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Eilantrag abgelehnt: Kanzleramt muss Merkels SMS nicht sichern

Müssen SMS von Regierungsmitgliedern ebenso gesichert werden wie andere Inhalte? Ex-Kanzlerin Angela Merkel könnte schon eifrig gelöscht haben.

Von Golem.de
2 Min.
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Angela Merkel. (Foto: dpa)

Das Bundeskanzleramt muss vorerst nicht die SMS-Nachrichten der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor dem Löschen sichern. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und lehnte damit einen Eilantrag der Initiative Frag den Staat ab. Nach Ansicht des Gerichts (PDF) konnte die Initiative nicht ausreichend begründen, dass sich auf Merkels Handy noch SMS befinden, die vor dem Löschen bewahrt werden müssten.

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Frag den Staat forderte am 20. September 2021 die Herausgabe sämtlicher SMS „die Kanzlerin Merkel im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. August 2021 empfangen oder versendet hat, insbesondere in Bezug auf die Lage in Afghanistan (insbesondere Vormarsch der Taliban, etwaige Evakuierungen)“. Zudem sollte das Kanzleramt bis zum 1. Oktober 2021 bestätigen, „dass die angefragten Daten so lange nicht gelöscht werden, bis eine bestands- beziehungsweise rechtskräftige Entscheidung über die Anfrage vorliegt“.

Das Kanzleramt lehnte die Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) am 11. November 2021 mit der Begründung ab, dass „amtliche Informationen“ im Sinne der Fragestellung nicht vorlägen. Dem widersprach die Initiative und beantragte parallel beim Verwaltungsgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung in Form einer Sicherungsanordnung. Dabei wurden die angefragten SMS-Inhalte auf den Zeitraum zwischen dem 1. März 2021 und dem 20. September 2021 beschränkt.

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„Veraktungswürdige“ SMS angeblich schon gesichert

Das Gericht schloss sich nun der Argumentation des Kanzleramts an. Dieses hatte erläutert, dass „veraktungswürdige Inhalte von SMS auf dem Mobiltelefon der Bundeskanzlerin a.D. in die Akten eingegangen“ seien. Diese „Sachinformationen“ würden in den entsprechenden Akten aufbewahrt und fielen unter das IFG. Daher sei eine Unterlassungserklärung nicht erforderlich, „da insoweit nicht die Gefahr des Untergangs der Information besteht“.

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Mögliche „veraktungswürdige, aber nicht veraktete Informationen“ zum Thema seien von Merkel ohnehin schon gelöscht worden. Anhaltspunkte, dass auf anderen Speichermedien solche Inhalte zu finden sein könnten, lägen nicht vor.

Darüber hinaus konnte Frag den Staat nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend darlegen, dass sich auf Merkels Handy tatsächlich noch SMS mit Bezug zu Afghanistan finden ließen, falls sämtliche SMS noch nicht gelöscht worden sein sollten. Insgesamt sei ein Obsiegen in dem Widerspruchsverfahren „nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu erwarten“.

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Offenbar noch keine Merkel-SMS in Akten gefunden

Frag den Staat bedauerte erwartungsgemäß die Entscheidung. Es sei nicht bekannt, „dass jemals auch nur eine einzige SMS von Angela Merkel im Kanzleramt veraktet worden wäre“. Dabei verweist die Initiative auf einen Lobby-Kontakt von Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg mit Merkel im Zusammenhang mit dem KI-Startup Augustus Intelligence. „So nimmt zu Guttenberg in einer E-Mail auf SMS zwischen sich und Angela Merkel Bezug. Die SMS finden sich allerdings nicht in den Akten“, heißt es.

Die Initiative befürchtet nun, dass nach der Ablehnung der Sicherungsanordung die SMS gelöscht werden oder dass Angela Merkel sie mit nach Hause nimmt. Die neue Ampelkoalition solle daher mit dem geplanten Transparenzgesetz auch die Frage klären, „wie mit SMS und anderen Kurznachrichten von Regierungsmitgliedern umgegangen werden soll – sonst droht ein großer Teil des historischen Gedächtnisses verloren zu gehen“.

Autor des Artikels ist Friedhelm Greis.

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