Google Adwords: Gericht verbietet Werbung auf Namen von Wettbewerbern
Unternehmen müssen dafür sorgen, dass keine eigene Internet-Werbung erscheint, wenn ein Nutzer nach dem Firmennamen eines Konkurrenten sucht. Das gelte selbst dann, wenn das Unternehmen gar nicht für die Einblendung der Anzeige verantwortlich ist, entschied der 6. Zivilsenat des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG) und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Kiel. Es reiche aus, wenn es davon wusste, dass seine Anzeige erscheint, wenn nach dem Konkurrenten gesucht wird, entschieden die Richter unter Berufung auf das Markenrecht.
Google Adwords dürfen Nutzer nicht in die Irre führen
Hintergrund des OLG-Urteils (Aktenzeichen 6 U 29/15) ist die Konkurrenz zweier Dienstleister aus der gleichen Branche in Schleswig-Holstein. „Die Beklagten haben die geschäftliche Bezeichnung (…) unbefugt in einer Weise benutzt, die zu Verwechslungen führen kann“, heißt es zur Begründung. Internetnutzer hätten bei der Suche die Firmen nicht unterscheiden können. Dabei sei es unerheblich, „ob die Überschrift von den Beklagten gewählt oder von Google erstellt wurde“.
Die nun verurteilte Firma hatte laut einer Gerichtssprecherin bestritten, den Namen ihres Konkurrenten bei Google-Werbedienst Adwords als Suchbegriff hinterlegt zu haben. Nähere Angaben zu den Unternehmen, der Branche oder Firmensitzen machte das OLG auf Nachfrage nicht. ljx/dpa
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Erst Morgen veröffentlichen !!! Vorher sind Aprilscherze doof.
t3n wird umbenannt, weil der 4 Praktikant einstellt wurde. Die nennen sich jetzt t4n
T3N ist echt fürn Arsch seit man jedes mal auf die Startseite rüberspringt sobald man nach unten zu den Kommentaren scrollt…wem fällt so ein Schwachsinn eigentlich ein.
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Kann da bitte nochmal jemand mit ein wenig juristischem Sachverstand drüber lesen? Soweit ich das verstehe, was das eine zivilrechtliche Angelegenheit, wo dass „strafbar“ wohl nicht das richtige Wort ist. (vgl. https://www.datev.de/web/de/aktuelles/nachrichten-steuern-und-recht/recht/google-adword-kampagne-weitreichende-haftung-des-werbenden-als-stoerer/)
Der Artikel ist soweit ich das erkennen kann unvollständig. Ein Link zum Urteil oder Klageschrift wäre ideal. Es liest sich jedoch so, als wäre hier {Keyword: Insertion} im Spiel und das war auch vorher schon problematisch. Da wollte einfachmal einer schauen ob er die bisherige rechtssprechung bei Keyword Insertion drehen kann. (Insbesondere da Google Exact match nochmals aufgeweicht hat).
Geschrieben ist der Artikel in der Überschift und Einleitung so, als müsste ich in Zukunft alle Wettbewerber dieser Welt als ausschließendes Keyword hinzufügen. Und das scheint mir doch etwas unvorstellbar.
SORRY – habe nun das Statement von „Dennis“ genauer gelesen und der Link führt zum Urteil und es ist wie vermutet habe. Die Keyword Insertion ist schuld an der Auslieferung. Seitdem Google Keywords immer weniger exakt beachtet ist die Keyword Insertion eigentlich „tot“.
Hey Michael,
danke für Dein konstruktives Feedback! Auch wir sind uns im Nachhinein bewusst, dass dieser Artikel offensichtlich mehr Fragen aufwirft als er beantwortet. Ein klärender Artikel mit weiteren Hintergründen ist deshalb auch schon für Anfang der neuen Woche in Planung. Was die Überschrift angeht haben wir auf Grundlage dieser dpa-Übernahme selbst sehr lange diskutiert, wie eine möglichst korrekte und verständliche Überschrift aussehen könnte. Leider ist uns das offenbar nicht so gut gelungen, das tut uns Leid. Da bessern wir nach.
Beste Grüße aus dem t3n-Headquarter und ein sonniges Wochenende!
Daniel
Der Beitrag ist in der Tat missverständlich bzw. verwirrend. Er macht den Eindruck, dass die Nutzung von Markennamen von Wettbewerbern grundsätzlich – also auch als Keywords – nicht mehr genutzt werden dürfen, was für sehr viele Werbetreibende auf AdWords wohl eine äußerst intensive Beschäftigung mit Ihren AdWords-Konten in den kommenden Wochen gehießen hätte. Der Link zum Urteil hilft – aber das Juristen-Deutsch ist nicht gerade für seine „Klarheit“ bekannt. Eine allgemein verständlichere Erläuterung des Falls und Einordnung des Urteils hätte ich mir von t3n gewünscht. Aus diesem Grund finde ich Ihre Überlegung, einen weiteren Beitrag zu diesem Urteil zu veröffentlichen, als äußerst wünschenswert. VG.
Danke!
Das Urteil bringt eigentlich nicht wirklich neue Erkenntnisse. Die Haftung für Markennamen in der Anzeige ist nicht neu. Die Verwendung von Markennamen als Keyword an sich ist aber an sich – grundsätzlich – unproblematisch, sofern der Markenname nicht in der Anzeige auftaucht und auch sonst keine Verwechslungsgefahr besteht.
Dicke fette „Luftblase“, „alter Hut“, wie auch immer. Der Original-Artikel (nicht der aktuelle) war unsachlich und unfachlich. Böse Zungen würden sogar clickbaiting unterstellen. Auf jeden Fall disqualifiziert ihr euch mit sowas.
Und was ist so schwer daran eine korrekte Überschrift zu finden? Statt „Gericht verbietet Werbung auf Namen von Wettbewerbern“ hätte man einfach nur schreiben müssen „Gericht verbietet Werbung mit Namen von Wettbewerbern“. Aber dann hätte ja keiner mehr geklickt und geshared …
Liebe t3n Redaktion. Auch 2020 kommen noch Kunden ganz aufgeregt mit Eurem Artikel zu uns, dass es ja doch verboten sei, dass der Wettbewerb den eigenen Namen in Google Ads als Keyword nutzt.
Ein Satz mit einer Einordnung des Urteils, um Euren Lesern einen Mehrwert zu bieten wäre wirklich fein. Journalismus darf ja nicht nur berichten, sondern auch Kontext bieten. :)