Anzeige
Anzeige
Analyse

Kartenzahlung erst ab 10 Euro: Ein typisch deutsches Problem?

Während in anderen Ländern selbst ein Kaffee mit Karte bezahlt werden kann, setzen deutsche Händler oft eine Untergrenze. Dahinter steckt meist eine einfache Kalkulation – und ein ungünstiger Passus im Hinblick auf die Abrechnungsmodalitäten.

4 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Die Girocard ist im Vergleich zu anderen Debit- und Kreditkarten, günstiger für den Händler. (Foto: Shutterstock/BartTa)

Es ist ein Schild, das man immer noch an vielen Kassen deutschlandweit sieht: „Kartenzahlung erst ab 10 Euro“ steht dort. Manchmal auch „Kartenzahlung nicht möglich“ oder „Nur EC-Karte / Girocard“ Doch warum ist das eigentlich so und warum tun sich Geschäfte in Deutschland hier schwerer als in vielen anderen europäischen Ländern?

Anzeige
Anzeige

Gerade die letzten Jahre haben einen Schub hin zur Kartenzahlung oder Mobile-Payment-Lösungen mit hinterlegter Karte gebracht. In gut 40 Prozent aller Bezahlvorgänge wird die Transaktion mit Karte durchgeführt, von Wert her werden sogar schon 61,8 Prozent des Gesamtumsatzes im Handel mit Endkund:innen mit Karte abgewickelt.

Unübersichtliche Kosten für Geschäftsleute

Grundsätzlich, das ist wenig überraschend, kostet das Handling von Kartenzahlungsvorgängen Gebühren. Abgerechnet wird dem Händler oder der Händlerin gegenüber jeweils über deren Payment Service Provider oder über die Hausbank. Wie viel eine Zahlung kostet, ist recht unterschiedlich und hängt vom jeweiligen Anbieter ab. Gerade viele Filialbanken und Sparkassen haben hier allerdings wenig attraktive Verträge und Konditionen. Der Gedanke dahinter ist klar: Gerade Geschäfte, die kurzerhand und ohne groß zu vergleichen, bei ihrer Hausbank das Bargeldlos-Geschäft abwickeln wollen, schauen nicht so genau auf den Preis oder sind bereit, für die Convenience etwas mehr zu bezahlen.

Anzeige
Anzeige

Übrigens sind dies auch oft diejenigen Institute, die für die Versorgung mit Bargeld und für das Einzahlen des Kasseninhalts erstaunlich hohe Gebühren verlangen. Eine Untersuchung der Bundesbank, die die preislichen Unterschiede zwischen den einzelnen Bezahlarten im Hinblick auf Kosten, Geschwindigkeit und Convenience unter die Lupe nimmt, kommt regelmäßig zu dem Schluss, dass die Kosten für die Bezahlarten in der jeweils günstigsten Variante Form enger beieinander sind als die jeweiligen Kritiker:innen dies erwarten. Denn auch das morgendliche Beschaffen von Wechselgeld und abendliche Abrechnen von Bargeld in den Kassenbeständen kostet Zeit und Geld – das Betrugs- und Diebstahlrisiko noch nicht einmal mit eingerechnet.

Unübersichtlicher Markt an Zahlungsanbietern

Doch was kostet das Bezahlen mit Karte jetzt genau und warum haben viele Geschäfte diese 10-Euro-Grenze? Grundsätzlich gibt es eine Vielzahl an unterschiedlichen Geschäftsmodellen: Während viele Anbieter entweder die Hardware, also das Kartenterminal verkaufen oder vermieten, zusätzlich noch eine monatliche Servicepauschale oder Clearinggebühr berechnen, gibt es auch Unternehmen, die lediglich einen festen Prozentsatz von den Umsätzen für sich verbuchen. Dieser fällt dann naturgemäß etwas höher aus als bei den Angeboten mit festen monatlichen Kostenblöcken – ein Geschäftsmodell, das man als Endkund:in etwa aus der Mobilfunkbranche kennt. Umgekehrt wird das Lesegerät dann für einen symbolischen Euro verkauft oder es wird eine Lösung über das Smartphone und den eingebauten NFC-Leser gewählt.

