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Neues Gesetz gegen Handelsplattformen im Darknet geplant

Geplant ist ein Straftatbestand, der die Betreiber von Handelsplattformen im Darknet ins Visier nimmt. Das Gesetz könnte noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten.

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(Bild: TheaDesign/Shutterstock)

Das Bundesjustizministerium plant eine Verschärfung der Sanktionen gegen Drogenhandel, Waffenhandel und Kindesmissbrauch via Darknet. Ein dahingehendes Gesetz könnte noch vor den nächsten Bundestagswahlen verabschiedet werden, heißt es. Berichten des Spiegel zufolge soll hierfür ein eigener Straftatbestand geschaffen werden. Denn letzten Endes funktioniert der Handel solcher illegalen Güter und Dienstleistungen kaum anders als der klassische Onlinehandel – mit einer Plattform, Kaufvorgängen, einer Abwicklung und einem Bewertungssystem.

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Doch ähnlich wie große Auktionsplattformen jahrelang mantraartig „wir sind nur die Plattform und wissen von nichts“ sagten, tun dies in noch größerem Maße auch die Betreiber einer illegalen Darknet-Plattform. Einen entsprechenden Fall gibt es derzeit vor dem Landgericht Trier um den sogenannten „Cyberbunker“ von Traben-Trarbach.

Neuer Straftatbestand gegen Darknet-Plattformen

Das Bundesjustizministerium plant nun, den §127 Strafgesetzbuch um den neuen Straftatbestand „Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet“ zu ergänzen. Bis zu fünf Jahre Haft – in besonders schweren gewerbsmäßigen Fällen bis zu zehn Jahre – drohen Tätern, wenn sich das Bundesjustizministerium durchsetzt. Dabei soll der entsprechende Passus insbesondere gewerbsmäßige Portale für illegale und verbrecherische Waren und Dienstleistungen betreffen. In diesem Fall sollen dann auch Maßnahmen zur Telekommunikationsüberwachung sowie Onlinedurchsuchung möglich sein.

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Dass die Bundesregierung zu derlei Schritten greift, hat auch damit zu tun, dass selbst in einem so gravierenden Fall wie dem Cyberbunker-Prozess die Betreiber nur der Beihilfe zu den Verbrechen angeklagt werden können. Auch hofft man, mit dem neuen Gesetz häufiger Vermögensabschöpfungen durchführen zu können, um damit die steigenden Kosten für derlei komplexe Ermittlungsverfahren zu kompensieren.

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Dass der neue Gesetzesvorstoß sich so explizit auf Darknet-Handelsplattformen bezieht, hat auch damit zu tun, dass ein vergleichbarer Gesetzentwurf von 2019 sofort Datenschützer auf den Plan rief, die die Interessen von Dissidenten und Whistleblowern in Gefahr sah.

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