Es war eine Regelung, die Arztpraxen entlasten und Berufstätige schützen sollte: Wer sich wegen einer Erkältung krankschreiben lassen wollte, brauchte nur zum Hörer zu greifen und eine Arbeitsbefreiung beim Hausarzt anfordern. Ein Vorsprechen war nicht nötig. Ab dem 1. Juni ist das jedoch vorerst vorbei. Die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung läuft Ende Mai aus, wie die Tagesschau am Donnerstag mitteilte. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verlängerte zwar die bestehende Regelung um zwei Wochen, jedoch „nach derzeitiger Einschätzung der Gefährdungslage letztmalig“ bis zum 31. Mai.
Krankschreibung per Telefon endet zum 1. Juni
„Wir bereiten damit die Rückkehr zur regulären Patientenversorgung hinsichtlich der ärztlichen Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit vor“, erklärte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. Praxen sollen demnach wieder auf Normalbetrieb umstellen. Mit der Verlängerung bis zum Ende des Monats sollen Medizinerinnen und Mediziner den nötigen Vorlauf erhalten, um den Regelbetrieb wieder aufzubauen. Sollte sich das Virus wieder stärker ausbreiten, behält der G-BA sich jedoch vor, auch kurzfristig eine neue Sonderregelung zu beschließen und die telefonische Krankschreibung wieder zu aktivieren.
Der Gemeinsame Bundesausschuss betonte zudem nachdrücklich, dass Menschen sich unabhängig von der Regelung bei typischen Covid-19-Symptomen zunächst telefonisch bei den Arztpraxen melden sollen. Laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) sind das vor allem starker Husten und Fieber. Zu den Risikogruppen gehören laut den Wissenschaftlern vor allem Ältere und Vorerkrankte. Die hauptsächliche Übertragung erfolgt über Tröpfchen, die beim Husten und Niesen entstehen und beim Gegenüber über die Schleimhäute der Nase, des Mundes und gegebenenfalls des Auges aufgenommen werden.
Die Regelung zur telefonischen Krankschreibung wurde seit dem Beschluss im März mehrfach verlängert, jedoch nicht immer einstimmig. Zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden kam häufig Streit auf. Erstere hatten sich dafür ausgesprochen, die Sonderregelung schnellstmöglich wieder zu beenden. So forderte etwa der Geschäftsführer des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Johannes Bungart, die Möglichkeit dürfe „nicht zum Dauerzustand werden“, wie die Tagesschau den Vertreter zitiert. Mit der vorläufigen Aussetzung sei dieser Forderung jetzt nachgekommen.
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