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Neue Verordnung zum Homeoffice sorgt für Ärger bei Arbeitgebern

Wie ein Arbeitsplatz auszusehen hat, damit er genügend Gesundheitsschutz für den Arbeitnehmer bietet, ist unter anderem in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Eine geplante Änderung könnte jetzt jedoch dazu führen, dass einige Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice nicht mehr erlauben.

Von Melanie Petersen
2 Min. Lesezeit
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(Foto: Shutterstock)

Die Bedingungen im Homeoffice sollen angepasst werden

In der geplanten Arbeitsstättenverordnung 2015 ist vorgesehen, Telearbeitsplätze im Homeoffice denen im Büro gleichzustellen. Was sich nach einer erstrebenswerten Neuerung anhört, ist jedoch Grund für einigen Missmut auf Arbeitgeberseite. Vor allem geht es dabei um die Gestaltung der Heimarbeitsplätze. Im Homeoffice sollen künftig die gleichen Bedingungen geschaffen werden, wie sie für einen regulären Arbeitsplatz im Betrieb vorgesehen sind. Arbeitgeber könnten daraus die Konsequenz ziehen, solche Heimarbeitsplätze nicht mehr anzubieten.

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Die novellierte Arbeitsstättenverordnung sieht unter anderem vor, dass der Arbeitsplatz über eine Helligkeit von mindestens 500 Lux verfügen muss, die Schreibtischfläche reflexionsarm zu gestalten ist und außerdem so groß zu sein hat, dass der Arbeitnehmer beim Schreiben seine Handballen vor der Tastatur auflegen kann, so die Mitteldeutsche Zeitung.

homeoffice arbeitsstättenverordnung telearbeit

Der Arbeitsplatz im Homeoffice würde nach der geplanten Novellierung den gleichen Regeln wie der Arbeitsplatz im Unternehmen unterliegen. (Foto: Shutterstock)

Arbeitgeber muss Homeoffice besichtigen

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Hier stehen das Recht des Mitarbeiters auf Unverletzlichkeit der Wohnung und das allgemeine Persönlichkeits-recht entgegen.

Die CDU und Arbeitgeberverbände kritisieren, dass eine solche Regelung kaum durchführbar sei. In einem Statement des Bundesverbandes der Arbeitgeber (BDA) heißt es: „Die Aufnahme von Telearbeitsplätzen würde bedeuten, dass der Arbeitgeber jeden Telearbeitsplatz, den er für seine Beschäftigten einrichtet, vor Ort – also in der Privatwohnung des Beschäftigten – besichtigen müsste, um beurteilen zu können, ob der Arbeitsplatz im Sinne der ArbStättV eingerichtet ist. Dies wird erhebliches Konfliktpotenzial bringen.“ Weiter müsste der Arbeitgeber beziehungsweise die von ihm beauftragte Fachkraft – um eine Bewertung vorzunehmen – in die Privatsphäre der betroffenen Mitarbeiter eindringen und gegebenenfalls Änderungen hinsichtlich des Arbeitsplatzes in der Wohnung des Beschäftigten einfordern. Dazu könne nicht gewährleistet werden, dass die Vorschriften regelmäßig überprüft würden. Hier stünden das Recht des Mitarbeiters auf Unverletzlichkeit der Wohnung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht sich entgegen. So möchte sicher nicht jeder, der im Homeoffice arbeitet, seinem Arbeitgeber Einblicke in seine Wohnverhältnisse gewähren. Wie man in diesem Fall damit umgeht, ist derzeit noch völlig unklar.

Andrea Fergen von der IG Metall und stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) kontert, dass nur Telearbeitsplätze betroffen seien, die vom Betrieb eingerichtet wurden. Diese könnten von den Arbeitgebern natürlich aufgesucht und überprüft werden. Gelegentliche Arbeiten vom Privat-PC würden von der Verordnung gar nicht erfasst. Hans-Jürgen Urban, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der IG Metall fügt hinzu, dass nicht die Verordnung, sondern eine Arbeitswelt, in der ohne klare Regeln selbst einfache Standards zum Gesundheitsschutz der Beschäftigten nicht eingehalten würden, absurd sei, wie die Mitteldeutsche Zeitung weiter schreibt.

