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Kartellamt untersucht Beziehungen von Amazon und Apple

Das Bundeskartellamt ermittelt in einem neuen Verfahren gegen Amazon. Es geht unter anderem um eine Kooperation mit Apple.

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Bevorzugt Amazon Apple? (Foto: Koshiro K/ Shutterstock)

In einem neuen Verfahren des Bundeskartellamts geht es um die Frage, ob Amazon Dritthändlern den Verkauf von Markenprodukten verbieten darf, berichtet Reuters. „Wir möchten klären, ob und inwieweit Amazon mit Markenherstellern zu Lasten von Dritthändlern kooperiert“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt demnach gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

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Amazon schließe bei einigen Marken pauschal alle Händler außer sich selbst aus. Bei anderen Marken seien nur bestimmte Dritte betroffen.

Bevorzugt Amazon Apple?

Ein Beispiel ist Amazons Kooperation mit Apple: Seit Anfang 2019 dürfen über den deutschen Marktplatz nur noch Amazon und autorisierte Apple-Händler Apple-Produkte verkaufen. Es sei zu prüfen, ob das dem Gebot der Verhältnismäßigkeit entspreche oder ob es den Wettbewerb ausschalte.

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Das Kartellamt hat bereits mehrfach Verfahren gegen Amazon geführt. 2019 erwirkte das Kartellamt neue Geschäftsbedingungen, die bessere Bedingungen für Händler umfassten. Aktuell untersucht es außerdem, ob Amazon zu Beginn der Coronakrise seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt hat. Das neue Verfahren könnte von Amazon und Apple verlangen, die aktuelle Vorgehensweise zu ändern und zum Beispiel den Verkauf von Apple-Markenprodukten auch anderen Händlern zu erlauben.

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Ein Amazon-Sprecher sagt in einem Statement: „Wir kooperieren vollumfänglich mit den zuständigen deutschen Behörden. Wir werden weiter Innovationen vorantreiben, um unseren Store zu verbessern, sowohl für unsere Kunden als auch für unsere Verkaufspartner. Und wir sind stets bestrebt, unseren Kunden die breiteste Produktauswahl anzubieten, während wir gleichzeitig enorme Ressourcen investieren, um ein vertrauensvolles Einkaufserlebnis zu bewahren, indem wir unseren Store vor unrechtmäßigen Waren schützen. Wir verändern die Verkaufsberechtigungen niemals ohne guten Grund.”

Update 29.10: Wir haben den Artikel um die Stellungnahme von Amazon ergänzt.

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