

Streit betrifft technische Detailfragen

In der Tat war es vor Gericht um sehr kleinteilige Abläufe gegangen. So wurde etwa darüber gestritten, ob Whatsapp beim Verschicken eines Chat-Verlaufs per E-Mail an Dritte eine Technik nutzt, auf die Blackberry ein Patent hält. Ebenso streitig blieb, welche Teile dieses Vorgangs von Whatsapp ausgeführt werden und welche vom Betriebssystem iOS. Im letzteren Fall wäre nicht Facebook, sondern Apple als Hersteller des iOS-Betriebssystems verantwortlich.

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Blackberry betreibt weltweit Verfahren gegen Facebook

Blackberry betreibt ähnliche Verfahren gegen Facebook auch in anderen Teilen der Welt. Nicht eindeutig klar ist, was das Unternehmen letztlich mit diesen Klagen erreichen will. Dass es nur ums Geld geht, bestreitet das kanadische Unternehmen immer wieder. Was andererseits Blackberry außerhalb des Pekuniären davon hätte, wenn in Instagram etwa die Chat-Funktion abgeschaltet würde, bleibt fraglich.

Zwischenzeitlich hatte Facebook den Spieß umgedreht und seinerseits Blackberry wegen der Verletzung von fünf Patenten verklagt. Das Verfahren läuft noch.

Fazit: Blackberry bekommt Recht, hat aber nichts davon

Da Facebook nach eigenen Angaben schon Software-Updates vorbereitet hat, die die beanstandeten Funktionen aus den Apps entfernen, erringt Blackberry hier einen Pyrrhussieg. Eine Vollstreckung wäre nur mit viel Geld möglich und würde zudem nichts bringen.

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Da die Streitpunkte offenbar in technischen Marginalien liegen, wird Facebook auch keine Technologien von Blackberry lizenzieren wollen. Was bleibt, ist ein beschäftigter Justizapparat und ein Urteil ohne praktische Relevanz.

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3 Kommentare
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Dein t3n-Team

Dennis

Titel „Whatsapp-, Facebook- und Instagram-Apps in Deutschland verboten“
Fazit “ Was bleibt, ist ein beschäftigter Justizapparat und ein Urteil ohne praktische Relevanz.“

Dann kann man sich den Artikel hier gleich sparen oder zumindest den Titel etwas weniger im „BILD-Style“ schreiben.

Antworten
Dieter Petereit

Danke für den Tipp, Dennis. Ich freu mich immer über Verbesserungsvorschläge von qualifizierter Seite.

Antworten
Tramios

Hier geht es offensichtlich wohl um Software-Patente, und da muss man genauer hinschauen. Das Thema verbirgt sehr viel mehr Sprengstoff als es auf den ersten Anschein vermuten läßt.
Wird doch heutzutage quasi alles was relevant ist mit Software verwaltet und gesteuert.

Die Einführung dieser Softwarepatente wurde ja schon mit TTIP versucht, ist allerdings daran gescheitert dass solche Patente immer eine Hardware-Komponente in Europa benötigen, um patentfähig zu sein.

Wüßte nicht dass sich daran was geändert hätte.

Bedeutet, reine Software-Patente gibt es nicht in Europa, und das ist auch gut so, weil:
-in den USA Software-Patente schon lange existieren, und bei Freischaltung dieser Patente in EU wohl so viele Software-Läden in EU zumachen könnten, weil diese Läden die Lizenzen nicht zahlen könnten bzw. nicht einmal wissen, dass sie reihenweise gegen Patente verstossen.
Geschweige denn die Kosten der Recherche.
Und mit diesen gigantische Risiken durch potentielle Verstäße im Nacken , die auch größere Firmen nicht schultern könnten. Allein die ganze Software auf Patente zu durchforsten wäre der Tod vieler Firmen. Wie man ja genau an den möglichen Folgen des Urteils oben ahnen kann.
Ganz zu schweigen von Software-Neuentwicklungen, die dann mehr zu einem Patent-Recherche- und Umgehungs-Parkour werden denn zu eine Software-Entwicklung, die Fortschritt bringt, verursacht durch das Minenfeld der schon endlos auch auf den unbedeutendsten Kleinkram vorhandenen Patente in Übersee betrachtet.

Man schaue sich nur die Geschichte des speziellen unglaublich teuren Patent-Krieges MS vs. EOLAS an.
Wo es technisch gesehen um eine Lappalie geht.
Genauso wie die Lappalie Zähler auf Icon etc.

Das alles kann einer solchen Patent-Gerichtskammern nicht unbekannt sein.
Man bekommt also mit diesem eigenartigen Urteil den etwas andersartigen Eindruck, dass hier mal wieder versucht wird, Software-Patente über die Hintertür einzuführen.
Welche Interessensgeber auch immer dahinter stecken.

Alles sehr eigenartig.

Wesentlich mehr zu dem Thema auch auf
https://www.ffii.org/

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