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Influencer-Marketing: Gesetzentwurf schafft Klarheit bei Werbekennzeichnungen

Influencer müssen zukünftig wirklich nur noch die Beiträge als Werbung kennzeichnen, für die sie eine Gegenleistung erhalten haben. Darauf hat sich jetzt das Kabinett geeinigt.

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Influencer-Marketing: Zukünftig müssen nur bezahlte oder anderweitig vergütete Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden. (Foto: Shutterstock.com)

Das Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der Influencern zukünftig mehr Rechtssicherheit geben soll. Der Entwurf soll klar regeln, wann Influencer ihre Beiträge als Werbung markieren müssen, und wann nicht. Zukünftig gilt die Kennzeichnungspflicht nur noch dann, wenn Influencerinnen und Influencer für den betreffenden Beitrag auch tatsächlich bezahlt wurden oder eine andere Gegenleistung dafür erhalten haben. In der Vergangenheit hatten deutsche Gerichte in dieser Frage immer wieder unterschiedlich geurteilt.

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2018 entschied das Landgericht Berlin beispielsweise, dass die Bloggerin Vreni Frost auch Instagram-Beiträge als Werbung deklarieren müsse, für die sie nicht bezahlt wurde. Das Landgericht München urteilte ein Jahr später hingegen, dass die Influencerin Cathy Hummels solche Beiträge nicht als Werbung kennzeichnen müsse, da ihr Instagram-Profil einem „für jeden ersichtlichen kommerziellen Zweck“ diene.

Justizministerin Lambrecht: Gesetzentwurf komme Influencern und Verbrauchern entgegen

Justizministerin Christine Lambrecht verspricht sich von der Gesetzesänderung mehr Klarheit für Influencer und Verbraucher. „Künftig ist klar: Nur wenn es eine Gegenleistung gibt, müssen sie ein Posting als Werbung kennzeichnen“, so die SPD-Politikerin. Nach Ansicht von Lambrecht profitieren davon auch die Verbraucherinnen und Verbraucher: „Sie können besser einschätzen, wie eine Empfehlung zustande gekommen ist – und ob sie ihr vertrauen wollen.“

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Die bislang unklare Rechtslage hat in der deutschen Influencer-Branche bisweilen dazu geführt, dass häufig alle Beiträge als Werbung gekennzeichnet werden, in denen Produkte oder Marken erkennbar sind. Eine solche „Überkennzeichnung“ könnte mit Inkrafttreten der neuen Regelung abnehmen.

Ebenfalls interessant: Influencer-Marketing: Corona sorgt für sinkende Werbe-Postings

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Ronny Schneider

Ich finde es etwas übertrieben, dieses Gesetz als das tolle Allheilmittel hinzustellen.

Vorher war es eigentlich auch recht übersichtlich, welche Werbung wie zu kennzeichnen ist. Klar gab es in gewisser Hinsicht unterschiedliche Rechtsauffassungen der Gerichte. Dennoch haben sich viele Personen intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und gute Leitfäden entwickelt, die auch rechtlich haltbar waren.

Bei mir im Blog hatte ich zum Thema Werbelinks im letzten Jahr einen umfassenden Beitrag geschrieben mit vielen wichtigen Informationen: https://www.blog-als-nebenjob.de/3530/wie-du-werbelinks-kennzeichnen-solltest-und-warum/

Dieser zeigt eigentlich ziemlich gut, was genau zu beachten ist und welche Werbung wie gekennzeichnet werden muss. Ich habe mich im Artikel einiger renomierter Quellen bedient und es gibt sogar eine tolle Infografik bei einer dieser Quellen.

Die „Stars“ sind natürlich immer etwas anders zu betrachten. Wie das Gericht ausgeführt hat, kann man bei vielen schon allein beim Account einen Werbecharakter annehmen.

Viele Grüße
Ronny

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