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Heimliche Überwachung: Niederländische Verbraucherschützer verklagen Meta auf bis zu 9.000 Euro pro Nutzer

Ein niederländischer Verbraucherschutzverein zieht gegen Facebook und Instagram vor Gericht. Nutzer:innen können auf sehr unterschiedliche Weise Geld erhalten. Entweder ziemlich sicher einen kleinen Betrag oder auch deutlich mehr – mit etwas Risiko.

3 Min.
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Nutzer:innen könnten bald üppige Schadensersatzforderungen geltend machen. (Foto: Melnikov DmitriyShutterstock)

Der hinter Facebook und Instagram stehende Meta-Konzern soll seine Nutzer:innen heimlich überwacht und deren Geräte manipuliert haben. Diese in der Europäischen Union als rechtswidrig geltenden Praktiken rufen jetzt die niederländischen Verbraucherschützer:innen der Organisation Somi auf den Plan.

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Somi ist nicht ganz mit dem deutschen Verbraucherschutz vergleichbar, sondern agiert eher als Stiftung, die kollektive Klagen, insbesondere bei Datenschutz- und Finanzthemen durchführt. Die Stiftung hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach gemeinschaftliche Rechtsverfahren gegen Facebook und Instagram, aber auch gegen Tiktok angestrengt. Dabei agieren die Niederländer ähnlich wie hier einige Anwaltskanzleien und Organisationen.

Drei Vorwürfe gegen Facebook und Instagram

Grundsätzlich gibt es im aktuellen Fall drei Vorwürfe gegen den Meta-Konzern. Dieser soll sensible Nutzer:innendaten gesammelt haben, ohne hierfür eine ausreichende Einwilligung eingeholt zu haben. Dabei heißt es, die Meta-Business-Tools seien in Millionen von Websites integriert worden, um zu verfolgen, was die Nutzer:innen recherchieren und wofür sie sich interessieren. Außerdem wird eine generelle Datenschutzverletzung geltend gemacht.

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Darüber hinaus soll das Unternehmen im Zeitraum von September 2024 bis Juni 2025 Mobilgeräte unter Android im Zusammenhang mit den Facebook- und Instagram-App so verändert haben, dass sie Aktivitäten und Touchpoints der Nutzer:innen protokollieren konnten. Das gelte selbst im Private Mode oder bei eingeschalteter VPN-Verbindung.

Harte Vorwürfe, die vor Gericht erst ausführlich belegt werden müssen – doch da all das nicht browserseitig, sondern über die unternehmenseigene App abgewickelt wurde, lassen sich derartige Tracking-Maßnahmen auch dann umsetzen, wenn die Nutzer:innen die Browser-eigenen Cookies unterbunden haben. Expert:innen der Radboud-Universität hatten bestätigt, dass Meta diese Methoden seit September 2024 einsetze.

Bis zu 9.000 Euro Schadensersatz möglich

Die Verbraucherschützer:innen gehen davon aus, dass Entschädigungen für betroffene Nutzer:innen mindestens 1.000 Euro für jedes volle Jahr der Nutzung betragen müssten – angesetzt wird dabei ein Zeitraum ab Mai 2018. Für die Android-Nutzer:innen sei dabei zusätzlich 2.000 Euro ansetzbar, da explizite Manipulation stattgefunden habe. Im Erfolgsfall könnten die Nutzer:innen von Facebook und Instagram 7.000 beziehungsweise 9.000 Euro anfallen, rechnen die Verbraucherschützer:innen vor. Ob das Gericht dies ähnlich sieht, bleibt abzuwarten.

Die Frage ist ohnehin, ob es angesichts der verschiedenen Einzelklagen und der unterschiedlich gelagerten Sachverhalte ein Urteil für alle drei Themen – die Business-Tools, das versteckte Android-Tracking sowie die Datenschutzverletzung – geben wird. So erklärt etwa der IT-Anwalt Christian Solmecke gegenüber Medien, dass bei dem Sachverhalt mit den Business-Tools immerhin ein Drittel bis die Hälfte der Verfahren im Sinne der klagenden Partei entschieden wurden, woraus ein Schadensersatzanspruch abgeleitet wurde.

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Mehrere Klagemöglichkeiten gegen Meta-Konzern

Kund:innen aus Deutschland, die sich den verschiedenen Klagen anschließen wollen, können dies zu sehr unterschiedlichen Konditionen über verschiedene Wege tun: So bereiten die Verbraucherzentralen eine Sammelklage gegen Meta vor, zu der alles Relevante auf einer Informationsseite aufgelistet ist. Die WBS Legal (mit Christian Solmecke) bietet an, die Ansprüche unkompliziert anzukaufen und dafür 50 Euro ohne viel Aufwand zu erhalten. Und schließlich ist da noch besagte Somi-Klage, an der sich die Kund:innen in Deutschland über Facebookclaim beteiligen können. Hierfür fällt eine Gebühr von 7,50 Euro an, der beschiedene Schadensersatz kann dafür aber deutlich höher ausfallen und ist eben nicht pauschal gedeckelt.

Ob, wie einige Nutzer:innen befürchten, dann das entsprechende Facebook- oder Instagram-Konto im Nachgang rechtmäßig seitens Meta gekündigt wird, bleibt abzuwarten. Es dürfte aber angesichts der möglichen Schadensersatzansprüche zumindest für viele, die den Account rein privat nutzen, zu verschmerzen sein.

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