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Googles nicht so geheime Suchmaschinen-Zutat: Menschen

Den Generalbundesanwälten von 50 US-Staaten ist durch einen Medienbericht aufgefallen, dass Google seine Suchergebnisse nicht rein algorithmisch sortiert. Jetzt wollen sie ihre kartellrechtliche Untersuchung gegen den Suchmaschinenriesen auf die Suchfunktionalität ausweiten.

3 Min. Lesezeit
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Google hat Ärger mit dem Anwalt. (Foto: Shutterstock)

Die Vereinigten Staaten untersuchen die Unternehmensstruktur Googles und der Konzernmutter Alphabet intensiv. Sollte zunächst nur das Werbegeschäft Gegenstand kartellrechtlicher Betrachtungen werden, hatten die versammelten Generalbundesanwälte bereits zu Beginn der Untersuchungen im September 2019 angekündigt, ihren Fokus auch auf Geschäftsfelder außerhalb des Werbegeschäfts legen zu wollen, sollten sich entsprechende Aspekte ergeben.

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Dass Google für die Verbesserung seiner Suchergebnisse nicht allein auf Algorithmen, sondern auch auf Blacklists und menschliche Ratings setzt, scheint ein solcher Aspekt zu sein, wie Ars Technica berichtet.

Nicht neu, aber neu für den Bundesanwalt und das WSJ?

Dass Google für die Verbesserung seiner Suchergebnisse menschliche Ressourcen einsetzt, ist Kennern der Materie nicht neu. Das beginnt mit dem Google Search Quality Team und endet bei den mehr als 10.000 weltweit eingesetzten Evaluatoren, für die es ein eigenes öffentlich zugängliches Richtlinienpapier (PDF) gibt.

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Nun hat das Wall Street Journal (WSJ) in einer großen Geschichte genau diese bekannten Fakten „aufgedeckt“ und damit ein großes Echo in den Vereinigten Staaten ausgelöst. Im Detail beschreibt das WSJ die Vorgehensweisen Googles, mit denen Suchergebnisse vorgeblich „manipuliert“ werden. Mehr als 100 Interviews führte das Blatt nach eigenen Angaben mit Auftragnehmern, die für Google Qualitätsbewertungen der Suchergebnisse vornehmen.

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Beispielhaft führt das Blatt an, wie Google seine Quality-Rater angewiesen habe, Selbstmord-Tutorials qualitativ abzuwerten und Angebote für die Selbstmord-Prävention aufzuwerten. Ebenso soll gegen Impfgegner-Inhalte, die behaupteten, Impfungen würden Autismus hervorrufen, vorgegangen worden sein.

Neben den Suchergebnissen sollen besonders Autocomplete und Suchempfehlungen stark redaktionell bearbeitet werden. So habe das Google-Team schon 2004 im Zusammenhang mit Britney Spears, die seinerzeit weniger wegen ihrer Musik Schlagzeilen machte, redaktionelle Anpassungen vornehmen müssen, damit die Ergebnisse nicht allzu inakzeptabel wurden.

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2015 hatte Google auch in Deutschland manuell in die Autocomplete-Funktion eingreifen müssen. Die Ex-Frau des Ex-Bundespräsidenten Christian Wulff wollte ihren Namen nicht in Verbindung mit Begriffen wie „Escort“ und anderen lesen. Wulff und Google einigten sich außergerichtlich. Die Wortkombinationen wurden geblockt. Google gab an, seine Richtlinien generell geändert zu haben, um solchen Fällen künftig vorzubeugen.

All das kann nicht als neu bezeichnet werden. Und natürlich muss algorithmische Relevanz auch gesetzliche Grenzen respektieren. Dennoch muss sich Google den Vorwurf gefallen lassen, nicht vollends transparent gewesen zu sein. So hatten die Kalifornier stets behauptet, die menschlichen Ratings würden eher abstrakt zur Verbesserung des Algorithmus genutzt, wären keineswegs aber als direkter Eingriff vorgesehen. Auch die Nutzung von Wortlisten hatte das Unternehmen stets verneint.

Warum eine Untersuchung Sinn ergibt

Bislang sind nur Fälle bekannt geworden, bei denen der menschliche Eingriff sinnvoll, wichtig und im Beispiel der Selbstmord-Prävention vielleicht sogar lebensrettend war und ist. Das indes kann nicht für alle Fälle garantiert werden.

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Natürlich ist es möglich, über entsprechende Vorgaben etwa größere gegenüber kleineren Unternehmen zu bevorzugen oder das Ranking von monetären Voraussetzungen abhängig zu machen. Eine Untersuchung zu diesen Fragen kann Google letztlich nur nutzen, nicht schaden – vorausgesetzt, es gibt tatsächlich keine solchen Fälle.

