Anzeige
Anzeige
News

Dafür stehen sie nicht mit ihrem Namen: Hipp muss irreführende Werbung unterlassen

Seit Jahren sorgt eine Hipp-Werbung für Milchpulver immer wieder für Verfahren vor Gericht. Jetzt wurde das endgültige Urteil gefällt.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
In dem Fall geht es um die Hipp Kindermilch Combiotik 1+ und 2+, das Symbolbild zeigt eine Packung aus dem Jahr 2019. (Foto: picture alliance / Norbert Schmidt | Norbert SCHMIDT)

Der Babynahrungshersteller Hipp muss in Zukunft die Verbreitung einer irreführender Werbung unterlassen. Das urteilte das Oberlandesgericht München Anfang September 2024. Geklagt hatte die Bundeszentrale der Verbraucherzentrale – sie hat jetzt nach Jahren Recht bekommen. Eine Revision ist nicht möglich.

Anzeige
Anzeige

Irreführende Angabe zum Vitamin-D-Bedarf

Das Problem: Hipp hat bei der Werbung für Kindermilch angegeben, dass Kinder einen siebenmal höheren Bedarf an Vitamin D hätten, als Erwachsene. Diese Aussage stimmt nicht, denn der höhere Bedarf bezieht sich auf den Bedarf pro Kilogramm Körpergewicht. Diese Richtigstellung hat das Unternehmen in einer Fußnote im Kleingedruckten auf der Verpackung angegeben. Online fand sich die Erklärung hinter einem verlinkten Button.

Zwar ist die Richtigstellung damit vorhanden, aber das reicht nicht. Für das Gericht ist nämlich der Gesamteindruck wichtig – der vermittelt die falsche Aussage zum Vitamin-D-Bedarf von Kindern.

Anzeige
Anzeige

Fall läuft seit 2020

Das Urteil beruft sich damit auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Laut ihm muss der Gesamteindruck der Werbung beachtet werden. Der Hipp-Prozess geht bis ins Jahr 2020 zurück.

Damals hatte das Landgericht München der Klage durch die Bundeszentrale der Verbraucherzentrale stattgegeben. Allerdings entschied das Oberlandesgericht München 2021 dagegen und gab Hipp Recht.

Anzeige
Anzeige

Du willst deine Marketing-Strategie auf Tiktok anpassen? Social-Media-Expertin Viktoria Renner gibt dir Tipps, was dafür jetzt wichtig ist:

In der nächsten Instanz entschied dann der Bundesgerichtshof 2022 gegen dieses Urteil: Es ging zurück an das Oberlandesgericht. Für die jetzt gültige Entscheidung war die Health-Claims-Verordnung der Europäischen Union wichtig. Laut dieser dürfen Angaben zum Nährwert nicht irreführend oder falsch sein.

Anzeige
Anzeige

Ergebnis: Verpackungen wurden angepasst

Der Bundesverband der Verbraucherzentrale begrüßt die finale Entscheidung. „Kinder benötigen nicht mehr Vitamin D als Erwachsene. Die Hipp-Werbung suggerierte das Gegenteil“, fasst Susanne Einsiedler, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung bei der Dachorganisation zusammen.

Auch Hipp hat sich gegenüber t3n dazu geäußert: „Unabhängig von und deutlich vor dem Richterspruch durch das OLG München im April 2024 wurden die Verpackungen der Hipp Kindermilch Combiotik 1+ und 2+ geändert. Bereits mit den Druckdaten vom Juli 2023 wurde der Vitamin-D-Claim von den Verpackungen der Hipp Kindermilch Combiotik 1+ und 2+ entfernt.“, so ein Sprecher. Seit Ende 2023 werde mit den überarbeiteten Verpackungen gearbeitet, sie seien seit Anfang 2024 im Handel. Zudem wurde die entsprechende Werbepassage von der Website entfernt.

 

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige