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So sicherst du dir deinen Gründungszuschuss

Die Bundesagentur für Arbeit bietet mit dem Gründungszuschuss eine Starthilfe in die Selbstständigkeit. Welche Voraussetzungen ihr dafür erfüllen müsst, lest ihr hier.

Von Melanie Petersen
4 Min. Lesezeit
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Wer nach einer Festanstellung aus der Arbeitslosigkeit heraus entscheidet, sich selbstständig zu machen, kann Anspruch auf Gründungszuschuss haben. Welche Förderung es gibt und welche Voraussetzungen man mitbringen muss, haben wir die Agentur für Arbeit und die IHK Hannover gefragt.

Was ist der Gründungszuschuss?

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Der Gründungszuschuss soll Arbeitslosen beim Start in die Selbstständigkeit helfen. Durch ihn sollen im ersten Jahr die Lebenshaltungskosten gedeckt werden.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. In den ersten sechs Monaten gibt es den Zuschuss in der Höhe des zuletzt gewährten Arbeitslosengeldes plus 300 Euro zur sozialen Absicherung. In der zweiten Phase können die 300 Euro für weitere neun Monate gewährt werden, sofern eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden können. Die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit werden nicht mit dem Zuschuss oder dem ALG I verrechnet, aber der Restanspruch des Arbeitslosengedes wird eins zu eins mit der Förderung verbraucht.

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Was sind die Voraussetzungen des Gründungszuschuss?

ALG-I-Anspruch

Den Zuschuss kann jeder beantragen, der arbeitslos gemeldet ist und plant, sich hauptberuflich selbstständig zu machen. Die Dauer des Arbeitslosengeldanspruchs muss bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit jedoch noch mindestens 150 Tage betragen, das ist besonders wichtig für diejenigen, die mit nur einem halben Jahr ALG-I-Anspruch starten. Sie müssen sich schnell einen Termin bei der Agentur für Arbeit holen.

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Der Zuschuss soll Menschen unterstützen, ihre Arbeitslosigkeit zu beenden. Deswegen ist ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit nicht möglich. Da ein Antrag jedoch ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit gestellt werden darf, kann man de facto fast nahtlos starten. Aber Achtung: Arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, erhalten für eine Karenzzeit von zwölf Wochen keine Förderung (die Förderdauer wird um zwölf Wochen gekürzt).

Integrierbarkeit in den Arbeitsmarkt

Da der Gründungszuschuss eine Ermessensleistung des Amtes ist, gilt es eine ganze Menge zu beachten, um die Chance zu erhöhen, dass dein Antrag genehmigt wird. So stellt sich das Arbeitsamt natürlich die Frage, ob deine angestrebte Selbstständigkeit nachhaltig ist und auch, ob es für dich keine anderen Möglichkeiten gibt, etwa eine Festanstellung. Dies lässt sich zum Beispiel durch erfolglose Bewerbungen nachweisen. Hat ein Antragsteller gute Chancen hat, wieder mit einer Anstellung in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, sind die Chancen zur Gewährung des Gründungszuschusses geringer.

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Gründungszuschuss Antrag chancen

Bist du „zu gut“ vermittelbar, könnte dies deine Chancen auf den Gründungszuschuss verringern, da deine Arbeitslosigkeit durch eine Festanstellung beendet werden könnte. (Foto: Shutterstock}

Businessplan

Weiter muss der Antragsteller in einem Businessplan seine Pläne im Detail darlegen. „Bei der Erstellung des Businessplans hat der Gründer die Möglichkeit, sich ausführlich mit seiner Geschäftsidee auseinanderzusetzen und die Möglichkeit, Chancen und Risiken abzuwägen. Man sollte sich deshalb die nötige Zeit nehmen, Details zu planen, um Fehler frühzeitig zu erkennen“, sagt Scott Kohlberg von der IHK Hannover. Wichtig sei es zudem, dass man seinen Businessplan selber schreibe und sich die nötige Zeit nehme. Man sollte also nicht den Fehler machen, einen Standard-Businessplan zu verwenden, da die Geschäftskonzepte individuell betrachtet werden sollten. Beim Grundmuster kann man sich jedoch an Vorlagen orientieren.

Stellungnahme einer fachkundigen Stelle

Wer den Gründungszuschuss bei der Arbeitsagentur beantragt, muss die Tragfähigkeit der Existenzgründung durch das Gutachten einer sogenannten fachkundigen Stelle, zum Beispiel die IHK, Fachverbände oder Handwerkskammern, nachweisen. Diese Stelle kann vom Gründer frei gewählt werden. Geprüft werden die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen, welche der Gründer zur Basis seiner Entscheidung macht, sowie insbesondere das Zahlenwerk im Businessplan (Kapitalbedarf, Kostenstruktur und Rentabilität). Die Stellungnahme der fachkundigen Stelle ist die Feststellung der Plausibilität des Gründungskonzepts. Keinesfalls ist damit eine Garantie auf Erfolgswirksamkeit verbunden. Fällt die Stellungnahme jedoch schlecht aus, schmälert dies die Erfolgschancen des Antrags erheblich.

„Intensive Geschäftstätigkeit“

Nach den ersten sechs Monaten kann man die 300 Euro zur sozialen Absicherung für neun weitere Monate erhalten. Dafür muss man alledings nachweisen, dass eine intensive Geschäftstätigkeit vorliegt. Das ist dann der Fall, wenn die Tätigkeit bereits zu dem Zeitpunkt oder in absehbarer Zeit erkennen lässt, dass die Selbstständigkeit ausreichend Einkünfte zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ermöglicht.

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Die Chancen auf einen Gründungszuschuss

„Seit der Reform des Gründungszuschusses Anfang des Jahres 2011 sind die Fallzahlen stark gesunken. Bis zu dem Zeitpunkt lag die Quote der Bewilligungen sicherlich dicht bei 100 Prozent“, sagt Kohlberg. Seit der Reform hat sich herumgesprochen, dass es nicht mehr so leicht ist, den Zuschuss zu bekommen. Damit hat auch die Zahl der Anträge abgenommen. Die Bewilligungsquote lag 2015 in Hannover Beispielsweise bei 83 Prozent. Deutschlandweite Zahlen hat unsere Redaktion bei der Bundesagentur für Arbeit angefragt.

Die Chancen stehen also noch immer relativ gut. Von der Branche ist die Bewilligung nach Wissen von Kohlberg nicht abhängig. Hier sei keine Branche besonders bevorteilt. Dennoch hängt es auch immer ein bisschen vom persönlichen Berater bei der Agentur für Arbeit ab, wie die Bearbeitung des Antrags ausfällt. Positive sowie negative Erfahrungsberichte findest du unter anderem hier, hier und hier.

Gruenderzuschuss beantragen

Bei ordentlicher Vorbereitung stehen die Chancen auf Bewilligung recht gut. (Foto:Shutterstock)

Die einzelnen Schritte im Überblick

  • Arbeitssuchend melden und Arbeitslosengeld beantragen
  • den Antrag auf Gründungszuschuss beim Berater abholen
  • je nach Branche eine Erlaubnis oder Zulassung besorgen, falls nötig
  • eine fachkundige Stelle aussuchen (zum Beispiel IHK oder Wirtschaftsförderung)
  • Existenzgründungsseminar besuchen (nicht zwingend nötig, wenn die unternehmerische Eignung anders dargelegt werden kann)
  • den eigenen Businessplan erarbeiten
  • Businessplan bei der fachkundigen Stelle einreichen
  • Selbständigkeit anmelden
  • mit der fachkunidgen Stelle über den Businessplan sprechen
  • den Antrag auf Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit einreichen
  • die Arbeitsagentur entscheidet

Hast du schon Erfahrungen mit dem Beantragen des Gründungszuschuss gemacht? Schreib uns in den Kommentaren, wie es lief.

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lola

Und nicht abschrecken lassen, die Arbeitsämter tun wirklich alles dir das auszureden. Vom verschwundenen Antrag bis zu echter Fehlberatung ist alles drin. Wobei sich das nur um Einzelfälle handelt und keiner wirklich absichtlich irgendwas schlechtes will

Widerspruch und Klage sollte man einkalkulieren, dann gibts auch Geld.

Und bei der Verlängerung gehts von vorne los.

Antworten
Sammy Zimmermanns

Wer in Dresden Gründen will, dem kann ich den Berater Toni Großmann wärmstens empfehlen. Hier seine Webseite: http://www.dresden-beratung.de/
Er berät Gründer und bei der Beschaffung von Förder und Geldmittel.

Antworten
peter

gründen kann jeder sofort, da muss man nicht die olle vom amt um erlaubnis fragen, die wollen dir das nur ausreden, da ein selbstständiger mehr arbeit macht ubd geld kostet. abgesehen davon kann jeder erwerbsfähige hilfsbedürftiger mit harz4 aufstocken. einfach anlage eks mit abgeben und man bekommt für 6 monate das geld. lieber gründen als Zeitarbeit und notfalla gründet man eine zeitarbeit. arbeitslose wird es dank spd/cdu immer geben und für nicht willige zeitarbeitnehmer bekommt man eine provision vom amt wenn der bewerber sanktioniert wird. so siehts aus.

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Olaf Hoprich

Schöner Artikel der viele Hintergründe liefert denen wir nur zustimmen können. Wir erleben in letzter Zeit eine Regelrechte Verteilungswut der Arbeits Agenturen. Was ja nicht zum Nachteil der Gründer und der Zukünftigen Wirtschaft ist. Uns liegen sogar zwei Fälle vor wo die Gründer zwar den Antrag geholt haben aber nicht die Unterlagen eingereicht haben. Jetzt sind Sie 4 bis 5 Monate nach Gründung, von der Agentur angeschrieben worden, Sie möchten doch bitte die Unterlagen einreichen, und das bei der Kannreglung wir sind gespannt. Das sagen übrigens Kunden zu unserer Begleitung bei der Beantragung des Gründunsgzuschusses https://www.provenexpert.com/olaf-hoprich/

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Natalia Bolshakova

Nun, wenn ich auf die paar Kröten vom Amt angewiesen wäre, würde ich mir sehr genau überlegen, ob ich selbständig werden kann.

Das sind ja nicht einmal peanuts.

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