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Krankschreibung per Telefon – darauf musst du jetzt achten

Aufgrund der Pandemie kannst du dich weiterhin ohne den Gang zum Arzt krankschreiben lassen. Was du dabei beachten musst – und welche Neuerung es beim Kinderkrankengeld gibt.

2 Min. Lesezeit
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Bis zu 14 Tagen kannst du dich krankschreiben lassen – ohne den Gang zum Arzt. (Foto: dpa)

Husten, Schnupfen, Heiserkeit? Bei einfacheren Erkrankungen, bei denen du nicht zwingend einen Arzt brauchst, um sie auszukurieren, ist es ja bereits seit Herbst wieder möglich, sich ohne den Gang zum Arzt krankschreiben zu lassen. Das geht telefonisch aufgrund der steigenden Coronazahlen für bis zu sieben Tage – und soll nach Aussage der Bundesregierung auch weiterhin bis mindestens 31. März so gehandhabt werden. Zudem ist eine einmalige telefonische Verlängerung möglich, sofern der Patient die Erkältung noch länger auskurieren muss. Längstens 14 Tage kann man also ohne Arztbesuch der Arbeitsstelle fernbleiben.

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An den Fristen, bis wann man dies zu tun hat, ändert sich indes nichts: Bis zum dritten Krankheitstag muss der Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (auch AU oder „gelber Schein“) erhalten haben. Wichtig im Sinne der guten Zusammenarbeit ist es auch, den Arbeitgeber unverzüglich über die Krankmeldung zu informieren. Es gibt aber auch Arbeitgeber, die bereits am ersten Krankheitstag eine entsprechende Bescheinigung verlangen – Näheres regelt dein Arbeitsvertrag.

Ziel ist die Reduzierung der Ansteckungsmöglichkeiten

Ziel der Maßnahme, die schon im letzten Frühjahr galt und danach nur auf regionaler Ebene weitergeführt werden sollte, war es, dass Corona-Erkrankte in den Wartezimmern nicht auch noch andere Patienten ansteckten. Ob dieses Procedere auch noch im zweiten Quartal, also ab April, aufrechterhalten wird, ist noch nicht klar, wie Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in dieser Woche bereits angekündigt hatte. Veranlasst hatte sie der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitsweisen, dem Vertreter von Ärzten, Kliniken und gesetzlichen Krankenkassen angehören.

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Einigermaßen realitätsfremd ist indes die Vorgehensweise, die das Bundesgesundheitsministerium vorsieht: „Für die Krankschreibung ohne Besuch beim Mediziner sollen sich die Ärzte am Telefon durch eine eingehende Befragung vom Zustand der Patienten überzeugen“, heißt es da. Diese Vorgehensweise dürfte in den seltensten Fällen stattfinden, wie auch Patienten in Gesundheitsforen berichten.

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Laut AOK-Bundesverband gab es im März und April dieses Jahres zwar mehr krankheitsbedingte Fehltage von Arbeitnehmern als im Mittel der vergangenen zehn Jahre, andererseits hatte die AOK auch berichtet, dass zwischen Mai und August die Zahl der Krankmeldungen teilweise deutlich sank. Das wurde etwa damit erklärt, dass mehr Menschen für sich im Homeoffice arbeiten und die Menschen derzeit ohnehin vorsichtiger in Bezug auf Ansteckung seien. Unterm Strich, das zeigen Auswertungen von Krankheitstagen übers Jahr, spreche vieles dafür, dass sowohl Ärzte als auch die arbeitende Bevölkerung verantwortungsvoll mit der neuen Möglichkeit umgehen.

Kinderkrankengeld: Doppelte Zahl an Tagen für 2021

Besondere Regelungen gibt es außerdem für Kinder, deren Eltern aufgrund von Krankheit oder auch aufgrund der Homeschooling-Verordnung nicht zur Arbeit gehen können oder diese im Homeoffice nebenbei beschulen müssen. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber kürzlich die Zahl der Kinderkranktage von 10 auf 20 im Jahr erhöht. Alleinerziehende haben die doppelte Menge an Tagen zur Verfügung.

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Anders als bei der herkömmlichen Krankmeldung reicht hier das Ausfüllen eines entsprechendes Formulars zur Gewährung von Kinderkrankengeld aus, wobei natürlich auch der Arbeitgeber hierüber informiert werden muss. Das Einfordern einer Bescheinigung der Schule über die Schließung wird derzeit von den Krankenkassen unterschiedlich gehandhabt. Da besagtes Gesetz aber erst in dieser Woche verabschiedet wurde, kann sich hier noch einiges in der Durchführung ändern.

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Peter

Und wie bekommt man die AU vom Arzt?
Muss man dann trotzdem vorbei in Praxis und diesen Abholen?

Antworten
Tobias Weidemann

Die AU soll dann wohl per Post zugesandt werden, wofür der Arzt Portokosten geltend machen kann. Ein Problem bleibt in unserem halbdigitalen Gesundheitssystem wohl das Scannen der Karte, was dann im Laufe des Quartals erfolgen muss, wenn du seit Beginn des jeweiligen Quartals nicht beim Arzt warst. Denke aber mal, vieles dabei ist Verhandlungssache und hängt vom Servicedenken und der Flexibilität der Praxis ab.

Antworten
Gunar Gürgens

Das mit den Zetteln finde ich als Personaler eh so unnötig. Ich freue mich schon richtig auf die eAU da fällt dann auch das mit dem Einsenden zur Krankenkasse weg. Wir beschäftigen viele Berufseinsteiger und wie oft ich da einfach schon die Diagnoseversion bekommen hab und ich gefragt wurde warum die Krankenkasse sich beschwert, dass die das nicht im System haben, weil die Mitarbeitenden die Ausführung für die KK nicht verschickt haben.
Immerhin konnte man die dann mal irgendwann per Handyphoto schicken. Willkommen im 21. Jahrhundert…

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