Anzeige
Anzeige
News

Google Fonts: Abmahnanwalt klagt über „Schlägertypen“ und Drohbriefe

Mehrere Zehntausend Abmahnschreiben soll ein österreichischer Anwalt an Blogger:innen und Website-Betreiber:innen wegen des Einbindens von Google Fonts verschickt haben. Jetzt beklagt er Drohbriefe und den Besuch von „Schlägertypen“.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Google Fonts: Anwalt soll zehntausende Abmahnungen verschickt haben. (Bild: Rawpixel.com/Shutterstock)

Tausende Blogger:innen und Website-Betreiber:innen in Deutschland und Österreich hatten wegen des Einbindens von Google Fonts in den vergangenen Monaten Abmahnschreiben erhalten.

Anzeige
Anzeige

Urteil: Google Fonts verstößt gegen DSGVO

Hintergrund war eine Entscheidung des Landgerichts München vom Januar 2022, das die Einbindung von Google Fonts, einer Bibliothek von mehr als 1.400 Schriftarten, als Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wertete. Grund: Die IP-Adressen der Website-Besucher:innen landen bei Google/Alphabet.

Die Folge des Urteils war eine wahre Abmahnwelle. Mindestens zwei Anwälte taten sich dabei mit einer besonders großen Zahl an Schreiben hervor: der Berliner Anwalt Kilian Lenard und der niederösterreichische Anwalt Marcus Hohenecker.

Anzeige
Anzeige

Ermittlungen gegen deutschen Abmahnanwalt

Gegen Lenard wird derzeit wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Erpressung in 2.418 Fällen ermittelt. 346.000 Euro soll der Anwalt im Auftrag eines Mandanten von Webseitenbetreiber:innen kassiert haben.

Eine deutlich größere Dimension dürfte der österreichische Fall haben. Anwalt Hohenecker hatte im Auftrag einer Mandantin massenhaft Abmahnschreiben verschickt und darin 190 Euro Schadenersatz gefordert.

Anzeige
Anzeige

Google-Fonts-Abmahnungen: 5 Millionen Euro Schaden?

Im Januar 2023 hatte sich die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSTA) in die Ermittlungen eingeschaltet. Das geschieht ab einer Schadenssumme von fünf Millionen Euro. Entsprechend müsste Hohenecker mindestens 26.000 Briefe verschickt haben, wie der Standard damals vorrechnete.

Die WKSTA gab an, dass „die genaue Anzahl der Abmahnschreiben ebenso wie die Schadenshöhe Gegenstand der Ermittlungen“ sei. Man gehe aber von „mehreren zehntausend Abmahnschreiben“ aus.

Anzeige
Anzeige

Reifen aufgestochen: Angriffe auf Abmahnanwalt

Jetzt hat sich Hohenecker öffentlich über Drohungen und Angriff auf seine Person beklagt. In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ berichtete Hohenecker, dass ein „Shitstorm“ dafür gesorgt habe, dass die Reifen seines Autos mehrfach aufgestochen worden seien.

Auch sei vor seiner Kanzlei randaliert worden und er habe Drohanrufe und Drohbriefe erhalten. Zudem hätten ihn „Schlägertypen“ an seiner Privatadresse aufgesucht. Webhoster, Steuerberater und Bank hätten ihm gekündigt, so Hohenecker.

Abmahnanwalt kritisiert „Macht der Medien“

Der Anwalt machte zudem die „Macht der Medien“ dafür mitverantwortlich, dass die zunächst eingestellten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und ein Disziplinarfahren der Rechtsanwaltskammer wieder aufgenommen worden sei. Allerdings hat dazu wohl nicht zuletzt die große Zahl der Abmahnbriefe beigetragen.

Anzeige
Anzeige
Tech-Nostalgie aus den 90ern Quelle: Shutterstock/Vladimir Sukhachev

Für die betroffenen Empfänger:innen der Briefe eine gute Nachricht: Die Forderungen von jeweils 190 Euro dürften obsolet sein, wie der Standard schreibt. In der ORF-Sendung sagte Hohenecker, dass er „genug von der Sache“ habe.

Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren droht

Sollten die Ermittlungen zu einer Anklage und einer Verurteilung führen, droht Hohenecker eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Für den Anwalt gilt die Unschuldsvermutung.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
6 Kommentare
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Gunar Gürgens

Sehr gut! Diesen Geschäftsgebahren gehört ernsthaft ein Riegel vorgeschoben.

Antworten
Me

Unfassbar, dass es immer noch Pappnasen gibt, die sich nicht an die DSGVO halten. Wer nicht hören will muss eben fühlen. Einfach mal an die Gesetze halten, dann bekommt man es auch nicht mit dubiosen Anwälten zu tun. :D

Antworten
Ralf

Ehrlich? Das runterladen von fonts siehst Du als datenschutzrechtlich relevant? Das ist europäischer Überregulierungswahn, par exelance. Und bei Gesichtserkennung im öffentlichen Raum, nickste schön, mit, oder wie? :-)

Antworten
Hel

Gut so!
Diesen RechtsverdreherParasiten geht es leider noch viel zu gut.

Antworten
dennis

Das ist so lustig. „er beklagt“. Ja, das hätte er wohl vorher wissen müssen, wenn er sich auf soetwas ein lässt. Sorry, aber was für ein Volldepp. Und wer meint, dass dies eine DSGVO Verletzung sei, der hat schlicht und ergreifend sehr wenig bis gar keine Ahnung von der Technik dahinter.

Antworten
Kobsen

Ich denke, man war noch recht nett zu ihm. Solche Parasiten haben schlimmeres verdient. Einfach Ekelhafte Personen.

Dass so etwas überholt möglich ist, spricht aber auch Bände. Hier regieren nur noch die Realitätsfernen.

Antworten

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige