Handyblitzer gehen in Regelbetrieb: Hier wird die Handynutzung am Steuer bald riskanter

Die Nutzung von Mobilgeräten am Steuer ist grundsätzlich nicht erlaubt. Das betrifft – entgegen anderslautender urbaner Legenden – nicht nur das aktive Telefonieren mit Handy am Ohr, sondern laut § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) jede Tätigkeit rund um das Halten und Bedienen des Gerätes, also von Tippen und Wischen über das tatsächliche Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung bis hin zum Bedienen und Ändern der Navigation, wenn das am Gerät erfolgt.
Wenn all das über die Bedienelemente des Fahrzeugs sowie über eine Freisprecheinrichtung erfolgt, sieht die Sache dagegen anders aus – auch wenn das nicht in letzter Instanz logisch erscheint angesichts der umständlichen Bedienerführung zahlreicher in Autos verbauter Systeme. Das gilt übrigens sowohl für klassische Smartphones und Dumbphones als auch für Tablets, Lesegeräte oder natürlich auch für Notebooks und andere Geräte.
Neues Kamerasystem erkennt Handyverstöße
Über die üblichen Blitzer war es allerdings in der Vergangenheit schwierig, entsprechende Vergehen stichhaltig nachzuweisen. Das könnte in Zukunft anders werden. In Rheinland-Pfalz werden in Zukunft sogenannte Monocams im Regelbetrieb eingesetzt, die die Überwachung von Handyverstößen im Straßenverkehr ermöglichen. Bei der Technik handelt es sich um eine Lösung aus den Niederlanden, die im Rahmen eines Pilotprojekts in den vergangenen zwei Jahren getestet worden war. In diesem Rahmen konnten rund 1.200 solcher Verstöße ermittelt und analysiert werden. Schon in der Testphase zeigten sich deutliche Rückgänge bei den Ablenkungsdelikten.
Pro Regierungspräsidium kommt zunächst ein solches Kamerasystem zum Einsatz, das individuell oberhalb von Autobahnen installiert werden und mithilfe einer KI-gestützten Software in Echtzeit ermitteln soll, wenn Fahrer:innen die typische Handhaltung bei der Benutzung von Mobilgeräten haben. Dabei wird jeweils ein entsprechendes Bild mitsamt den Fahrzeugdaten des Nummernschildes an die Polizei übermittelt. Die überprüft das Ergebnis in jedem Fall, bevor ein Zahlungsbescheid an den/die Halter:in des Fahrzeugs verschickt wird.
Geändert werden musste hierfür auch das Landespolizeigesetz, das die datenschutzrechtlichen Bedenken, die es in der Vergangenheit in Bezug auf die Erhebung personenbezogener Daten gab, ausräumt. Wer aufgrund eines solchen Verstoßes erwischt wird, riskiert einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg und 100 Euro Strafe, wobei die Strafen bei entsprechender Gefährdung auch höher ausfallen können.
Ziel der Einführung von Monocams ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, da Ablenkungen durch mobile Geräte am Steuer reduziert werden. Ob die Geräte auch in anderen Bundesländern angeschafft werden sollen, ist nicht bekannt. Allerdings könnten die Entwicklungen in Rheinland-Pfalz als Modell für andere Bundesländer dienen. In den Niederlanden sind Monocams bereits flächendeckend im Einsatz und haben sich dort bewährt. In Berlin testet man dafür Blitzer, die nicht auf Geschwindigkeit, sondern (übermäßige) Lautstärke bestimmter Fahrzeuge reagieren.
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