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Kaufen Gamer Spiele oder Lizenzen? So argumentiert Ubisoft vor Gericht

Der Streit um die Abschaltung des Computerspiels The Crew geht in die nächste Runde. Während der Hersteller bei seiner Verteidigung bleibt, führen die Kläger:innen ein neues Argument an.

Von Ann-Catherin Karg
2 Min.
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Das Geschäftsmodell von Ubisoft ist anders, als viele Gamer:innen denken könnten. (Foto: Wirestock Creators/Shutterstock)

Ubisoft sieht keinen Grund dafür, im Rechtsstreit mit kalifornischen Kläger:innen nachzugeben. Das französische Videospielunternehmen hat einen Antrag auf Abweisung der Klage eingereicht und den Standpunkt betont, den es seit Beginn der Streitigkeiten vertritt.

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Gamer:innen würden nicht die Spiele an sich kaufen, so Ubisoft, sondern lediglich eine eingeschränkte Zugriffslizenz erwerben. Es sei also keineswegs so, dass mit dem Kauf ein „uneingeschränktes Eigentumsrecht am Spiel“ erstanden würde.

Verkauft werden Lizenzen, und die sind beschränkt

Zehn Jahre nach der Veröffentlichung hatte Ubisoft im April 2024 die Server für das Open-World-MMO-Rennspiel The Crew abgeschaltet und als Grund „Serverinfrastruktur- und Lizenzbeschränkungen“ angeführt. Da das Spiel keinen Offline-Modus besaß, wurde es damit für alle Gamer:innen unspielbar.

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Dass Ubisoft Käufer:innen, die das Spiel erst kurz zuvor gekauft hatten, die Rückerstattung des Preises in Aussicht gestellt hatte, konnte den Ärger der Gamer:innen nicht besänftigen. Kein Wunder bei einem Spiel, das sich über einen so langen Zeitraum großer Beliebtheit erfreut hat.

Die Verpackungen waren unterschiedlich gekennzeichnet

Um seinen Standpunkt zu untermauern, legte Ubisoft dem Antrag laut Polygon eine Reihe von Fotos von Videospielverpackungen bei, auf denen der Lizenzvermerk eindeutig zu erkennen ist. Dem stellten die Kläger:innen eigene Fotos gegenüber, auf denen sich der Sachverhalt durchaus anders darstellt.

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Tatsächlich stand auf den Verpackungen geschrieben, der Aktivierungscode für das Spiel laufe erst im Jahr 2099 ab. Dies impliziere, dass „The Crew“ mindestens in diesem Zeitrahmen spielbar sein werde, schrieben die Anwälte der Kläger:innen in einer aktualisierten Klageschrift, der sie einen weiteren Punkt beifügten.

Die Kläger:innen führen eine ganze Reihe von Vorwürfen an

Ihrer Meinung nach soll Ubisoft mit der Serverabschaltung auch gegen die Regeln verstoßen, die beim Verkauf von Geschenkgutscheinen gelten. Denn in Kalifornien, wo die Klage eingereicht wurde, gibt es kein Verfallsdatum für Geschenkgutscheine.

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Der neue Vorwurf ist nun der neunte auf einer Liste, auf der unter anderem auch ein Verstoß gegen das kalifornische Gesetz gegen irreführende Werbung steht, sowie gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und die angebliche Verletzung von Garantieansprüchen.

Der Gouverneur hat schon reagiert

Die geänderte Klageschrift kann Ubisoft nun bis zum 29. April beantworten. Danach wird das Gericht darüber entscheiden, ob die Sammelklage zugelassen wird oder nicht.

Um ähnliche Rechtsstreitigkeiten künftig zu vermeiden, hat der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom bereits ein entsprechendes Gesetz unterzeichnet. Demnach werden Unternehmen dazu verpflichtet, Käufer:innen von digitalen Medien ausdrücklich darüber aufzuklären, dass sie lediglich eine endliche Lizenz erwerben.

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