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Google soll E-Privacy behindert und Non-AMP-Seiten verlangsamt haben

Die Klageschrift der Kartellklage von zwölf US-amerikanischen Staaten gegen Google wurde ungeschwärzt veröffentlicht – nun kommen neue Details durch zitierte interne Dokumente ans Licht.

5 Min. Lesezeit
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Nur weil der Texas General Attorney etwas sage, heiße das nicht, dass das wahr sei, so ein:e Google-Sprecher:in zu den Vorwürfen. (Foto: achinthamb / Shutterstock.com)


Google und Facebook sehen sich schon länger mit Kartellklagen konfrontiert – sowohl in den USA als auch in Europa. Im Dezember 2020 beispielsweise reichten neun US-Staaten eine Klage gegen illegale Werbeabsprachen von Google und Facebook ein. Auch das Bundeskartellamt leitete 2021 diverse Verfahren gegen Google ein.

Von einer Klage durch Texas und elf andere Bundesstaaten wurde nun vom zuständigen Gericht die Klageschrift ungeschwärzt veröffentlicht, so berichtet die New York Times. Darin wurden unter anderem Google-interne Dokumente zitiert, was neue Details zutage gebracht hat.

Google-interne Dokumente: Erfolgreich E-Privacy „verlangsamt“

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In der Klageschrift wird eine interne Memo von Google zitiert. In der heißt es, dass Google „erfolgreich bei der Verlangsamung und Verzögerung“ der E-Privacy-Verordnung gewesen sei. Das Unternehmen habe „hinter den Kulissen Hand in Hand mit anderen Unternehmen“ gearbeitet. Diese Memo soll im Vorfeld eines Treffens zwischen den fünf Big-Tech-Unternehmen, inklusive Facebook, Apple und Microsoft, erstellt worden sein. Zu dieser Zeit habe Google laut Klageschrift versucht, Datenschutzbestimmungen der American Federal Trade Commission und in der Gesetzgebung des Kongresses zu verhindern.

Zudem hätte Google auch Bedenken gehabt, was die Konkurrenz treibt: Google hätte Probleme gehabt, Facebook zu überreden, sich „unseren Zielen und Strategien zum Schutz der Privatsphäre anzuschließen“. Außerdem hätte Facebook „dem Reputationsgewinn Vorrang vor den geschäftlichen Interessen in Gesetzgebungsdebatten“ gegeben. Es hätte auch die Sorge bestanden, Microsoft in Datenschutzbelangen unterlegen zu sein. Ein hochrangiger Google-Executive hätte laut Klageschrift gesagt, Google solle sich zwar mit Microsoft angleichen, wo es möglich sei, aber „sich vor deren Aktivitäten hüten“ und „versuchen, so viele Insiderinformationen wie möglich zu erhalten“.

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AMP: Ein reiner Versuch, Werbeausgaben bei anderen Werbeplattformen zu begrenzen?

Über AMP wurde bei der Einführung 2015 gesagt, es solle die Performance des Mobilen Webs „drastisch verbessern“. In der Klageschrift wird dagegen davon gesprochen, dass die Ladegeschwindigkeit von Seiten, die AMP nicht genutzt haben, gedrosselt worden sein sollen. So seien der Vergleich zugunsten von AMP aufgehübscht worden. Indem die Ladegeschwindigkeit von Seiten und Anzeigen ohne AMP verlangsamt worden sei, wäre automatisch auch das Header-Bidding langsamer – das habe Google genutzt, um Header Bidding insgesamt als zu langsam zu bezeichnen. Google hätte fälschlicherweise behauptet, dass das Header-Bidding die Latenzzeit von Websites erhöhe und bei falscher Ausführung Sicherheitslücken verursache. Intern hätten die Angestellten Probleme gehabt, öffentlich zu erklären, wieso Google etwas verlangsame.

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Das Header-Bidding ist dabei eine Werbepraxis, bei der Publisher ihre Werbezonen bei verschiedenen Werbebörsen gleichzeitig platzieren. Dadurch erzielen sie potenziell höhere Einnahmen und eine höhere Transparenz. Damit wird aber Googles „Waterfall“-Ansatz bei der Gebotsabgabe umgangen, wo in der Regel Googles eigener Anzeigenserver begünstigt wird. Header-Bidding erfordert aber JavaScript, das wiederum wird auf AMP-Seiten nicht unterstützt. In der Klageschrift heißt es, dass Google AMP geschaffen habe, um auf die Bedrohung durch das Header-Bidding zu reagieren. Durch die Macht im Suchbereich habe das Unternehmen Verleger im Grunde gezwungen, AMP als Format für mobile Websites zu verwenden – und dadurch verhindert, dass das Header-Bidding zum Einsatz käme und die Anzeigen  ausschließlich über Google liefen.

Im Mai 2020 hatte Google zwar angekündigt, dass AMP keine Voraussetzung mehr für die Anzeige in den Top Storys sei – allerdings wurde im selben Monat die Page-Experience als Rankingfaktor angekündigt. Die Page-Experience beinhaltet die Ladezeiten von Websites. Das Search Engine Land argumentiert, dass Verleger zwar keine Notwendigkeit mehr hatten, das AMP-Format umzusetzen – aber trotzdem davor zurückschreckten, die AMP-Architektur zu entfernen, falls AMP eben doch die Ladezeiten verbessere.

