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Bundeskabinett fixiert Ladesäulen an jeder Tankstelle

Das Bundeskabinett hat das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Es sieht u. a. Ladesäulen an jeder Tankstelle, Förderprogramme für private Ladestationen und Subventionen für Elektroautos vor.

Von Patrick Büttgen
3 Min. Lesezeit
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Das beschlossene Klimaschutzprogramm 2030 sieht Ladesäulen an jeder Tankstelle vor (Foto: Shutterstock). 


Das Bundeskabinett hat heute am 9. Oktober in Berlin das als „Klimaschutzpaket“ bekannte Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Auf 173 Seiten sind darin Maßnahmen festgezurrt, um den klimaschädlichen CO2 Ausstoß bis 2030 gegenüber 1990 um 55 Prozent zu senken und bis 2050 auf null zu setzen. Neben zahlreichen weiteren Maßnahmen sollen alle Tankstellen Ladesäulen bekommen und der Ausbau privater Ladesäulen unterstützt werden, um so das Teilziel von einer Million Ladesäulen zu erreichen. Zudem sollen Kaufprämien für Pkw mit alternativen Antrieben verlängert und für Modelle mit einem Wert von unter 40.000 Euro erhöht werden.

Dem ebenfalls beschlossenen Klimaschutzgesetz, das regelt, wie die Maßnahmen des Paketes umgesetzt und überwacht werden, muss der Bundestag noch zustimmen.

Ladesäulen an jeder Tankstelle und Förderprogramme für private Stationen

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Der Ausbau der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur sei Grundvoraussetzung für die Akzeptanz und die Zunahme der Elektromobilität, heißt es in dem Papier. Daher habe die Bundesregierung das Ziel, die öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur auszubauen und bis 2030 insgesamt eine Million Ladepunkte verfügbar zu machen. Eine Versorgungsgrundlage soll verbindlich regeln, dass „an allen Tankstellen in Deutschland auch Ladepunkte angeboten werden“. Demnach wären Tankstellenbetreiber verpflichtet, Ladesäulen zu errichten und eines der Hauptargumente von E-Auto-Kritikern wäre dahin.

Entsprechende Förderprogramme und Gesetzesänderungen sollen der Erreichung des Ziels dienen. Im Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht beispielsweise soll es Vereinfachungen und Änderungen geben, sodass Vermieter verpflichtet sind, die Installation von Ladesäulen zu dulden. Das Tanken von Strom beim Arbeitgeber und die Überlassung notwendiger Infrastruktur für das Tanken beim Arbeitnehmer sollen steuerlich begünstigt werden. Gemeinsam genutzte private und gewerbliche Ladeinfrastruktur (z.B. Parkplätze) will der Bund ebenfalls fördern. Zudem verweist die Bundesregierung in dem Papier auf den sogenannten „Handwerkerbonus“, bei dem sich die Kosten zur Errichtung von Ladesäulen mit der Steuerschuld gegenrechnen lassen.

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Um einen koordinierten Ablauf des Ladesäulenausbaus über den Bund, die Länder und die Kommunen hinweg zu gewährleisten, wird die Bundesregierung eine entsprechende Leitstelle einrichten. Man erwäge auch, ordnungsrechtliche Maßnahmen in Betracht zu ziehen, wenn eine bedarfsgerechte Versorgung marktgetrieben nicht erfolgt und plane Gespräche mit Automobilherstellern und der Energiewirtschaft.

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Anteil an alternativen Antrieben soll bis 2030 bei 100 Prozent liegen

Der Anteil von Fahrzeugen mit alternativen und umweltschonenden Antrieben an den Neu- und Ersatzbeschaffungen soll laut dem Programm bis 2025 auf möglichst 40 Prozent steigen. Bis 2030 soll er möglichst bei 100 Prozent liegen. Hierzu wird die Bundesregierung unter anderem von 2021 an die von Herstellern getragene staatliche Kaufprämie für Elektroautos verlängern und für Autos mit einem Wert von unter 40.000 Euro erhöhen. Um wie viel die Prämie erhöht werden und bis wann sie verlängert werden soll, geht aus dem Papier nicht hervor. Die Regelung für batteriebetriebene Dienstwagen wird bis 2030 verlängert und die Dienstwagensteuer bis zu einem Preis von 40.000 Euro auf 0,25 Prozent gesenkt. Über ein Gesetz soll außerdem die Kraftfahrzeugsteuer reformiert und an den CO2-Ausstoß des Fahrzeugs angepasst werden.

CO2-Bepreisung trotz Kritik durchgewunken

Bereits im September führte insbesondere die im Programm verankerte CO2-Bepreisung zu Kritik. So sei der Preis von 10 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2 laut Kritikern viel zu gering. Dennoch hat die Bundesregierung an der geplanten Bepreisung festgehalten. Sie setze Anreize für Wirtschaft und Verbraucher, heißt es im Papier. Bis 2025 soll der Preis auf immerhin 35 Euro pro Tonne ansteigen und ab 2026 durch den Markt gebildet werden.

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Mithilfe der Einnahmen will die Bundesregierung niedrigere Steuern und Abgaben auf Strom, eine höhere Pendlerpauschale und vergünstigte Bahntickets finanzieren. Ein weiterer Teil soll in zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert werden, um Gebäude zu sanieren, energieeffiziente Technologien zu entwickeln oder um ÖPNV und Schienenverkehr auszubauen.

Erfolg vom Klimaschutzprogramm 2030 wird jährlich geprüft

Die gesetzlichen Regelungen zu den Maßnahmen des Programmes sollen noch 2019 umgesetzt werden. Zur Erfolgskontrolle werden die im Klimaschutzplan 2050 definierten Emissionsziele pro Sektor im Klimaschutzgesetz festgeschrieben. Das Klimakabinett wird jährlich die Wirksamkeit, Effizienz und Zielgenauigkeit der Maßnahmen prüfen und über den jeweils zuständigen Minister bei Nicht-Erfüllung innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm zur Nachsteuerung vorlegen.

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