Anzeige
Anzeige

Auch wenn die Angebote schwer miteinander zu vergleichen sind, gibt es meist ein Angebot für Wenignutzer:innen, das dann im Laufe der Zeit angepasst werden kann. Ein Beispiel ist etwa der bekannte Anbieter Sumup, der vor allem mit diesen grundgebührenfreien Lösungen bekannt wurde und immer noch bei vielen kleineren Geschäftsleuten beliebt ist. Hier fallen entweder umsatzbasiert 1,39 Prozent Provision bei nicht vorhandener Grundgebühr oder 0,79 Prozent bei gängigen Debitkarten zuzüglich 19 Euro monatlicher Grundgebühr an.

Egal für welchen Anbieter man sich entscheidet: Händler:innen, die eine Kartenzahlungslösung anbieten wollen, sollten sich zunächst klar werden, ob sie eine tragbare oder stationäre Terminallösung wollen und ob die permanente und störungsfreie Netzversorgung (bestenfalls stationär durch LAN) gesichert ist. Und sie sollten sich darüber bewusst sein, dass viele Kund:innen statistisch angesichts der Möglichkeit von Kartenzahlung mehr Umsatz machen, etwa in der Gastronomie.

Anzeige
Anzeige

Anders als in vielen anderen Ländern arbeiten aber einige deutsche Zahlungsanbieter mit einem Sockelbetrag, der entweder bei jeder Zahlung oder Autorisierungsanfrage anfällt oder gleich der Mindestbetrag ist, den der Service-Provider mindestens abrechnet. Dieser liegt zwar „nur“ bei einigen Cent, doch auch das ist vergleichsweise viel Geld, wenn es sich beispielsweise um eine Bäckerei oder einen Kiosk handelt, wo stets kleinere Warenkörbe mit meist einstelligen Eurobeträgen abgerechnet werden. Und hier liegt auch ein Grund, warum viele Händler:innen gerade in diesen Marktsegmenten auf die Kartenzahlung gänzlich verzichten würden oder eben die besagte 10-Euro-Grenze anführen.

Was Kartenzahlung kostet, hängt vom Kartentyp ab

Die ist übrigens grundsätzlich legal. Auch das grundsätzliche oder situative Ablehnen von Kartenzahlung steht Händler:innen frei – anders als in vielen anderen Ländern, in denen Geschäfte die Pflicht haben, die gängigen Karten als Zahlungsmittel anzunehmen. Seit 2018 ist es allerdings in Deutschland verboten, die tatsächlichen Kartengebühren oder eine Pauschale für Kartenzahlung den Kund:innen in Rechnung zu stellen. Auf einem Kassenbeleg dürfte man eine solche Gebühr dann auch nicht finden, denn sie widerspricht meist auch den AGB der Payment Service Provider oder Kartengesellschaften.

Kund:innen können den Händler:innen aber durch die Wahl der Karte entgegenkommen, sofern sie mehrere im Geldbeutel haben. Denn grundsätzlich liegen die Kosten für eine Abrechnung mit der weit verbreiteten Girocard (von vielen noch fälschlicherweise als EC-Karte bezeichnet) bei 0,3 bis 0,5 Prozent. Für eine Bezahlung mit einer Visa- oder Mastercard-Debitcard fallen zwischen 0,6 und rund 1 Prozent an, für die Nutzung der jeweiligen Kreditkarte noch einmal rund 0,5 bis 0,7 Prozent mehr.

Anzeige
Anzeige

Und noch etwas ist gut zu wissen: Wer mit Google Pay oder Apple Pay am Kassenterminal bezahlt, verursacht dem:der Händler:in keine zusätzlichen Kosten, denn weder Google noch Apple erheben gegenüber dem POS keine zusätzlichen Gebühren. Allerdings fallen natürlich die üblichen Gebühren der hinterlegten Bezahlkarte an. Insofern ist auch das Argument, warum manche Händler:innen Bezahlen per Smartphone ablehnen, obsolet. Denn anders als diese zuweilen erklären, bezahlen sie zumindest hierfür keinen Cent mehr.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare (7)

Community-Richtlinien

Bärbel Schramm

Ich habe mch vor Kurzem bei Wero angemeldet. Damit kann ich ohne zusätzliche Kosten Geld überweisen. Meine Frage: Kann ich mit Wero, ähnlich wie bei Paypal, auch bargeldlos an der Kasse bezahlen, ohne dass für den Geschätsinhaber dafür Gebühren anfallen?

Thomas Freund

Leider kein Wort darüber, dass die angeblich hohen Kosten eine vorgeschobener Einwand sind um in der Gastronomie Schwarzgeld zu generieren.

André Schneider

Der Kommentar mit Gastronomie und Schwarzgeld ist gut. Ich erlebe das regelmäßig wie gerade in Dönerbuden ohne Kassensystem kassiert wird. Mittlerweile ist es bei uns sogar bei Busfahrern zu beobachten. Die wissen ja ungefähr wie intensiv kontrolliert wird (bei uns eher sowas wie Lottogewinn) und fragen daher, ob das Ticket benötigt wird. Wenn also jemand nicht umsteigt und somit quasi auch kein Ticket benötigt (der Busfahrer kann ja bestätigen, dass ein Ticket gekauft wurde), wird das Geld eingesteckt. An immer mehr Stellen wird gestrickst und dann über strengere Regeln beschwert.

Zum Artikel: Das mit den 10€ habe ich bislang nicht gesehen. Was ich mal sah war „ab 50€“. Ich mein, wenn die wirklich ein Angebot mit diesem Sockelbeitrag haben, kann ich solch eine Aktion verstehen. Sonst absolut nicht. Denn gerade für Bäcker gibt es kein legitimen Grund Karte abzulehnen. Sofern es keinen Sockelbeitrag gibt und selbst dann muss man schauen, wie krass der ist. Denn allein der Mitarbeiter, der zu Schichtbeginn und Ende die Kasse macht, muss auch bezahlt werden. Da können gut mal 20-30 Minuten pro Tag dazu kommen. Bei 30 Minuten und einem Mindestlohn von 12,x€ sind das mindestens 6 pro Mitarbeiter + Nebenkosten von mindestens 3, also gut 10€. Das sind nur Kosten für Abrechnung. Jetzt kommen noch Gebühren für das Wechselgeld, für das Geld einzahlen und so weiter dazu. Also gut 15€ pro Tag und Mitarbeiter. Das sind bei 2 Schichten und 2 Kassen mindestens 60€ Gebühren für Bahrzahlung. Das sind bei 1,7% Kartengebühren 3500€ Bruttowarenwert pro Tag oder ca 900€ Warenwert pro Mitarbeiter und Tag. Klar, bei Bargeld und Karte sind das eher zusätzliche Kosten, aber da viele gerade beim Bäcker mit Karte zahlen würden, würde sich das langfristig bezahlt machen.

Fue Gau

Endlich mal ein gut recherchierter, präziser aber dennoch leicht verständlicher Artikel zu diesem Thema. Vor ein paar Jahren, insbesondere vor Corona, war diese Thematik noch deutlich präsenter. Da wäre er noch wertvoller gewesen. Aber besser spät als nie, dann viele Mythen um das bargeldlose Bezahlen halten sich bis heute hartnäckig.

Anekdote am Rande: Ein Café hat mal unsinnigerweise einen Mindestbetrag (5 oder 10 €, weiß nicht mehr genau) gefordert, obwohl es SumUp verwendete und somit keine fixen Kosten pro Transaktion hatte. Einfach nur, weil man das halt so macht? Eigenmächtiges Handeln des Personals? Ich konnte es mir nicht erklären. Jedenfalls legt SumUp in seinen AGB fest (oder tat es zumindest damals), dass Kartenzahlungen bereits ab 1 € akzeptiert werden müssen. Auf meinen Hinweis darauf schaffte man den Mindestbetrag dann ab.

Michael Bauer

Es ist schlichtweg innerhalb der EU verboten, einen Mindestumsatz von 10 EUR zu verlangen oder die Kartengebühren zusätzlich dem Käufer zu verrechnen – Beispiel: Wer mit Karte zahlt, muss einen Euro mehr zahlen. alles schon oft genug in DE und AT gesehen aber ein klarer Gesetztesverstoß.

Michael Beck

Es fehlt noch, dass zusätzlich Gebühren für die Buchung bei der Bank anfallen , das sind in der Regeln15 Cent je Buchung Kontoführungsgebühr. Das wird ganz sicherlich beim Geschäft gebucht, kann je nach Kontenmodell oder Freigrenzen für Buchungen auch beim Kunden dazukommen.

Philipp Roggensinger

ungenügend recherchiert: So bezahlen die Geschäfte meist unterschiedliche Gebühren für Interschiedliche Karten. AMEX, Diners, JCB, Discover sind oft eher 3%. Oder sogar noch mehr.
Die im Bericht erwähnten Gebühren geöten nur bei privaten, inländischen Karten. Geschäftskarten und ausländische Karten sind dann wieder ca. 3%.
Und Bezahlung mit Smartphone Wallets werden meist als Card Not Present vergüter. Auch eher wieder 3%.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige