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Urheberrechtsreform: Die heiße Phase hat begonnen

Das Justizministerium will die Interessen von Urhebern, Plattformen und Nutzern ausgewogen berücksichtigen. Die geplante Urheberrechtsreform in Deutschland ist in ihre entscheidende Phase eingetreten.

2 Min. Lesezeit
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(Bild: dpa)

Im Rechtsausschuss des Bundestags meldeten sich am Montag mehrere Sachverständige zu Wort – darunter Wissenschaftler, Rechtsexperten und Vertreter von Urhebern, Medienbranche sowie Internetplattformen und deren Nutzern. Sie alle forderten – mit unterschiedlicher Stoßrichtung – die Änderung von Details an der geplanten umfangreichen Reform. Der Ausschuss wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Beschlussempfehlung abgeben, der Bundestag muss über die Reform entscheiden.

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Im Kern geht es unter anderem hierum: Das Urheberrecht soll stärker auf das Internet zugeschnitten sein – vor allem auf Plattformen, auf denen Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke wie Bilder, Texte oder Videos hochladen. Bei Verstößen sollen die Plattformen in die Haftung genommen werden. Mit Lizenzmodellen sollen Urheber finanziell an der Wertschöpfung solcher Plattformen beteiligt werden.

Es geht auch um das Vertragsrecht für Urheber und um Schutzrechte für die Leistungen von Presseverlagen. Deutschland muss bis Juni eine entsprechende EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben.

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Initiative Urheberrecht sieht Potenzial

Die Initiative Urheberrecht, die Urheber und Künstler in Deutschland vertritt, sieht in der Reform im Großen und Ganzen großes Potenzial. Besonders gestärkt werden demnach die Rechte der Urheber und Künstler, die Direktvergütungsansprüche haben werden. Auch die Auskunftssituation über ihre Werknutzungen verbessere sich.

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Google-Managerin Sabine Frank sagte in der Anhörung, Youtube teile das Interesse von Rechteinhabern, jegliche Urheberrechtsverletzungen auf der Plattform zu unterbinden. Dafür bestehe aber bereits ein System zum Lizenzmanagement (Content ID), mit dem Rechteinhaber zusätzliche Einnahmen erzielen könnten. Zwar verstehe Google das Ziel des Gesetzesentwurfs, Autoren und Urheber von Inhalten direkt zu bezahlen. Man befürchte jedoch, dass der vorgeschlagene Prozess eine schnelle und angemessene Ausschüttung an die Urheberinnen und Urheber eher erschweren würde.

Frank kritisierte auch, dass nach dem Entwurf selbst Zitate und Parodien vergütungspflichtig sein sollen. „Das ist unvereinbar mit Europa- und Verfassungsrecht und greift auf nicht akzeptable Weise in Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit ein.“

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Für Ärger in der Medien-, Film- und Musikbranche hatte in den vergangenen Monaten immer wieder ein Passus gesorgt, mit dem das Hochladen kleiner Ausschnitte von urheberrechtlich geschützten Werken auf Internetplattformen erlaubt sein soll, die Urheber sollen dafür einen Ausgleich bekommen. Gegner betonen, dass die EU solch einen Passus in ihrer Richtlinie so nicht vorsehe. Der Verein Gesellschaft der Freiheitsrechte bemängelte wiederum, dass die Bundesregierung nach der massiven Kritik aus der Branche die jeweilige Größe der erlaubten Ausschnitte für das Hochladen herabgesetzt habe.

Der Geschäftsführer von Aschendorff, Eduard Hüffer, kritisierte als Vertreter der lokalen und regionalen Presse zu dem Passus unter anderem: „Pressefotos werden im Grunde komplett freigegeben. Erlösmöglichkeiten werden dadurch für diese Rechte massiv beeinträchtigt.“

Im März hatte Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bei der ersten Lesung zu der Reform im Bundestag von einer großen Herausforderung gesprochen: Freiheit der Kommunikation im Netz zu erhalten und gleichzeitig Kreative wie Kreativwirtschaft besser an der Wertschöpfung im digitalen Raum zu beteiligen. „Große Upload-Plattformen wie Youtube und Facebook sind künftig für alle Inhalte verantwortlich urheberrechtlich, die sie zugänglich machen“, sagte Lambrecht. Mit Blick auf die Nutzer fügte sie zugleich hinzu, neue Pflichten der Plattformen dürften nicht dazu führen, dass auch erlaubte Inhalte blockiert werden. dpa

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