Gewissensfrage: Kann man Refurbished-Produkte zu Weihnachten verschenken?

Seit einigen Jahren verkaufen verschiedene Anbieter generalüberholte Gebrauchtgeräte – vom Notebook bis zum Smartphone, von der Spielekonsole bis zur Kamera. Die Geräte werden technisch geprüft, wenn erforderlich einige Verschleißteile wie Akkus und Zubehörteile ersetzt und dann, ausgestattet mit einer Händlergewährleistung, wieder in den Handel gebracht. Dabei ist die Gewährleistung (übrigens nicht zu verwechseln mit der Garantie, die man beim Hersteller einfordern muss, die meist aber nur für Neugeräte und damit den Erstbesitzer gilt) oftmals sogar deutlich länger als gewöhnlich. Backmarket, Swappie und Rebuy etwa gewähren 36 Monate Garantieversprechen, bei Refurbed sind es mindestens zwölf Monate.
Doch eignet sich ein solches Gerät als Weihnachtsgeschenk oder stößt man den oder die Beschenkte:n damit vor den Kopf? Wichtig zu wissen ist, dass die Geräte in der Regel recht streng bewertet und begutachtet werden, sodass unsere Einschätzungen mit den Zustandsbeschreibungen in fast allen Fällen übereinstimmten. Qualitativ lässt sich in aller Regel höchstens an der Qualität des Akkus etwas aussetzen – doch auch hier gilt: Ist er zu schwach, wird er in vielen Fällen ersetzt.
Wenn ein Gerät länger in Benutzung ist, ist das gut für die Umwelt. Denn für die Produktion werden seltene Erden und hochwertige Stoffe verwendet, die bei näherem Hinsehen reichlich mieses Umweltkarma erzeugen. Den Warenkreislauf also um eine Refurbished Komponente zu erweitern, ist somit unter Umweltgesichtspunkten vernünftig. Hinzu kommt die qualitative Seite – denn ein Gebrauchtmarkt, wie er bei Autos seit Jahrzehnten gängige Praxis ist, hat sich bei Technikprodukten ja vor allem deswegen nicht entwickeln können, weil sich über viele Jahre die Technik vergleichsweise schnell weiterentwickelte und die Nutzungszeit daher meist nicht so lang war, dass es für mehrere Besitzer:innen gereicht hätte. Das ist inzwischen anders: Gerade Smartphones der Oberklasse sind so ausgestattet, dass sie auch noch längere Zeit gut verwendbar sind. Und in vielen Fällen ist daher ein Vorjahres-Top-Modell dem Mittelklassegerät der aktuellen Saison vorzuziehen, weil insbesondere im Detail die Ausstattung besser und hochwertiger ist.
Das ist auch der Grund, warum beispielsweise Discounter wie Aldi und Lidl immer wieder Refurbished iPhones ins Programm nehmen. Sie tun dies übrigens meist in Kooperation mit den einschlägigen Spezialhändlern (siehe oben), sodass du davon ausgehen kannst, dass die ähnlich gut kontrolliert und überarbeitet sind wie bei den Versendern. Ähnliches gilt übrigens für Notebooks, bei denen das zwei Jahre alte hochwertige Business-Notebook bei entsprechender Verwendung dem Plastikgerät aus der Konsumentenreihe meist vorzuziehen ist. Und insbesondere bei diesen Geräten lässt sich der Speicher oder die SSD sogar meist einfacher ersetzen als bei eng verbauten Ultrabooks oder jenen Geräten mit fest verbauten Bauteilen.
Nicht zuletzt fällt ins Gewicht, dass sich damit einiges sparen lässt respektive man mit dem verfügbaren oder anvisierten Budget etwas Hochwertigeres erhält. Und eine aktuelle Gfk-Analyse hat ergeben, dass die Deutschen in diesem Jahr weniger Geld für Weihnachtsgeschenke ausgeben wollen und können als in den letzten Jahren – im Schnitt acht Prozent weniger. Nur 48 Prozent der Deutschen planen, gleich viel in Weihnachtsgeschenke zu investieren wie im Vorjahr. Und auch eine aktuelle im Auftrag von Ebay durch Yougov durchgeführte Studie belegt, dass ein Großteil der Deutschen bei den Geschenken sparen muss.
Doch wie gebraucht darf es sein? Erfahrungsgemäß solltest du bei einem Gerät, das du verschenken willst, den Artikelzustand „Sehr gut“ oder „Wie neu“ wählen, um möglichst wenig Kratzer zu riskieren. In der Regel tun die Händler alles dafür, dass die Beschreibungen stimmen, da sie ansonsten einen weiteren (für sie kostenpflichtigen) Rücklauf und Versandprozess riskieren.
Im konkreten Fall sind das bei Smartphones und Notebooks oftmals Geräte, die gar keine bis sehr überschaubare Gebrauchsspuren aufweisen oder im Fall des Notebooks nur fest angeschlossen im Büro oder Homeoffice verwendet wurden. Im Übrigen hast du bei allen Händlern die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen Geräte innerhalb der 14- bis 30-tägigen Umtauschfrist zurückzugeben. Kläre dazu im Vorfeld, wer die hierfür anfallenden Rücksendekosten trägt – in den meisten Fällen bietet dies der Händler aus Kulanz an.
Ein Tipp zum Schluss: In den meisten Fällen kommen die Geräte in wenig ansprechenden Kartonverpackungen bei euch an. Der stylishe Unboxing-Faktor unterm Weihnachtsbaum muss aber nicht entfallen, wenn du dich im Vorfeld (nein, nicht erst wenige Tage vor Weihnachten, wenn das Paket des Refurbished Anbieters da ist) um eine coole Box kümmerst. Der gut sortierte Schreibwarenhandel hält entsprechende Kartons ebenso für dich bereit wie die größeren Möbelhäuser (hier meist in der Boutique-Abteilung zwischen Bilderrahmen und Deko-Artikeln).
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