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via golem.de

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8 Kommentare
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Dein t3n-Team

Frederik Kammer

„Andrea Fergen von der IG Metall und stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) kontert, dass nur Telearbeitsplätze betroffen seien, die vom Betrieb eingerichtet wurden.“

Wenn dem so ist, wäre die gesamte Meldung ja fast überflüssig und hier werden unnötig die Pferde scheu gemacht. Frau Petersen, was hält Sie davon ab, diese Aussage einfach mal zu überprüfen?

Entweder Frau Fergen hat recht und es ändert sich eigentlich nicht wirklich etwas oder aber es bahnt sich hier eine sehr destruktive Gesetzesänderung an, die sicherlich viele t3n-Leser vor ein großes Problem stellen würde.

So weiß man lediglich: Es könnte da ggf. ein Problem geben, aber alle Meinungsäußerungen sprechen dagegen?!

Antworten
Neue Arbeitsformen

Dann gibts vielleicht mehr Selbständige die für den ehemaligen Arbeitgeber von zu Hause arbeiten. Ich hatte schon vermutet, das durch den Mindestlohn die Praktikantenposten durch Freiberufler ersetzt werden.

Nicht jeder will oder kann zu Hause arbeiten und viele Schreibtische zu Hause sind vermutlich eigentlich nicht darauf ausgelegt tagelang dort zu arbeiten sondern nur mal die Steuererklärung zu machen und hin und wieder einen Brief zu schreiben.

Slotted Work war die Idee, kleine einheitliche Arbeitsplätze an Bahnhöfen auf dem Lande aufzubauen. Jeder hat ein Fenster, individuelle einstellbare Heizung sowie Sonnenschutz und natürlich Tür und hat im Prinzip nur Ethernet und einen großen Monitor. Angedockt wird dann der Firmen-Laptop oder Mini-PC und dann arbeitet man dort per VPN wie in der Firma. Die Geräte kann man in Schliessfächern lagern. Die Spaces sind 24 Stunden geöffnet so das auch Studenten, Freiberufler usw. Zugang haben. Ich glaube Arcor hatte zusammen mit der Deutschen Bahn große Glasfasernetze neben den Gleisen verlegt.
Als Coworking-Spaces ist sowas ansatzweise inzwischen verfügbar.
Schlecht ausgelastete Cafes könnten sowas auch bei sich einrichten. Die meisten wollen wohl nur ruhig arbeiten und somit Lärmschutz. Sowas lässt sich bequem und preisgünstig und entfernbar einrichten, erfüllt mangels Fenstern aber vermutlich die meisten Arbeits-Verordnungen nicht.

Das wäre alles meist wohl günstiger als Firmenzentralen in der teuren Großstadt und Staus auf der Autobahn und gigantische Pendler-Kosten speziell wenn es mal wieder schneit oder nasses Laub auf der Strecke liegt und alles teilweise mehrere Tage lang stillsteht.

Bei Sport-Events usw. kann man modulare Versionen davon für Reporter auf einem größeren Parkplatz aufbauen. Die mobilen Übertragungs-Studios der TV-Sender sind ja auch in LKWs.

Antworten
Philipp B.

Wo kein Kläger da kein Richter???

Antworten
Holger Zimmermann

Liebes t3 -Team,

irgendwie hoffe ich, dass es sich un einen vorgezogenen Aprilscherz handelt. Menschen arbeiten freiwillig in Cafés, weil es ihnen dort gefällt. Oder auf einer Parkbank, an der frischen Luft. Müsste ich als Arbeitgeber dies nun auch verbieten? Und wieso werden all die Menschen, die derartige Dinge erfinden, nicht selbst Arbeitgeber, um es besser zu machen?

Ich muss leider immer mehr eingestehen, dass das Arbeitgebersein weniger und weniger Freude macht. Ich würde gerne allen Mitarbeitern möglichst viel Freiheit und Möglichkeit zu Selbstbestimmung geben. Ist gar nicht so leicht.

