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Corona-Ausnahme: Google öffnet My Business für Namenszusätze wie „Lieferservice“

Um unter den Restriktionen der aktuellen Corona-Krise leidenden Unternehmen zu helfen, erlaubt Google My Business jetzt Namenszusätze wie „Lieferservice“ oder „Zum Mitnehmen“.

1 Min. Lesezeit
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Google My Business erlaubt Namenszusätze. (Foto: Dan Rentea/Shutterstock)

Normalerweise sind in Google My Business Namenszusätze verboten. In den entsprechenden Richtlinien heißt es: „Es ist nicht erlaubt, dem Namen eines Unternehmens unnötige Informationen hinzuzufügen“. Firmen müssen einheitlich den Namen verwenden, den sie auch außerhalb von Google nutzen. Angesichts der Corona-Krise lockert Google jetzt die strengen Bestimmungen für My Business – natürlich im Sinne der Nutzer.

My Business: Namenszusätze hilfreich für Nutzer

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My-Business-Expertin Joe Hawkins ließ dazu im Local-Search-Forum wissen, dass Google es in diesen Zeiten erlaube, wenn Restaurants Namenszusätze wie „Lieferservice“ oder „Zum Mitnehmen“ ergänzen. Was normalerweise gegen die Richtlinien verstoße, sei derzeit hilfreich für Nutzer, um diese Information schnell zu bekommen. Hintergrund: Aufgrund der aktuellen Beschränkungen dürfen Restaurants derzeit nicht für Kunden öffnen, sie können das Essen aber außer Haus verkaufen oder zu ihren Kunden liefern.

Der US-amerikanische SEO-Experte Mike Blumenthal wies allerdings darauf hin, dass Google die entsprechende Support-Seite bisher noch nicht entsprechend angepasst hat. Zudem sollten zunächst nur Restaurants oder Supermärkte einen solchen Namenszusatz zu ihrem My-Business-Eintrag hinzufügen. Sorgen wegen einer Sperre durch Google sollte man sich aber nicht machen, meint zumindest Blumenthal. Schließlich sei die Erweiterung im Sinne der Nutzer.

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Verwandte Namenszusätze nutzbar?

Unternehmen sollten sich aber bewusst sein, dass diese Ergänzung wohl auf die Zeit der Coronakrise begrenzt sein dürfte. Auch nicht ganz klar ist vielen Nutzern derzeit, ob die Namenszusätze konkret „Lieferservice“ oder „Zum Mitnehmen“ heißen müssen – oder ob auch Abwandlungen wie „Straßenverkauf“ oder ähnliches möglich ist. Da muss man wohl ein offizielles Wort von Google abwarten oder auf Blumenthal vertrauen, der meint, dass solche kurzfristigen Änderungen aus wichtigen Gründen bisher noch nie Strafen oder Sperren nach sich gezogen haben.

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