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Hatespeech auf Facebook: So meldet ihr Hasskommentare richtig

Wer sich gegen Hatespeech auf Facebook stellen möchte, hat mehrere Möglichkeiten. Drei haben wir euch aufgeführt.

3 Min. Lesezeit
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Die Kritik an Facebook reißt nicht ab. Nachdem der Justizminister Heiko Maaß die Betreiber des sozialen Netzwerks dazu aufforderte, sich stärker bei der Löschung von Hassbotschaften und Hetze auf der Plattform einzubringen, hat sich jetzt auch die Kanzlerin dazu geäußert. Gegenüber der Rheinischen Post erklärte Angela Merkel: „Wenn Menschen unter ihrem Namen in den sozialen Netzwerken Volksverhetzung betreiben, muss nicht nur der Staat agieren, sondern auch das Unternehmen Facebook gegen diese Parolen vorgehen.“ In den letzten Wochen haben sich im Zuge der Flüchtlingskrise unzählige Menschen nicht nur kritisch gegenüber den Asylbewerbern, sondern vermehrt faschistisch und rechtsradikal geäußert. Einige Äußerungen endeten sogar in Mordaufrufen.

Hatespeech auf Facebook muss von der Gemeinschaft geächtet werden

Nach Heiko Maas hat sich auch Angela Merkel an Facebook gerichtet. (Foto: Flickr-European People's Party / CC-BY 2.0)

Nach Heiko Maas hat sich auch Angela Merkel an Facebook gerichtet. (Foto: Flickr-European People’s Party / CC-BY 2.0)

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Facebook sieht das allerdings nicht ganz so eng wie Merkel und Maas. In einem Hintergrundgespräch haben wir Anfang der Woche erfahren, dass die Verantwortlichen lieber auf eine Strategie der Selbstregulierung setzen. Facebook geht nicht aktiv gegen Hasskommentare und Hetze vor. Vielmehr sollen Nutzer sich mit Gegenreden einbringen und besonders heikle Äußerungen melden. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Äußerungen dann gelöscht. Dass jedoch die Meldungen, die Facebook in der Vergangenheit erreichten, in vielen Fällen falsch bewertet wurden und nicht zu einer Löschung führten, gab das soziale Netzwerk zu. „Ja, wir haben Fehler gemacht!“, hieß es von den Verantwortlichen. Man gelobte aber auch Besserung.

Nutzer sollten insofern nicht wegschauen und Hassreden weiterhin melden. Was Facebook als Hatespeech klassifiziert, lässt sich in den Gemeinschaftsregeln nachlesen. Dabei gilt es einige Dinge zu beachten, die laut dem Unternehmen von vielen Nutzern in der Vergangenheit „falsch“ gemacht wurden.

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„Facebook erkennt keinen Hass gegen Flüchtlinge und Migranten an!“

Beispielsweise ist es nicht ratsam ganze Seiten oder Personen zu melden, sondern eher einzelne Kommentare, die auf Hass und Volksverhetzung abzielen. Das ließe sich leichter bewerten und wird in den meisten Fällen zur Löschung führen, so das Unternehmen.

Ein anderer Ratschlag zielt darauf ab, dass vor allem Kommentare, die gegen konkrete Staatsbürger und nicht gegen Personengruppen getätigt werden, eindeutiger bewertet werden können. So erkennt Facebook keinen Hass gegen Flüchtlinge und Migranten an, wohl aber gegen Syrer, Albaner oder Nigerianer. Anders ist das jedoch bei Mordaufrufen. Wer diese Regel übrigens für fragwürdig hält, steht nicht alleine da. In dieser Praxis liegt der Hauptgrund, warum die Kritik gegen das Unternehmen derzeit eskaliert.

Hass und Hetze auf Facebook melden: 3 Möglichkeiten im Überblick

Derartige Hetze überflutet derzeit Facebook. Der Verfasserin kostete der Kommentar sogar ihren Job. (Screenshot: Facebook)

Hatespeech auf Facebook: Derartige Hetze überflutet derzeit das soziale Netzwerk. Der Verfasserin kostete der Kommentar sogar ihren Job. (Screenshot: Facebook)

Wer sich gegen Hass und Hetze von Nutzern auf Facebook stellen möchte, hat mehrere Möglichkeiten das zu tun. Zum einen können couragierte Nutzer die Kommentare wie bereits erwähnt melden. Dazu klickt ihr einfach auf das „X“ mit dem Hinweis „Verbergen“, das rechts neben den jeweiligen Kommentaren zu finden ist. Ein weiterer Klick auf den Menüpunkt „Melden“ bringt euch in das entsprechende Formular, das mit wenigen Klicks abgeschickt werden kann. Übrigens sollten Nutzer auch bei abgewiesenen Meldungen nicht davor zurückschrecken, eine Rückmeldung an Facebook zur negativen Entscheidung abzugeben. So bekommt auch das Unternehmen eine Ahnung davon, wo die Gemeinschaft selbst die rote Linie sieht, die nicht überschritten werden sollte.

