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Klarnamenzwang: Schäubles Forderung hat einen hohen Preis

Wer sich für einen Klarnamenzwang in sozialen Medien ausspricht, untergräbt damit die Meinungsfreiheit im Netz. Gegen Beleidigungen und üble Nachrede muss ein Rechtsstaat auch anders vorgehen können.

3 Min. Lesezeit
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Anonymität bei Facebook und Co. ist ein vernünftiges Recht. Klarnamenzwang würde uns einen hohen Preis kosten. (Foto: TY Lim/ Shutterstock)

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble fordert (mal wieder) den Klarnamenzwang bei Facebook und anderen großen sozialen Medien ein. Hetzer sollen so gezwungen werden, mit ihrem Namen für das einzustehen, was sie bei Facebook und Twitter produzieren. Doch was soll das tatsächlich bringen? Denn einerseits wäre es mehr als aufwendig, wenn Millionen von Nutzern per Personalausweis ihre echte Identität (ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos) nachweisen müssten, andererseits wäre bei einer abgeschwächten Klarnamenlösung (jeder muss einen vollständigen Namen verwenden, was nicht oder nur stichprobenmäßig überprüft wird) klar, dass es ganz viele Michael Müller und Peter Schmidt gäbe.

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Schäuble urteilte gegenüber dem Spiegel, man dürfe die Verrohung der Gesellschaft nicht einfach hinnehmen und es sei „schwer erträglich, wenn sich die Menschen bei Debatten im Internet nicht offen gegenübertreten“. Damit hat er im Prinzip nicht unrecht. Der Ton in sozialen Medien ist in den letzten Jahren deutlich rauer geworden und viele der Formulierungen, die da nicht nur im extremistischen Umfeld, sondern auch aus der Mitte der Bevölkerung heraus fallen, gehen in Richtung üble Nachrede, Verleumdung oder stellen gar den Aufruf zu Straftaten dar.

Das digitale Vermummungsverbot funktioniert nicht lückenlos

Aber würde eine solche Maßnahme daran wirklich etwas ändern? Bereits heute denkt man in Österreich über ein digitales Vermummungsverbot nach, das die Hinterlegung einer Telefonnummer erforderlich macht – und auch der EVP-Spitzenkandidat für die Europawahl, Manfred Weber (CSU), hat sich für Klarnamenzwang und Identitätsfeststellung ausgesprochen. Doch alles was sich dann ändern wird, sind die Preise für nicht registrierte und gebrauchte Prepaid-Karten. Denn bereits heute hat man in den meisten Fällen, ausreichend schnelle Ermittlungsbehörden vorausgesetzt, genügend Möglichkeiten, den Urheber von Hatespeech, Beleidigungen und Verleumdungen in sozialen Medien zu ermitteln. Und wer das über Anonym-Surf-Tools und verschleiernde VPN-Server unterbindet, wird auch in der neuen Form Mittel und Wege finden, unerkannt zu bleiben.

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Was wir im Gegenzug aber aufgeben, ist ein Stück Anonymität, die wir auch dann genießen, wenn wir uns auf einer Demonstration in der Öffentlichkeit zu Wort melden oder irgendwo in der Öffentlichkeit eine Meinung äußern. Ja, man könnte herausfinden, wer da alles demonstriert, wird es aber nicht in dieser Lückenlosigkeit tun. Ähnlich in sozialen Medien: Wer weiß, dass seine sämtlichen Schritte auf einfache Weise auch Jahre später noch via Google auffindbar sind, wenn er mal einen neuen Job sucht und der Arbeitgeber nach ihm googelt, wird seine Meinung weniger offen oder gar nicht mehr äußern. All das würde nur eine Kultur mit vielen kleinen gesellschaftlichen Foren und Zirkeln schaffen, die allesamt unterhalb 100.000 Nutzer bleiben müssten (um nicht unter das Gesetz zu fallen). Ob solche Subkultur-Foren erstrebenswerter sind?

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Klarnamenpflicht schränkt nicht nur politische Freiheit ein

Doch es geht dabei um mehr als Meinungsfreiheit: Viele informieren sich über sehr persönliche Themen – Kindererziehung, Krankheiten, sexuelle Vorlieben oder andere personenbezogene Themen, die niemanden etwas angehen und die man möglicherweise nicht einmal im familiären Umfeld äußern würde – und das will man natürlich nicht öffentlich und mit seinem Klarnamen tun. Insofern ist die Freiheit der Namenswahl und das Recht zur Anonymität eine durchaus legitime Forderung, ohne dass dahinter gleich etwas Verwerfliches oder Kriminelles stehen muss.

Wie wenig ein Klarnamenzwang bringt, zeigt das dieser Tage wiederum häufig zitierte Beispiel aus Südkorea, wo 2007 eine solche Verpflichtung verabschiedet wurde. Was folgte, kann man unter kreativem Beleidigen zusammenfassen. Menschen suchten offenbar vermehrt nach nicht jusitziablen Beleidigungen, was immer das auch in der deutschen Sprache bedeuten würde. Fünf Jahre später entschied das südkoreanische Verfassungsgericht, dass die Meinungsfreiheit über dem Klarnamenzwang stehe und gab den Klarnamenzwang wieder auf. Dem vorausgegangen war ein Datendiebstahl von 35 Millionen Datensätzen beim südkoreanischen Internetportal Nate.

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Markus

Die Forderung nach Klarnamen ist im Übrigen etwas ganz neues, was es in keinem Bereich des echten Lebens existiert. Also weder beim Autofahren noch beim Bäcker oder Supermarkt hat jemand eine Ahnung davon wer ich bin. Und dennoch klappt es. Und für mich ändert es nur wenig, wenn ein Michael Müller aus Hamburg etwas schreibt oder MiMü. Wie beim KFZ kann man doch auch heute als Ermittlungsbehörde den Verursacher ermitteln.

Ich denke das ändert nichts, hilft keinem, erschwert etwas ohne Gegenwert.

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Deniel

Ich habe lange kein schlechtes VeePN-Programm installiert.

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