Richterin bremst Apples Vorgehen gegen Fortnite-Macher
Bei dem Streit, den Epic auch gegen Google führt, geht es um die grundsätzliche Frage, wie Apps auf Smartphones vertrieben werden – und wie viel Geld vom Kaufpreis Plattformen wie der App-Store von Apple oder der Google-Play-Store dabei einbehalten dürfen.
Epic wollte sich nicht mehr an die seit mehr als einem Jahrzehnt geltende Vorgabe halten, dass virtuelle Artikel in dem Spiel auf iPhones und iPads nur über das System der In-App-Käufe von Apple angeboten werden können, bei dem Apple 30 Prozent des Kaufpreises einbehält.
Nachdem der iPhone-Konzern Änderungen an den Geschäftsbedingungen ablehnten, bauten die Entwickler in der App die vertraglich verbotene Möglichkeit ein, die Artikel auch direkt bei Epic zu kaufen. Dafür wurde eine versteckte Funktionalität in der Anwendung aktiviert, die Epic an den App-Prüfern des Konzerns vorbeigeschmuggelt hatte. Noch am selben Tag warf Apple Fortnite unter Verweis auf den Regelverstoß aus dem App-Store.
Zudem sollte Epic Ende August den Zugang zu Apples Entwicklerprogramm verlieren. Das hätte unter anderem zur Folge, dass die Unreal Engine nicht mehr an neue Versionen von Apples iOS-Betriebssystem für iPhones und iPads angepasst werden könnte. Davon wären auch Apps anderer Anbieter wie unter anderem Microsoft betroffen, die auf die Unreal Engine zurückgreifen.
Schweizer Tochterfirma verstieß nicht gegen Vereinbarungen mit Apple
Die Richterin Yvonne Gonzalez Rogers schritt genau deswegen ein. Sie argumentierte, dass ein Rauswurf der Unreal Engine aus dem Entwicklerprogramm erheblichen Schaden für die Plattform und die gesamte Branche bedeuten würde. Zudem hilft der Spielefirma, dass die Unreal Engine bei der Schweizer Tochterfirma Epic International angesiedelt ist. Die Richterin argumentierte, dass die Tochter im Gegensatz zu Epic Games nicht gegen ihre Vereinbarungen mit Apple verstoßen habe. Im Fall von Fortnite entschied sie hingegen, dass Epic bewusst die Entscheidung getroffen habe, bei der App die Regeln zu verstoßen und deswegen nicht geschützt werden müsse.
Die Richterin entschied zunächst über eine vorläufige einstweilige Verfügung, die Seiten sollen jetzt im September Argumente für das weitere Verfahren vorlegen. dpa
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