Anzeige
Anzeige
News

Job-Ghosting: Jeder 10. unterschreibt einen Arbeitsvertrag – tritt dann aber nicht an

Die Enttäuschung über ein Bewerbungsverfahren ist bisweilen so groß, dass Jobsuchende den Kontakt plötzlich abbrechen. Doch auch nach der Vertragsunterzeichnung kommt es oft zum sogenannten Ghosting.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Ghosting: Arbeitsvertrag unterschreiben, aber dann nicht auftauchen. (Bild: Midjourney)

Dreist kommt weiter, aber nicht voran – so lautet ein gängiges Sprichwort. Und manchmal kommt dreist auch einfach gar nicht. Für letzteres Szenario gibt es einen Begriff: „Ghosting“ bedeutet, dass eine Person mit der anderen Person ohne erkennbaren Grund den Kontakt abbricht. Es gibt weder eine Ankündigung noch eine Erklärung. Bekannt ist das Phänomen vor allem aus dem Onlinedating, doch inzwischen wird der Begriff auch im Recruiting verwendet.

Anzeige
Anzeige

Bewerbungsverfahren oft Grund für Ghosting

Wie sehr Ghosting in der Arbeitswelt tatsächlich ein Thema ist, zeigt eine aktuelle Onlineumfrage des Recruiting-Softwareherstellers Softgarden: Zehn Prozent der Bewerberinnen und Bewerber haben demnach einen bereits unterschriebenen Arbeitsvertrag schon vor Antritt der neuen Stelle wieder gekündigt oder haben das Arbeitsverhältnis ohne eine formale Kündigung einfach nicht angetreten. Über die Ergebnisse hat der Spiegel berichtet.

Doch was bewegt die Jobsuchenden dazu, einen Arbeitgebenden zu ghosten? Jeder vierte Befragte gab an, ein besseres Jobangebot erhalten zu haben. Fast so viele Befragte gaben jedoch auch zu verstehen, dass sie schon im Bewerbungsprozess nicht ganz zufrieden waren mit dem Vorgesetztenverhalten. Teils hätten sich Führungskräfte nicht persönlich vorgestellt, teils durften die Ghoster das Team vorab nicht kennenlernen.

Anzeige
Anzeige

In der Regel passiert Ghosting bereits vor der Vertragsunterzeichnung, doch knapp vier von zehn Befragten gaben an, dass ihnen erst nach der geleisteten Unterschrift grobe Zweifel an ihrer Entscheidung aufkamen. Ein Grund sei, dass sich der persönliche Umgang mit den neuen Mitarbeitenden plötzlich negativ verändert habe. Ebenso sei es vorgekommen, dass die Vorgesetzten anfallende Aufgaben nachträglich und ohne Rücksprache verändert hätten.

Kündigung in ersten 100 Tagen nicht unüblich

Dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heutzutage überhaupt nicht davor zurückschrecken, direkt nach der Vertragsunterzeichnung das Unternehmen wieder zu verlassen, wird in der Befragung auch thematisiert: 21 Prozent der Befragten habe einen Job demnach bereits binnen der ersten 100 Tage verlassen. Hier zeichnet sich sogar ein offensichtlicher Trend ab: Im vergangenen Jahr 2022 waren es noch knapp 18 Prozent, 2018 knapp 12 Prozent.

Anzeige
Anzeige
In eigener Sache: In unserem t3n-Guide lernst du, wie zeitgemäßes Mitarbeiter-Recruiting und eine den Bedürfnissen angepasste Candidate-Journey funktionieren. Lerne mit unseren Praxisguides mehr für deinen Job! Hier geht’s zum Shop.

Büro-Alltag: Tweets, die den täglichen Wahnsinn offenbaren

Büroalltag: Tweets, die den täglichen Wahnsinn offenbaren Quelle: Vaobullan-Shutterstock / Twitter
Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
2 Kommentare
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Sabrina Mevis

Kündigen vor dem Antritt oder in den ersten 100 Tagen ist ja in Ordnung. Als es noch einen Arbeitgebermarkt überwog, haben das Arbeitgeber auch gemacht. Mal abgesehen von dem Nicht-Beantworten von Bewerbungen, was es ja bis heute gibt. Wenn der Job oder das Team nicht so ist, wie es angekündigt wurde, ist das doch vollkommen in Ordnung. Dann sollte sich der AG vielleicht Gedanken darüber machen, wie er kommuniziert. Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte das schlechteste CMS, das man sich vorstellen kann, was meine Arbeit als Online-Redakteurin ziemlich nervig gemacht hat. Und selten so einen hierarchischen Laden gesehen. Da habe ich auch gekündigt.
Einfach nicht zu erscheinen, wenn man unterschrieben hat, ist hingegen unterste Schublade, das sollte man vernünftig machen.

Antworten
t3nlx42

In den Vertraegen steht sowie drin, dass der Vertrag automatisch gekuendigt wird, wenn man am ersten Tag unentschuldigt fehlt.
Insofern warum sich die Muehe machen zu kuendigen?

Die Firmen haben selbst das Ghosting erfunden, antworten arroganterweise nichtmal auf Bewerbungen.
Warum erwartet man von den Bewerbern jetzt Respekt, den man selbst niemals verdient hat?

Antworten

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige