Stiftung Warentest: Kostenloses WLAN im ICE funktioniert in der 2. Klasse gut

Kostenloses WLAN im ICE. (Foto: Deutsche Bahn)
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WLAN im ICE: Surfgeschwindigkeit ist durchaus brauchbar
„Viele hundert Kilometer“ haben die Tester der Stiftung Warentest mit ihren Messgeräten im ICE quer durch Deutschland zurückgelegt, um zu ermitteln, wie es um die Qualität des neuen WLAN-Angebots der Deutschen Bahn bestellt ist. Das Resultat fällt in puncto Surfgeschwindigkeit überwiegend positiv aus: Laut Stiftung Warentest beträgt die durchschnittliche Datenübertragungsrate etwa 1.000 Kilobit pro Sekunde, wobei teils erhebliche Schwankungen gemessen wurden.
Shutterstock-Matej Kastelic)Laut Warentest konnten Übertragungsraten von bis zu 2,5 Megabit pro Sekunde gemessen werden, womit sogar Filme in mittlerer Qualität gestreamt werden könnten. Die durchschnittliche Geschwindigkeit würde indes eher 1.000 Kilobit pro Sekunde betragen – in manchen Regionen mit schlechter Netzabdeckung aller Netzbetreiber seien aber auch komplette Ausfälle festgestellt worden, sodass das Surfen unmöglich war. Hinzu kommt, dass die durchschnittliche Übertragungsgeschwindigkeit gebremst werde, wenn viele Nutzer den Dienst gleichzeitig in Anspruch nehmen, denn die zur Verfügung gestellte Bandbreite muss mit allen Nutzern geteilt werden.
Es sei einschränkend erwähnt, dass Bahnkunden in der zweiten Klasse ein auf 200 Megabyte begrenztes Datenkontingent pro Tag besitzen. Immerhin: die Kunden könnten nach Verbrauch der 200 Megabyte noch mit 600 Kilobit pro Sekunde weitersurfen. Mit dieser Geschwindigkeit könnten Bahnreisende im Zug unabhängig von ihrem mobilen Datentarif im Internet surfen und Mails abrufen. Sogar das Streamen von Filmen sei bei dieser Datenübertragungsrate noch möglich, jedoch nur mit niedriger Bildqualität. Kurzum: Stiftung Warentest hält das Angebot für „durchaus brauchbar“.
WLAN im ICE: Kritik an AGB des Dienstleisters
Die Deutsche Bahn hat für die Bereitstellung des WLAN-Dienstes das Unternehmen Icomera als Partner und Anbieter des Angebots ins Boot geholt. Entsprechend geht der Bahnkunde bei der Nutzung des WLANs kein Vertragsverhältnis mit der Bahn, sondern mit dem Dienstanbieter ein. Laut Stiftung Warentest würden die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Icomera teils erheblich von den Versprechen der Bahn abweichen. Einige Klauseln der AGB hält der Jurist von Stiftung Warentest für unwirksam.

Ausbau des Angebots geplant: Mit Wifi @ DB-Regio will die Deutsche Bahn kostenloses WLAN in Regionalzüge bringen. (Foto: Deutsche Bahn)
Beispielsweise verspricht die Bahn „kostenloses WLAN für alle ICE-Kunden“ – Icomera schreibt in den AGB hingegen einschränkend, dass Kunden „in ausgewählten Zügen der Deutsche Bahn AGB mit Hilfe von Funk-Technologie (WLAN) im Rahmen ihrer technischen Möglichkeiten ein Zugang zum Internet zur Verfügung“ gestellt werde. Irritierend ist ebenso das explizite Versprechen der Bahn des kostenlosen WLANs, während Icomera sich vorbehält, Gebühren von Kunden der zweiten Klasse zu erheben. In der Realität sieht es zum Glück anders aus. Zudem bestätigte ein Bahn-Sprecher der Stiftung Warentest, dass das WLAN in der zweiten Klasse kostenlos sei und künftig auch bleibe.
Der Zusatz der Gebührenerhebung in den Icomera-AGB beziehe sich auf eine kostenpflichtige Option, mit der Kunden nach Verbrauch der 200 Megabyte weiteres Highspeed-Volumen erwerben können. Diese Option soll noch 2017 eingeführt werden.
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