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Doch auch außerhalb des Facebook-Kosmos kann man aktiv werden. Die Initiative jugendschutz.net hat ebenfalls ein Online-Formular eingerichtet, über das jene Beiträge, die gegen die Jugendschutzregelungen verstoßen, gemeldet werden können. Dazu zählen auch volksverhetzende Äußerungen. Ist ein unmittelbarer Verantwortlicher bekannt, wird der Fall an die Kommission für Jugendmedienschutz weitergeleitet. Falls nicht, wird das Team sich direkt mit Facebook in Verbindung setzen und eine Löschung fordern.

Wesentlich weitreichender dürfte zudem eine Strafanzeige sein. Auf Online-Strafanzeige.de wird Nutzern die Möglichkeit geboten, volksverhetzende Äußerungen und Mordaufrufe bei den jeweiligen Landesbehörden anzuzeigen. Wie wir auf Anfrage erfahren haben, werden anschließend in der Regel von den Polizeikräften zwei Maßnahmen ergriffen. Zum einen kann die Person aufgesucht und eine Gefährdeansprache geleistet werden. Zum anderen kann strafrechtlich gegen die jeweilige Person ermittelt werden. Eine Entscheidung dazu trifft dann die Staatsanwaltschaft.

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10 Kommentare
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Dein t3n-Team

Peter

Mal schauen, wieviele tausend Interpretation von Hass es jetzt geben wird, je nach eigenem ideologischen Weltbild.

„Alle Ossis sind sind Nazis“ –> Hass
„Alte Omis haben einen Damenbart“ –> Hass
„Alle Afrikaner sind Afrikaner“ –> Hass
„Fleischesser sind Tierquäler“ –> Hass
„Kinder stinken“ –> Hass
usw, usw.

Antworten
Andreas Weck

Das sind alles keine Hasskommentare. Das sind Hasskommentare. https://t3n.de/news/

Antworten
Peter

Das sagen Sie. Die Mütterliche Volksfront würde bei „Kinder Stinken“ wohl schon einen Aufruf zum Hass sehen, während die Volksfront der Veganer schon bei „Fleisch ist geil“ einen Grund zur Anzeige sieht. Es gibt eine Menge Paragraphen, die man wie Gummi auseinanderziehen kann, um sein Weltbild gegen die Meinunsgfreiheit anderer auszuspielen. Klar, ihre Beispiele sind kriminell. Die meisten würden das auch so sehen. Aber ansonsten ist der Begriff „Hasskommentar“ so dehnbar, wie mein alter Huba-Buba-Kaugummi.

Andreas Weck

Das wäre maximal Flamespeech. Das ist ein Unterschied.

Peter

Ich hoffe Facebook und die Justiz weiss das dann auch so zu unterscheiden.

Ribert

Ich möchte an dieser Stelle auf Fefe verweisen. Er trifft meine Meinung zu diesem Thema am besten: http://blog.fefe.de/?ts=ab0e8410

Antworten
Andreas Weck

Verstehe den Ansatz von Fefe, aber Kriminalität hat nichts mit „anderslautende Positionen“ zu tun. Wenn ich zum Mord oder zur Gewalt gegen konkrete Menschengruppen aufrufe, dann ist das strafrechtlich relevant. Und dann kann ich nicht sagen, dass ich das in einer pluralistischen Gesellschaft abkönnen muss. Sicherlich kann man gegen die Aufnahme von Flüchtlingen sein, aber zu sagen, dass man alle Albaner ins Gas schicken sollte, ist schlichtweg falsch. Dafür sind wir zivilisatorisch zu weit gekommen, als dass wir solch mittelalterlichen Praktiken dulden.

Meine Meinung trifft er somit also gar nicht. Aber danke für den Link. Interessant mal zu lesen, wie er sich da so positioniert. (Hat mich allerdings auch nicht wirklich überrascht.

Antworten
Ribert

Dein Text liest sich so, als gäbe es keine Möglichkeiten sich dagegen zu wehren. Die gibt es doch schon: Über die Behörden. Die sind dafür zuständig.

Wäre ich Facebook, würde ich nur auf Behördenanweisung hin Inhalte löschen. Ansonsten sorgt das nämlich nur für mehr Ärger.
Die die zensiert werden beschweren sich über die Zensur, die die zensieren wollen beschweren sich dass es lange dauert/nicht richtig gemacht wird. Man kann als Betreiber nur verlieren und es nicht allen recht machen.
Ich würde meine Community dazu erziehen mich als Betreiber nicht verantwortlich zu machen. A la: Ich stelle nur die Plattform, was Leute da posten ist deren Verantwortung.
Funktioniert bei Twitter ja auch. Da heult keiner rum.

Ronbert

Sie haben den Text von fefe nicht verstanden oder wollen ihn nicht verstehen.

Andreas Weck

Danke Ronbert, für diesen scharfsinnigen Kommentar.

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