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Ratgeber

KI-Kompetenz in der EU wird Pflicht: Diese 3 Schritte müssen Unternehmen jetzt gehen

Ab Februar 2025 sollen bestimmte Unternehmen in der EU sicherstellen, dass ihre Mitarbeitenden ausreichend KI-kompetent sind. Mühselig, aber auch eine Chance, meint unser Gastautor – und skizziert, wie die ersten Schritte gelingen können.

Von Jens Polomski
3 Min.
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Wer mit KI arbeitet, sollte über die Risikien Bescheid wissen – das legt die europäische KI-Verordnung fest. (Bild: Shutterstock/Owlie Productions)

Seit dem 2. Februar 2025 sollen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, aber auch Unternehmen, deren Mitarbeitende KI-Anwendungen wie ChatGPT nutzen, „nach besten Kräften sicherstellen“, dass ihre Belegschaft „die Fähigkeiten, die Kenntnisse und das Verständnis“ besitzt, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen. So steht es im EU-AI-Act, also der europäischen KI-Verordnung.

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Obwohl diese Anforderung auf den ersten Blick als zusätzliche bürokratische Hürde erscheinen mag, bietet sie die Chance, die digitale Transformation innerhalb der Organisationen voranzutreiben und strategische Vorteile zu erlangen. Aber wie kann die kurzfristige Umsetzung angesichts der dynamischen Entwicklungen im KI-Bereich gelingen? t3n-Gastautor Jens Polomski fasst das Wichtigste zusammen.

Zwischen Vorgabe und Potenzial: KI-Weiterbildung als Wettbewerbsvorteil

Nach der Definition in der Verordnung sollen sich Mitarbeitende unter anderem „der Chancen, Risiken und möglicher Schäden“ bewusst sein, die KI-Anwendungen bergen können. Dabei geht es nicht nur um hochriskante KI-Anwendungen, sondern jeglichen Einsatz von KI-Technologie – vom Kundenservice bis hin zur Datenanalyse und natürlich auch ChatGPT.

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Die neuen Spielregeln bringen damit mehr als nur Pflichten mit sich – sie eröffnet echte Chancen. Unternehmen können die Vorgaben nutzen, um ihre Teams fit für die Zukunft zu machen und den Umgang mit KI-Technologien souverän zu meistern. Das stärkt nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch die Wettbewerbsposition.

Statt die Regulierung als reine Last zu sehen, könnten Unternehmen sie zum Anlass nehmen, die digitale Transformation endlich mit Schwung anzugehen. Gut geschulte Teams können effizienter arbeiten, kreative Lösungen entwickeln und dabei sogar neue Geschäftsfelder entdecken. Kurz gesagt: Die Verpflichtung könnte sich als Sprungbrett für nachhaltigen Erfolg erweisen.

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So bauen Unternehmen KI-Kompetenz auf

Aber wie genau lassen sich die neuen Anforderungen in der Praxis umsetzen? Drei Ansätze können dabei helfen, die KI-Kompetenz der Belegschaft gezielt zu fördern.

  • Klare Regeln und Standards: Einheitliche Leitlinien und ethische Grundsätze schaffen Orientierung und Sicherheit im Umgang mit KI. Damit stellen Unternehmen sicher, dass alle Mitarbeitenden dieselbe Basis haben – ein wichtiger Schritt für den verantwortungsvollen Einsatz von Technologien.
  • Regelmäßiges und praxisnahes Lernen: Weiterbildungsformate entfalten ihre volle Wirkung, wenn sie nicht nur einmalig, sondern kontinuierlich stattfinden. Gerade praxisorientiertes Lernen mit realen Beispielen hilft Mitarbeitenden, die Inhalte direkt anzuwenden und nachhaltig zu verinnerlichen. Formate sollten außerdem an den Wissensstand der Teilnehmenden angepasst werden, um gezielt Kompetenzen aufzubauen.
  • Lernen im Team: Wenn Mitarbeitende aus verschiedenen Fachbereichen wie IT, Recht und Ethik zusammenarbeiten, entsteht ein ganzheitliches Verständnis für KI. Dieser interdisziplinäre Austausch fördert die Innovationskraft und sorgt dafür, dass die Technologie sinnvoll und sicher eingesetzt wird.

Mit einem regelmäßigen, praxisorientierten Ansatz für Weiterbildung und der Förderung von Zusammenarbeit können Unternehmen nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch langfristig die Potenziale von KI voll ausschöpfen.

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Risiken bei Nichteinhaltung: Es geht um die Sorgfaltspflicht

Die EU-Verordnung lässt keinen Spielraum: Unternehmen sollen die Schulungspflichten erfüllen. Ein nationales Durchführungsgesetz und eine offizielle Aufsichtsbehörde gibt es bisher zwar nicht. Rechtsanwalt Tobias Weigand von der Kanzlei Weigand Legal weist aber darauf hin, dass eine mangelnde Qualifizierung trotzdem rechtliche Folgen haben könnte.

Fehlen den Mitarbeitern die KI-Kompetenzen, weil das Unternehmen zum Beispiel keine notwendigen Schulungsmaßnahmen sichergestellt hat, könnte dies nämlich als Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht gewertet werden – wodurch sich im schlimmsten Fall Schadenersatzforderungen ergeben könnten.

Der europäische Weg zur KI-Zukunft

Die EU setzt traditionell auf Regulierung, um Veränderungen anzustoßen – auch in der KI-Entwicklung. Während viele Vorgaben der neuen Verordnung europäische Unternehmen im globalen Wettbewerb bremsen könnten, bringt die Schulungspflicht eine sinnvolle Perspektive: Sie sorgt dafür, dass Mitarbeitende frühzeitig KI-Kompetenzen aufbauen und so das volle Potenzial der Technologie erkennen und nutzen.

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Allerdings reicht die Regulierung allein nicht aus, um mit den USA und China Schritt zu halten. Ohne gezielte Investitionen in Forschung, Entwicklung und Infrastruktur wird Europa langfristig hinterherhinken. Die Pflicht zur KI-Weiterbildung sollte daher als Teil einer größeren Strategie verstanden werden, die Unternehmen nicht nur auf gesetzliche Vorgaben vorbereitet, sondern auch ihre Zukunftsfähigkeit stärkt. Der 2. Februar 2025 markiert dabei den Startschuss für einen neuen Abschnitt der digitalen Transformation – und eine Gelegenheit, sich frühzeitig einen Vorteil zu sichern.

Dieser Artikel wurde ursprünglich am 01.02.2025 veröffentlicht, interessiert jedoch immer noch sehr viele unserer Leser:innen. Deshalb haben wir ihn aktualisiert und hier nochmals zur Verfügung gestellt.

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