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Kartellamt prüft Verfahren gegen Amazon nach neuem Wettbewerbsgesetz

Das Bundeskartellamt nimmt mit seinen neuen Möglichkeiten zum Vorgehen gegen Onlineplattformen nach Facebook nun auch Amazon unter die Lupe.

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(Foto: Amazon)

In dem Verfahren werde zunächst geprüft, „ob Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb zukommt“, erklärte Kartellamts-Chef Andreas Mundt am Dienstag. Dies wäre eine Voraussetzung dafür, dass die Vorschriften aus der Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) von Januar greifen.

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Ein Merkmal dafür sei „insbesondere ein sich über verschiedene Märkte erstreckendes Ökosystem – eine schwer angreifbare wirtschaftliche Machtstellung“, erläuterte Mundt. „Mit seinen Online-Marktplätzen und vielen weiteren – insbesondere digitalen – Angeboten kommt dies für Amazon in Betracht“, argumentierte er. Bei der Behörde laufen bereits zwei Verfahren zum weltgrößten Onlinehändler.

Amazon kündigte an, man werde mit dem Kartellamt kooperieren – ansonsten könne man sich zu laufenden Verfahren nicht äußern. „Wir werden uns weiter darauf konzentrieren, Innovationen in Deutschland sowohl für unsere Kund:innen als auch für die Unternehmen voranzutreiben, die in unserem Store verkaufen“, teilte ein Sprecher mit.

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Leichteres Vorgehen gegen Wettbewerbsverzerrungen

Mit dem reformierten Gesetz kann das Kartellamt leichter gegen Wettbewerbsverzerrungen vorgehen, wenn marktbeherrschende Digitalunternehmen ihre Position ausnutzen. Zum Beispiel soll sichergestellt werden, dass die Internetriesen ihre eigenen Produkte auf ihren Plattformen nicht bevorzugt vor Produkten von Konkurrenten anbieten. Die EU-Kommission wirft Amazon bereits unfairen Wettbewerb mit Händlern auf seiner Plattform vor, der Konzern weist das zurück.

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Im Fall von Facebook prüft das Kartellamt bereits seit Januar, ob das weltgrößte Onlinenetzwerk eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat. Damit wurde die Untersuchung zur Verknüpfung von Nutzer-Accounts der Tochterfirma Oculus mit Facebook ausgeweitet. Oculus ist im Geschäft mit Virtueller Realität, bei der Nutzer mit Spezialbrillen in digitale Welten eintauchen können. Angesichts der Kartellamtsermittlungen brachte Oculus die neue VR-Brille Quest 2 immer noch nicht in Deutschland auf den Markt. dpa

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