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Homeoffice, mobiles Arbeiten, Flexoffice: Das müssen Unternehmen beachten

Seit Beginn der Corona-Pandemie ziehen immer mehr Angestellte ins Homeoffice um. Der Begriff hat allerdings rechtlich so seine Tücken, erklärt eine Juristin.

Von Vicky Isabelle Bargel
3 Min. Lesezeit
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Im Homeoffice reicht es nicht, den Angestellten nur ein Notebook zu stellen (Foto: Shutterstock)

Die Corona-Pandemie ermöglicht, was sich viele Angestellte schon lange gewünscht haben: entspanntes Arbeiten von zu Hause. Bislang hatten sich die meisten Unternehmen noch gegen das Homeoffice gewehrt oder lediglich einige Tage im Monat für das Arbeiten in den eigenen vier Wänden eingeräumt. Zu groß war die Angst davor, dass Angestellte in ihrer Arbeitszeit zu Hause lieber die Wäsche erledigen oder es sich mit Netflix auf dem Sofa bequem machen.

Homeoffices und mobiles Arbeiten sind nicht das Gleiche

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Mit dem Ausbruch der Pandemie und dem angeratenen Social Distancing änderte sich das. Viele Büromitarbeiter durften und sollten plötzlich von zu Hause aus arbeiten, um die Ansteckungsgefahr mit Covid-19 so gering wie möglich zu halten. Dass die Produktivität darunter nicht leidet, haben mittlerweile die meisten Unternehmen festgestellt. Ein Grund mehr, Homeoffice auch nach Ende der Pandemie – sofern man irgendwann überhaupt von einem Ende sprechen kann – beizubehalten. Allerdings gibt es dabei ein Problem: Homeoffice und mobiles Arbeiten sind nicht das Gleiche!

Vor allem unter juristischen Gesichtspunkten ist es für Unternehmen heikel, ihre Angestellten von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Die Juristin Saskia Steffen ist Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie erklärt, dass man vor allem bei der Verwendung der Begrifflichkeiten vorsichtig sein muss. Denn: „Beim Homeoffice befinden sich die Mitarbeiter mit mehr als 20 Prozent ihrer Arbeitszeit an einem festen Arbeitsplatz, in der Regel ist dies zu Hause“, so Steffen. Das bedeutet für Unternehmen, dass sie ihren Angestellten zu Hause einen festen Arbeitsplatz einrichten müssen. „Arbeitgeber sind beim Homeoffice verpflichtet, für ihre Mitarbeiter vollständige Arbeitsplätze mit Bildschirm, Schreibtisch und so weiter einzurichten.“

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Im Homeoffice muss der Arbeitgeber den Platz einrichten

Wenn Unternehmen ihre Angestellten von zu Hause aus arbeiten lassen, sind sie zur Übernahme der Kosten für einen voll ausgestatteten Arbeitsplatz verpflichtet. Anders gestaltet sich das bei den Begriffen „mobiles Arbeiten“, „mobile Office“, „flexibles Arbeiten“ oder „Flexoffice“. Hierbei ist kein fester Arbeitsplatz vorgesehen. Die Mitarbeitenden können hierbei frei entscheiden, von wo sie arbeiten, etwa in der Bahn, im Hotel oder einem Café. Einen Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber in diesen Fällen nicht einrichten.

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„Viele Unternehmen neigen aktuell dazu, ihre Mitarbeiter dauerhaft nach Hause zu schicken und dies als mobiles Arbeiten zu deklarieren, obwohl es sich tatsächlich um Homeoffice handelt, um sich so von ihrer Kostentragungspflicht zu entbinden“, erklärt Steffen. Grundsätzlich können Mitarbeitende dann aber dennoch Aufwendungsersatzleistungen von ihren Arbeitgebern verlangen, sofern sie sich ihr Homeoffice ausgestattet haben. Auch können Betriebsräte den Abschluss einer Betriebsvereinbarung hierzu einfordern.

Eine einseitige Anordnung ist nicht zulässig

Vorsicht ist außerdem geboten, wenn Unternehmen ihren Angestellten zukünftig keinen eigenen Platz mehr im Büro zur Verfügung stellen wollen. Hierzu müssen Unternehmen und Betriebsräte beziehungsweise Angestellte nämlich eine Vereinbarung über das Homeoffice treffen. „Eine einseitige Anordnung von Homeoffice seitens des Unternehmens ist jedenfalls nicht zulässig“, sagt Steffen. Sich einfach aus der Affäre ziehen und die Mitarbeitenden dauerhaft von zu Hause aus arbeiten lassen ohne deren Einverständnis, geht also nicht. Egal, ob es die Unternehmen Homeoffice, mobiles Arbeiten oder Flexoffice nennen.

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Hinweis in eigener SacheAufgrund der Corona-Pandemie wechseln auch in Deutschland ganze Unternehmen ins Homeoffice. Doch wie geht das eigentlich – und was müssen Führungskräfte dabei beachten? Der neue t3n Guide „Leadership aus dem Homeoffice“ liefert praxisnahe und verständliche Antworten. Hier entlang!


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