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US-Behörde: Google hat Gewerkschafter erst ausspioniert und dann gefeuert

Die für die Einhaltung von Arbeiterrechten zuständige US-Behörde hat eine Beschwerde gegen Google eingereicht. Der Konzern soll Gewerkschaftsaktivisten erst überwacht und ihnen dann gekündigt haben.

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Google soll gegen US-amerikanisches Arbeitsrecht verstoßen haben. (Foto: achinthamb / Shutterstock.com)

Das National Labor Relations Board (NLRB) hat eine formale Beschwerde gegen Google eingereicht. Die US-Behörde wirft dem Suchkonzern mehrere Verstöße gegen geltende Arbeiterrechte vor. Konkret geht es um eine ehemalige Mitarbeiterin und einen ehemaligen Mitarbeiter, die Google Ende 2019 entlassen hatte. Nachdem sich die zwei für eine gewerkschaftliche Organisation der Google-Belegschaft engagiert hatten, soll der Konzern sie zunächst überwacht und später entlassen haben.

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Nach Ansicht des NLRB hat Google damit gegen geltendes US-Arbeitsrecht verstoßen. Ein US-Bundesgesetz untersagt es Firmen explizit, gewerkschaftliche Bestrebungen der Belegschaft zu unterbinden. Google widerspricht den Vorwürfen und erklärt gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters, dass die Betroffenen aufgrund Verstößen gegen Sicherheitsregeln entlassen wurden. Am 12. April 2021 soll der Fall jetzt einem Richter vorgelegt werden.

Gekündigte Google-Angestellte hatten besseren Schutz von Vertragsarbeitern gefordert

Die beiden gefeuerten Google-Angestellten, Kathryn Spiers und Laurence Berland, hatten sich unter anderem dafür eingesetzt, dass der Konzern Vertragsarbeiter und Lieferanten besser behandelt. Bereits im Oktober 2020 hatte das NLRB eine formale Beschwerde gegen den IT-Dienstleister HCL eingereicht. HCL arbeitet unter anderem für Google und soll mehrfach die gewerkschaftlichen Bestrebungen der Belegschaft unterlaufen haben.

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Auf Twitter zeigen sich Spiers und Berland erfreut darüber, dass sich die US-Behörde auf ihre Seite stellt und Schritte gegen Google unternimmt. Spiers wirft jedoch ein: „Das NLRB kann Google anweisen, mich wieder einzustellen, aber sie kann den Schaden, der meiner Glaubwürdigkeit zugefügt wurde, nicht rückgängig machen.“

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