Carsharing-Gesetz für Herbst 2017
Schon Ende August waren offiziell bestätigt worden.

Demnach können die örtlichen Straßenverkehrsbehörden künftig „separate Parkflächen für Carsharing-Fahrzeuge ausweisen und diese von Parkgebühren befreien“. Zudem soll es ausgewählten Anbietern mit fixen Stationen ermöglicht werden, Stellplätze „an ausgewählten Standorten in den ,öffentlichen Verkehrsraum‘“ zu verlegen.
Das soll eine Vernetzung mit dem öffentlichen Personennahverkehr, dem Rad- und Fußverkehr ermöglichen. Dabei sollen Carsharing-Flotten mit Elektroautos oder Fahrzeugen mit Hybridantrieben bevorzugt werden. Über mögliche Kosten – im Sommer war etwa von 80 Euro pro Monat und Stellplatz die Rede – ist in der Information zu dem Gesetzesentwurf nichts bekanntgegeben worden.
Neues Verkehrsschild für Carsharing-Parkflächen
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat jedenfalls schon ein neues Verkehrsschild entworfen, mit dem Carsharing-Parkflächen gekennzeichnet werden sollen. In dem Carsharing-Gesetz soll letztendlich auch geregelt werden, was überhaupt unter Carsharing zu verstehen ist und wie entsprechende Fahrzeuge gekennzeichnet werden können.
Bisher ist das Gesetz aber noch nicht in trockenen Tüchern. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der sich laut BMVI in der Anhörung befindet. Im Erfolgsfall soll das Carsharing-Gesetz zum 1. September 2017 in Kraft treten. Nach Informationen der Bundesregierung waren zum Jahresbeginn 2016 rund 1,26 Millionen Carsharing-Kunden registriert, es gab 16.100 Carsharing-Fahrzeuge. Carsharing wurde demnach in 537 Städten und Gemeinden angeboten.
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Ich wohne in Wien und verwende seit Jahren nur noch Carsharing und Mietwägen, bewährt sich für mich - allerdings brauche ich kein Auto für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsplatz, sondern benutze die Autos nur für (seltene) Dienstfahrten oder in der Freizeit.
AntwortenAusgewiesene reservierte Parkplätze im öffentlichen Verkehrsraum sind für Carsharingsysteme mit fixen Stellplätzen (Zipcar, Flinkster) eine Notwendigkeit, sonst funktionieren diese System nicht. Darüber hinausgehende finanzielle Förderung, z.B. Befreiung von Parkgebühren, sind meiner Meinung nach nicht zwingend notwendig.
Carsharing Fahrzeuge sollten auf öffentlichen Flächen grundsätzlich kostenfrei parken dürfen.
AntwortenGleichzeitig müsste ein Gesetz das Verhältnis zwischen ausgegebenen Anwohnerparkscheinen und ausgewiesenen Anwohnerparkplätzen regeln. In Koblenz beispielsweise müssten dringend Parkflächen für Anwohner geschaffen werden!
Wieso Förderung? Eher das Gegenteil.
AntwortenFörderung der Automobil Industrie oder wird das an irgendeinem "Bedarf" festgemacht.
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