Die Ampelkoalition hat sich auf das neue Jahressteuergesetz geeinigt und in dem Rahmen die Regeln für das Homeoffice ein weiteres Mal angepasst. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen mit dem erhöhten Pauschbetrag und der höheren Homeoffice-Pauschale stärker entlastet werden, heißt in einer Pressemitteilung des Deutschen Bundestages.
Bereits beschlossen war, dass ab 2023 steuerlich 200 Tage an Homeoffice anstatt 120 Tage angerechnet werden dürfen. Das erhöht die Bundesregierung jetzt auf 210 Tage. Zudem war angedacht, dass ab 2023 pro Tag fünf Euro angerechnet werden dürfen, doch auch dieser Betrag ist noch einmal auf sechs Euro angestiegen.
Durch beide Maßnahmen zusammen steigt der Maximalbetrag im kommenden Jahr von 600 auf 1.260 Euro. Die sogenannte Homeoffice-Pauschale muss weiterhin mit der Werbungskostenpauschale verrechnet werden, die von 1.200 Euro auf 1.230 Euro angehoben wurde.
Angleichung von Arbeitszimmer und Homeoffice
Auch eine Angleichung der Arbeitszimmer- und Homeoffice-Besteuerung ist für 2023 vorgesehen. Die Jahrespauschale für das häusliche Arbeitszimmer wird sich auf 1.250 Euro belaufen. Wer als Arbeitnehmerin beziehungsweise Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitsplatz für seine berufliche und betriebliche Tätigkeit zur Verfügung hat, kann laut dem Jahressteuergesetz künftig Kosten von bis zu 1.250 Euro geltend machen.
Ist das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung, werden weiterhin die tatsächlichen Aufwendungen abgezogen.