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Kim Dotcom: Megaupload-Gründer will Auslieferung an USA verhindern

In der Internet-Szene war Kim Dotcom eine große Nummer, früher. Jetzt entscheidet die neuseeländische Justiz, ob der Megaupload-Gründer in die USA ausgeliefert wird.

1 Min.
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(Foto: dpa)

Der jahrelange Rechtsstreit um eine Auslieferung des deutschen Internet-Unternehmers Kim Dotcom an die USA ist jetzt in der vermutlich entscheidenden Phase. Vor Neuseelands Oberstem Gerichtshof in Wellington begann am Montag ein Berufungsverfahren, mit dem der 45-Jährige seine Auslieferung noch verhindern will.

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Der Gründer der Internet-Plattform Megaupload lebt seit 2010 in dem Pazifikstaat. Die USA wollen ihn wegen Verletzung von Urheberrechten und Geldwäsche in großem Stil vor Gericht stellen. Bei einer Verurteilung droht ihm jahrzehntelange Haft.

Dotcom gehört zu den schillerndsten Figuren der Internet-Szene. Er wurde 1974 unter dem Namen Kim Schmitz in Kiel geboren. Mitte der 80er Jahre trat er erstmals in der Hacker-Szene in Erscheinung. Mit der Datentauschbörse Megaupload wurde er vielfacher Millionär. Das Unternehmen finanzierte sich durch Werbung und kostenpflichtige Zugänge für Abonnenten. Zeitweise gehörte die Seite zu den beliebtesten Websites weltweit. Nach Ermittlungen der US-Bundespolizei FBI wurde sie 2012 abgeschaltet.

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3 weiteren Verantwortlichen droht die Auslieferung

Der Unternehmer lebt fast schon ein Jahrzehnt unter geändertem Namen in Neuseeland. Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass er ausgeliefert werden darf – nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs. Seither bestätigten zwei weitere Gerichte die Entscheidung. Dagegen wehrt sich Dotcom nun vor dem Obersten Gerichtshof. Es ist praktisch seine letzte juristische Chance: Falls er verliert, liegt die endgültige Entscheidung bei der neuseeländischen Regierung von Premierministerin Jacinda Ardern.

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Zusammen mit Dotcom stehen drei weitere Megaupload-Verantwortliche vor Gericht. Ihnen droht ebenfalls die Auslieferung. Das Verfahren dauert bis Freitag. Das Urteil fällt vermutlich aber erst in mehreren Wochen. Auf Twitter schrieb Dotcom, er habe es 2015 mit Megaupload lediglich ermöglicht, Internet-Links per Mail zu verschicken. „Das ist alles. Und 2019 entscheidet Neuseelands Supreme Court, ob ich wegen dieses ‚Verbrechens‘ ausgeliefert werden soll.“ dpa

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2 Kommentare
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Dein t3n-Team

Batato

Ne große Nummer war er schon immer, aber sicher nicht in dem Sinne wie im Artikel angedeutet :)

Antworten
JBH

Eigentlich ist es viel zu spät für einen Präzedenzfall. Er hat gezeigt, was im Internet jederzeit möglich ist und immer wieder passieren wird. Der einzige Grund, warum gerade KimDotCom interessant für die Öffentlichkeit ist, ist das er sehr viel Geld damit verdient hat.

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