Dass Google zumindest eigene Dienste bevorzugt, hatte die EU-Kommission 2017 im Zusammenhang mit Google Shopping festgestellt und eine Strafzahlung in Höhe von 2,7 Milliarden US-Dollar verhängt, gegen die das Unternehmen durch die Instanzen zieht. Auch über das erzwungene Bundling von Google-Diensten mit dem Android-Betriebssystem zeigte sich die EU nicht erfreut und verhängte weitere fünf Milliarden Dollar Strafe. Es gibt demnach durchaus Geschäftsbereiche im Reich des Suchmaschinenriesen, die einer näheren Betrachtung bedürfen.

Ebenso sinnvoll ist es, sich einmal den Komplex der Feature Snippets anzusehen. Hier zeigt Google auf den Suchergebnis-Seiten nicht nur Suchergebnisse als URL-Verweise an, sondern bringt direkt entsprechende Inhalte aus verschiedenen Websites zu Gesicht.

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So müssen Suchende die eigentliche Quelle nicht mehr besuchen, was diesen Quellen bisweilen so massiv schadet, dass einige bereits den Betrieb einstellen mussten. Immerhin schon mehr als die Hälfte aller Suchanfragen bei Google führt nicht mehr zu einem nachfolgenden Klick auf eines der gezeigten Ergebnisse.

Unter den genannten Aspekten ergibt eine Untersuchung der Google-Praktiken also durchaus Sinn. Wichtig ist dabei, dass diese sich nicht vom Hörensagen treiben lässt, sondern qualifiziert und sauber ermittelt wird.

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9 Kommentare
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Mitch

Schöner Bericht, vor allem über die Manipulationen, die durch nicht transparente Änderungen der Suchergebnisse möglich werden.

Zum Glück gibt es ja einige Alternativen zu Google. Wenn man dabei auch auf Privatsphäre achten möchte, dann kommen aber auch nicht alle in Frage: https://www.datenwache.de/alternative-suchmaschinen/

Aber mindestens
Startpage
DuckDuckGo
Metager und
Searx

kann man empfehlen. Qwant scheint auch ok zu sein.

Kennt jemand weitere detaillierte Untersuchungen zu der Neutralität von Suchmaschinen?

Antworten
Mitch

Moin Michael, danke für den Link. Sieht sehr gut aus, da brauche ich ein wenig Zeit für :-)

Aber das Zitat

“ Erstens lassen sie den Schluss zu, dass der Beurteilung der Glaubwürdigkeit keine
Bedeutung zukommt, wenn Bürger mittels Suchmaschinen nach Informationen suchen,
bzw. dass sich Nutzer dabei nahezu ausschließlich an der Platzierung der Suchergebnisse
orientieren. “

zeigt natürlich die Macht auf, die mit Suchergebnisse bzw. deren Platzierung einhergeht.

Das geht dann auch in die Richtung Deines anderen Kommentars. Die Macht, die mit erfolgreicher SEO einhergeht, ist dann ja durchaus nicht zu unterschätzen. Nicht nur aus Werbesicht, sondern natürlich auch bezüglich Meinungsbildung.

Ich sehe schon einen Unterschied, ob eine Suchmaschine die Ergebnisse manipuliert (wobei, was sind denn wirklich „neutrale“ Ergebnisse und gibt es sowas…) oder einzelne SEOs.

Aber in der Tat, die Grundmotivation ist vermutlich gleich. Insofern stimme ich Dir zu, dann kann auch bald extremes SEO-Hacking untersucht werden. oha …

Michael Gehlert

Jetzt schlägt`s Dreizehn!
Kartellrechtliche Untersuchung gegen den Betreiber der Suchmaschine Google, bzw. gegen dessen Methodik die Suchfunktionalität mit manuellen Optimierungsmasnahmen zu beeinflussen?

Da das manuelle Eingreifen vom Prinzip her (vom Umfang spreche ich hier nicht) doch vergleichbar der Arbeit von millionen von SEO`s weltweit ist, (Anm. sinngemäß ist ein SEO jemand, der als Optimierer von Webseiten und deren Kontent versucht, eine jeweilige Webpräsenz durch „off- und on-site Relevanzsteigerung“ zu bestimmten Suchabfragen, die Position in den Suchergebnis-Trefferlisten positiv zu beeinflussen, also an vorderen Anzeigeplätzen zu positionieren) sehe ich dieses kartellrechtliche Eingreifen äußerst kritisch. Es handelt sich hierbei meines Erachten um einen Eingriff in die Wirtschaftsautonomiät, bzw. den Versuch unternehmerische Freiheit zu beschneiden.

Müssen demnächst auch Suchmaschinenotimierer/innen befürchten, dass ihr „manuelles Eingreifen“
mit dem Ziel , die algorithmisches Sortierung von Suchmaschinen wie Google, Bing und weiteren in Ihrem Sinne zu beeinflussen, mit Sanktionen durch Staatsorgane rechnen? Nun, zumindest in echten Demokratien, zu denen ich auch Deutschland zähle ;-) , wohl eher nicht.
Wir dürfen gespannt sein, wie die kartellrechtliche Untersuchungen der Generalbundesanwaltschaft ausgehen und welche Auswirkungen das Ergebnis auf den Werbenmarkt haben wird.

Michael Gehlert
Sachverständiger IT-Forensiker & SEO

Antworten
Peter

Solch einen Artikel wie Sie es tun kann nur jemand schreiben, der keine Ahnung von Hate Speech hat und wie Autocomplete funktioniert usw. Und er ist auch Journalistisch überhaupt sehr unwertvoll: Sie Beleuchten weder Neutral, noch holen Sie andere Meinungen ein: Ganz dumpfer Journalismus, den ich höchstgradig verurteile.

Sie plappern nur nach, was andere Schreiben, ohne zu hinterfragen, wie gefälscht wurde und „Interviews“ manipuliert wurden. Schauen Sie einfach selbst. Sie tun Ihr übriges, um auf dieser Welle mitzuschwimmen.

Oder welchen Sinn soll es ergeben bei Autocomplete „Joe Biden is Donald Trump“ Oder „a Moron? Erstes ist sinnbefreit, zweites eine Beleidigungen, die dann auch als Aussage stehen. Würden Sie sich den Schuh anziehen? Was ist, wenn Ihre Tochter Sie Googelt und Google schlägt vor „Journalist XY verkehrt gern mit Frauen im Hafengebiet“

Einfach mal nachdenken, warum eine Suchmaschine mit Verantwortung so etwas herausnimmt.

Und noch was: Die Leute, die sich wundern, warum sie deindexiert werden: Wir haben einige dieser „Schreihälse“ einer SEO-Analyse unterzogen. Wen wundert es, wenn einige gegen Google-Richtlinien verstoßen, beispielsweise Backlinkkäufe und Forenspam betreiben und doppelte Inhalte überall publizieren und ebenso ungepflegte Websites haben?

https://searchengineland.com/misquoted-and-misunderstood-why-we-the-search-community-dont-believe-the-wsj-about-google-search-325241

Antworten
Dieter Petereit

Werter Peter! Ich nehme an, Sie haben den Beitrag nicht gelesen. Denn sonst hätten Sie bemerkt, dass ich die getroffenen bekannten Änderungen gar nicht kritisiere. Sollten Sie den Artikel indes gelesen haben und ihren Kommentar dennoch so geschrieben haben, dann kann ich Ihnen auch keinen Rat geben.Eventuell nochmal von jemandem mit Leseverständnis vorlesen lassen, vielleicht? Was weiß ich schon…

Antworten
datguy

Hate speech gibts gar nicht. Fragile SJW.

Antworten
Hendrik

Die Folgen diese Eingriffe sind fundamental und deshalb plädieren immer mehr Menschen für ein faires Internet. https://utboerg.com/ratgeber/faires-internet-schuetzt-arbeitsplaetze-und-das-klima-011573/

Antworten
Olaf Kanther

Das ganze System ist fehlerhaft, da in höchstem Maße manipuliert und zu Google´s Vorteil ausgelegt. In fast allen Bereichen mit relevantem Wettbewerb haben sich die jew. größten Player ihrerseits auf die besten Positionen hoch manipuliert. Vielfalt wird unterbunden. Oftmals werden völlig irrelevante Inhalte gelistet, obschon sich Google damit brüstet, daß alle Anstrengungen (Stichworte Relevant und Qualitätsfaktor) dahin gehen, daß der Nutzer mit seiner Suchanfrage verstanden und ihm dementsprechend relevante Inhalte präsentiert werden. „Relevant“ unterliegt aber scheinbar im höchsten Maße manipulativem Verständnis. Auch zu erkennen dadurch, daß bei vielen Suchanfragen ein und dieselbe Seite (ein und derselbe Anbieter/Betreiber) gleich mehrfach gelistet wird und somit Platz für diversen Content blockt. Im Sinne der Nutzer war und ist dies ganz und gar nicht. Don´t be evil war und ist Fake !

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