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Klare Regeln für Kryptohändler: Südkorea verabschiedet neues Kryptogesetz

Südkorea hat ein umfassendes Gesetz zur Regulierung von Kryptowährungen und Kryptomarktplätzen verabschiedet. Der ostasiatische Staat gilt nach den USA und Japan als drittgrößter Kryptomarkt der Welt.

1 Min. Lesezeit
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Die koreanische Nationalversammlung. (Foto: Shutterstock)

Die südkoreanische Nationalversammlung hat für ein neues Gesetz gestimmt, das den Handel und Besitz von Kryptowährungen regeln soll. Damit der Gesetzentwurf in Kraft treten kann, muss er noch von Präsident Moon Jae-in unterzeichnet werden. Anschließend beginnt eine einjährige Umsetzungsphase, auf die wiederum eine halbjährige Übergangsfrist folgt. Südkoreas Kryptobörsen müssen demnach bis spätestens September 2021 den neuen Vorschriften entsprechen.

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Das Gesetz sieht vor, dass Kryptobörsen, Wallet-Betreiber und ICO-Anbieter die Identität ihrer Kundinnen und Kunden feststellen müssen. Dazu müssen sie mit einer dafür freigegebenen koreanischen Bank zusammenarbeiten. Der Teil des Gesetzes soll sicherstellen, dass Kryptowährungen nicht für Geldwäsche missbraucht werden. Einige koreanische Kryptobörsen verifizieren schon jetzt die Identität ihrer Kundinnen und Kunden, da die südkoreanische Finanzaufsichtsbehörde das schon 2018 so in ihren Guidelines festgelegt hatte.

Neues Gesetz: Koreanische Kryptobörsen müssen Datensicherheit nachweisen

Um die Sicherheit von Kryptomarktplätzen zu gewährleisten, benötigen Anbieter zukünftig einen entsprechenden Nachweis von der südkoreanischen Behörde für Internet-Sicherheit. So soll sichergestellt werden, dass die Kryptobörse tatsächlich in der Lage ist, die virtuellen Vermögenswerte der Kundinnen und Kunden zu schützen. Südkorea ist einer der größten Kryptomärkte der Welt. In Ermangelung regulatorischer Vorgaben kam es dort jedoch immer wieder zu Betrugsfällen.

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In Deutschland hat die für die Regulierung des Bankenwesens zuständige Behörde Bafin Anfang März 2020 eine neue Richtlinie erlassen, die unter anderem festlegt, wie Kryptowerte verwaltet und gesichert werden müssen. Wer Kryptowährungen für andere verwahrt, muss entsprechend der Regelung eine Lizenz dafür bei der Bafin beantragen.

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