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Bundesregierung beschließt Gesetz gegen Hasskriminalität

Das Bundeskabinett hat den umstrittenen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Rechtsradikalismus und Hass im Internet beschlossen. Die Internet-Branche und der Deutsche Anwaltsverein kritisieren die geplante Gesetzesverschärfung.

2 Min. Lesezeit
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Der Gesetzentwurf muss noch in den Bundestag eingebracht werden. (Foto: Shutterstock-Shirmanov aleksey)

Das vom Kabinett gebilligte Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sieht unter anderem harte Strafen für im Netz getätigte Drohungen vor. Wer mit Mord oder Vergewaltigung droht, soll zukünftig bis zu drei Jahre ins Gefängnis. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass antisemitische Motive bei der Strafzumessung besonders zu berücksichtigen seien.

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Darüber hinaus sollen soziale Netzwerke zukünftig strafbare Handlungen an eine Zentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) melden. Tun sie das nicht, droht ihnen ein Bußgeld. Um der zu erwartenden Flut an Daten Herr zu werden, soll das BKA um rund 300 neue Stellen aufgestockt werden. Melden müssen die Social-Media-Anbieter Beiträge immer dann, wenn sie den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt sehen oder es um Morddrohungen geht.

Neben Namen, Adressen, Nutzernamen und IP-Adressen der potenziellen Straftäter sollen die Anbieter in schweren Fällen sogar das Passwort an die Behörden weiterleiten müssen. Laut Bundesjustizministerin Christine Lambrecht soll das nur bei schweren Straftaten und auch nur nach Genehmigung durch einen Richter geschehen. De facto dürfen Facebook, Twitter und ähnliche Dienste nach der Datenschutzgrundverordnung die Passwörter der Kundinnen und Kunden allerdings gar nicht im Klartext speichern.

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Kritik am Gesetz gegen Hasskriminalität

„Eine effektive Strafverfolgung im Netz ist von herausragender Bedeutung für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Das heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz schießt über dieses Ziel allerdings weit hinaus und bricht gleichzeitig mit einigen Grundsätzen unseres Rechtsstaats“, kritisiert Bernhard Rohleder vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien.

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„Die Auslegung der Gesetze und die Durchsetzung geltenden Rechts obliegen auch im Internet den Gerichten und Staatsanwaltschaften – nicht privaten Unternehmen. Im Ergebnis werden die betroffenen Plattformen dazu verleitet, eher zu viele als zu wenige Nutzerdaten an Strafverfolgungsbehörden zu melden – auch aus Sorge vor Bußgeldern. Grundprinzipien des Datenschutzes werden damit konterkariert“, so Rohleder weiter.

Auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV) teilt diese Einschätzung. Die Entscheidung darüber, ob ein Beitrag in den sozialen Netzen strafrechtlich relevant ist, sei eine hochkomplexe Angelegenheit. Es bestehe die Gefahr, dass das BKA umfangreiche Daten von Personen erhalte, die am Ende gar kein Verbrechen begangen haben.

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5 Kommentare
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Dein t3n-Team

Martin R. Krause

Vielleicht solltet ihr die Nachricht „Kabinett beschließt …“ nicht mit einem Bild des Bundestags illustrieren. Die meisten Menschen wissen schon gefährlich wenig über den Gesetzgebungsprozess – muss man ja nicht noch extra Verwirrung stiften.

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Dieter Petereit

Die Bildunterschrift ist eindeutig genug. Wer will schon das Kabinett sehen? ;-)

Antworten
Beteigeuze

Der Anwaltsverein begrüßt es…. Wenn ich an Anwälte denke wird mir eh schlecht. Einige setzen sich nämlich nicht für die Interessen ihrer Mandanten ein, sondern denken nur an ihren eigenen Geldbeutel . Ohne zu prüfen ob etwas wirklich Sinn macht, macht man einfach mal, um dann hinterher abzukassieren. Naja

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Benutzer

Der Artikel fällt ja selbst schon unter die Meldepflicht! Denn er erzürnt, und das ist doch ab Neudeutsch dann verboten?

Denke es gibt mehrere Möglichkeiten wie wir damit umgehen können.

1. Hurra, Deutschland bekommt endlich eine eigene Art der Sharia. Wir sind einfach überglücklich.
2. Wir verlieren unseren Sinn für Emotionen. „Meine Mutter/etc. ist tot – schade, ist aber nicht so schlimm..“
3. Wenn jeder mal so 2 – 3 Jahre sitzt, wird es automatisch zur Mehrzeit. Dann sind so 2 – 3 Jahre auch nicht wirklich schlimm… hat ja fast jeder dann schon mal hinter sich.

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ErrorInPersona

Dieser ganze Entwurf ist schon bemerkenswert. Insbesondere der Umstand, dass Betreiber verpflichtet werden sollen, Passwörter „herauszugeben“ spricht Bände über die Digitalkompetenz der Bundesregierung.
Es wäre nach der DSGVO schlicht rechtswidrig und technisch unverantwortlich Passwörter im Klartext zu speichern. Gehashte Passwörter sind aber auch nicht reversibel.
Ein kleiner Blick hierauf hätte sich eventuell gelohnt: https://rewis.io/blog/hashing-encryption-und-anonymisierung/

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