Mit den besten Grüßen
Holger Zimmermann

Antworten
Oliver N.

In der Stellungnahme des BDA (s. Link im Artikel) steht auch:

„Die gängigen Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung sind für Telearbeitsplätze nicht „eins zu eins“ übertragbar und deshalb nur bedingt geeignet. “

darauf folgt in einem nachfolgenden Absatz:

„Der Ordnungswidrigkeitentatbestand in Bezug auf die Gefährdungsbeurteilung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1) ist ebenfalls zu streichen. Hier ist fraglich, was eine richtige Gefährdungsbeurteilung ist und ab wann eine Gefährdungsbeurteilung vollständig ist. “

Ein gängiges Verfahren, dass vielleicht doch nicht gängig ist …?

Schublade auf. Polemik rein. Schublade zu.

Antworten
Thomas

Na da bin ich froh dass ich keine Angestellten habe, sondern nur mit anderen Firmen und Freiberuflern zusammenarbeite (die praktischerweise alle in anderen Ländern sitzen).

Der Gesetzgeber will ja keine klassischen Arbeitsplätze, sonst würde er doch nicht tausende Regeln erfinden um sie zu verhindern.

Und Gewerkschaften kämpfen sowieso engagiert wie nie gegen Arbeitsplätze (klassisch, im Inland).

Antworten
Nataniel

Die Arbeit im Homeoffice ist ohnehin nur eine Falle. Das gehört grundsätzlich verboten. Ich habe das bereits erlebt. Zuerst wird man ins Homeoffice verbannt. Ich musste zunächst eine größere Wohnung mieten, einen Raum als Arbeitszimmer einrichten, Büroausstattung beschaffen und natürlich auch die Nebenkosten der Arbeitszeit (Strom, Nutzung sanitärer Einrichtungen, Verköstigung von Kunden und Vorgesetzten usw.) selbst zahlen. Und nicht nur das. Nun blieben an mir auch Portokosten und vor allem Archivierungskosten an mir hängen. Akten mussten eingescannt werden. Beim Arbeitgeber wurden sie nur noch digital verarbeitet und vorgehalten. Aber für den Zweifelsfall (Abrechnungsfehler beim Arbeitgeber, Verschwinden der digitalen Akte, Kundenreklamation usw.) musste ich selber die papiergebundenen Akten sicher archivieren. Auch diese Kosten blieben nun an mir hängen.

Kurze Zeit später kam dann der zweite Schritt, also das, worauf jeder Arbeitgeber mit dem Homeoffice hinwill: Die Entlassung! Wir alle wurden als Beschäftigte entlassen, durften die Arbeit aber auf scheinselbständiger Basis weiter ausführen. Nun blieben nicht nur alle Kosten des Arbeitsplatzes an uns hängen, sondern der Arbeitgeber drückte uns noch sein unternehmerisches Risiko aufs Auge. Wenn es keine Arbeit gab, verdienten wir nichts. Gleichzeitig war es uns aber untersagt, für Konkurrenzunternehmen zu arbeiten.

Und das ist es, was Arbeitgeber mit dem Homeoffice bezwecken: Den Leuten soll erst einmal die Arbeit zu Hause schmackhaft gemacht werden. Im zweiten Schritt werden sie aus dem Betrieb ausgegliedert, werden also in den eigentlichen Firmenräumen nur noch als Gäste geduldet. Und zuletzt macht man aus ihnen prekäre scheinselbständige Randexistenzen, die sich dann dank verebayisierter Reverseauktionen auf einer Projektplattform gegenseitig immer weiter unterbieten müssen, bis alle beim totalen Existenzminimum angekommen sind.

Homeoffice ist nur der Anfang, daher sollte das grundsätzlich verboten werden.

Antworten
CyberFT

Ihr Erleben scheint eher ein Extremfall sein.
Was haben Sie denn gearbeitet? Es gibt viele Jobs, hauptsächlich in der IT-Branche, wo man nichts weiter als den PC benötigt und man problemlos ohne großartige Zusatzkosten von Zuhause arbeiten kann.

Antworten

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