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Google nehme doppelt so hohe Anteile wie andere Anbieter

Google nehme außerdem einen Anteil von 22 bis 42 Prozent der US-Werbeausgaben, die über seine Systeme laufen. Das sei im Schnitt zwischen zwei- bis viermal so viel wie die Gebühren der Konkurrenz auf dem digitalen Werbemarkt. Peter Schottenfels, ein Google-Sprecher, sagte gegenüber dem Wall Street Journal, dass die Klage voller Ungenauigkeiten sei. Googles Ad-Tech-Gebühren seien im Gegenteil niedriger als der Branchendurchschnitt. In der Klage wird argumentiert, dass die hohen Werbepreise dazu führten, dass Unternehmen die Erhöhungen auf die Produktpreise schlagen und somit and die Konsument:innen weitergeben.

Die Anwält:innen konzentrieren sich auf Googles Werbebörse AdX. Diese erhebe laut eigenen Angaben 19 bis 22 Prozent der Preise, die Werbetreibende zahlen, um Publisher zu erreichen. Das sei das Doppelte bis Vierfache des Anteils der Konkurrenzbörsen. Beim Google Display Network für kleinere Werbende würden Gebühren von 32 bis 40 Prozent anfallen – das würde dazu passen, dass Publisher bei Googles Adsense 68 Prozent der Werbeeinnahmen erhalten. In der Klageschrift werden interne Konversationen zitiert, in welchen Führungskräfte kommentiert hätten, dass Google eine „MENGE Geld“ machen würde, einfach, „weil wir es können“. Kleinere Publisher hätten keine alternativen Einkommensquellen, erklärte laut Schriftstück ein:e Google-Angestellte:r.

Project Nera: Vom Open Web zum Walled Garden

In der Klage wird auch ein internes Google-Dokument zitiert, in dem die Motivation festgeschrieben sei, einen Walled Garden über dem Open Web nachzuahmen, um die Gewinnmargen zu schützen. Das bedeute einerseits, dass Google das Design der Werbezonen kontrollieren und dann Verleger zwingen würde, diese ausschließlich über Google zu belegen. Ein:e Google-Mitarbeiter:in beschrieb, dass Seiten so betrieben werden können, ohne sie zu besitzen. Dieser Plan sei „Projekt NERA“ genannt worden sein.

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Klage ausschließlich von republikanischen Staaten

Der Vollständigkeit halber muss erwähnt werden, dass die Kartellklage ausschließlich von republikanischen Bundesstaaten erhoben worden ist. Angehörige der republikanischen Partei der USA liegen spätestens seit der Trump-Präsidentschaft immer wieder im Clinch mit den Tech-Unternehmen. In einem Report des Pew Research Centers 2020 gaben 90 Prozent der Republikaner:innen an, dass soziale Netzwerke politische Meinungen zensieren würde. Immer wieder gab es (vorrangig republikanische) Stimmen, die behaupteten, es gäbe eine Zensur konservativer Stimmen in den sozialen Medien – eine davon war Trump selbst. Dafür gab es allerdings nie Beweise, im Gegenteil: Wurden Reichweite und Engagement verglichen, kamen die konservativen und rechtsorientierten Seiten dabei immer deutlich besser weg, wie hier bei Media Matters. Der Rechtsstreit ist also hochgradig politisiert.

Ein:e Google-Sprecher:in sagte zur Klageschrift, dass nur weil der Texas Attorney General Ken Paxton etwas sage, das nicht hieße, dass es auch wahr sei. Die gesamte Klageschrift ist in dieser PDF des Bundesbezirksgerichts des Southern Districts of New York abrufbar.

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2 Kommentare
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Dein t3n-Team

Normalbürger

Wollt ihr uns veräppeln? Ihr sagt in dem o.g. Artikel:
„Nur weil der Texas General Attorney etwas sage, heiße das nicht, dass das wahr sei, so ein:e Google-Sprecher:in zu den Vorwürfen. “
Es kann doch nur eine Person gewesen sein!!!! Oder waren es doch mehrere? Und wenn es nur einer war: ist diese Person sich selbst gerade nicht sicher, was sie ist? Ehrlich Leute… macht eure Augen auf und hört auf, diesen Nonsense mitzumachen! Und obendrein kann das doch kein Mensch mehr lesen geschweige denn ernst nehmen … so ein Gewusel im Text, der ganze Lesefluss wird gestört. Hatte gar keinen Bock mehr den Artikel zu lesen, und das habe ich auch bis jetzt nicht.

Antworten
Josefine Kramer

Hi!
In dem Fall ist das gegendert, weil unklar ist, ob es ein Sprecher oder eine Sprecherin ist. Ist ähnlich wie ich über dich als Normalbürger:in sprechen würde, weil ich das auch nicht weiß.
Ansonsten: Ja, wir gendern, get over it. :) Hier ist nochmal das Statement unseres Chefredakteurs dazu: https://t3n.de/news/gendern-t3n-sprache-1393684/
Ich wünsch dir noch einen schönen Tag – und reg dich nicht unnütz über ein paar Zeichen mehr in einem Text auf! :)
Liebe Grüße
Josie

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