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Gerichtsurteil: Künstliche Intelligenz kann kein Erfinder sein

Auch im Vereinigten Königreich ist der Versuch, ein neuronales Netzwerk als Erfinder anerkennen zu lassen, am Berufungsgericht gescheitert. Erfinder könnten nur Personen sein, so der Tenor des Urteils.

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Erfinder könnten nur Personen sein, so der Tenor eines Urteils. (Grafik: ktsdesign / Shutterstock)

Wie die BBC berichtet, hat der Londoner Court of Appeal, das höchste Berufungsgericht für England und Wales, eine Klage des US-Unternehmers und Programmierers Stephen Thaler mit Zweidrittelmehrheit negativ beschieden. Thaler versucht seit einiger Zeit auf der ganzen Welt Präzedenzurteile zu bekommen, die ihm bestätigen sollen, dass eine künstliche Intelligenz sehr wohl als Erfinder in Patentanträgen eingetragen werden darf. Erfolgreich war er damit bisher nur in Australien.

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Dabei geht Thaler stets so vor, dass er im jeweiligen Land Patentanträge einreicht und als Erfinder ein von ihm entwickeltes neuronales Netz namens Dabus („Device for the Autonomous Bootstrapping of Unified Sentience“) eintragen lassen will. Dass ihm das Eigentum am Patent trotz des Umstandes, dass er nicht Erfinder sei, zustehe, begründet Thaler damit, dass er „das Eigentum an der Kreativitätsmaschine“ halte.

Britisches Patentamt lehnt KI-Eintragung ab

So hatte Thaler es auch 2018 beim britischen Patentamt versucht. In zwei Patentanträgen hatte er sein Dabus-System im dafür vorgesehenen Formular als Erfinder eingetragen. Das Patentamt forderte ihn daraufhin auf, eine reale Person in der Anmeldung anzugeben. Als er das nicht tat, entschied das Amt, er habe sich aus dem Verfahren zurückgezogen und lehnte die Anträge ab.

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Daraufhin klagte Thaler vor dem High Court des Vereinigten Königreichs und verlor. Nun ist auch seine Berufungsklage gegen das High-Court-Urteil gescheitert. Das Urteil ist eindeutig: „Nur ein Mensch kann Rechte haben. Eine Maschine kann das nicht.“ Und ein Patent sei ein gesetzliches Recht, das somit nur einer Person zugesprochen werden könne, so das Gericht weiter.

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Auch in den Vereinigten Staaten war Thaler zuvor mit ganz ähnlicher Begründung gescheitert. Hier hatte das Gericht indes zusätzlich zu bedenken gegeben, dass, selbst wenn in der Zukunft alle Merkmale einer Erfindereigenschaft von einer KI erfüllt werden könnten, es immer noch am Gesetzgeber liege, zu entscheiden, ob er dieser Art von Erfindenden den Schutz des Patentrechts zusprechen will.

Patentrecht nicht das richtige Vehikel für Thalers Anliegen

Rechtsexperten weisen darauf hin, dass sich Thalers Ansatz und die mehrheitlich negativen Urteile nicht einmal widersprechen. Denn beide Seiten blickten unter anderen Vorzeichen auf das Patentrecht. Während es Thaler offenbar darum gehe, einer KI zum Erfinderstatus zu verhelfen, um zu zeigen, wie leistungsfähig moderne neuronale Netze sind, gehe es dem Patentrecht, einem rein juristischen Mechanismus, allein darum, Erfinder vor dem Ideenklau zu beschützen – und das im Zweifel auch gegenüber ihren eventuellen Arbeitgebern.

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Es handele sich demnach um ein rein auf Personen zugeschnittenes Schutzrecht. Das bedeute nicht, dass neuronale Netze nicht Erfindungen hervorbringen könnten, so die Argumentation.

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