Anzeige
Anzeige
UX & Design
Artikel merken

Kunden aus der Hölle: So kannst du dich als Freelancer schützen

„Das war dann wohl ein Missverständnis“ ist ein Satz, den weder Auftraggeber noch Auftragnehmer gerne hören – ist er doch mit Kosten, Stress und einem faden Beigeschmack verbunden. In diesem Artikel zeigen wir dir, wie du mit dem richtigen Vertrag, die Beziehung zu deinem Kunden verbesserst.

Von Mario Janschitz
6 Min. Lesezeit
Anzeige
Anzeige
Echt jetzt? (Foto: Little Black Cat - Fotolia.com)

Interpretationen oder differenzierte Auslegungen von Abmachungen sind der Grund, warum die Praxis oft anders aussieht als die Theorie. Ein Kunde, der mit der Bezahlung nicht aus den Puschen kommt, der völlig unsinnige Anforderungen stellt, der den Projektumfang ständig erweitern möchte oder der davon ausgeht, dass der Freiberufler jeden Tag ins Büro kommt, um den Fortschritt zu präsentieren – natürlich unbezahlt. Aus netten Menschen kann so – ungewollt – ein Kunde aus der Hölle werden.

Kunden wie Gremlins: Zuerst flauschig und dann springt der Rasensprenkler an

Anzeige
Anzeige

„Ich verklage Sie auf Gewinnentgang“, wurde mir an den Kopf geworfen, als der Kunde selbstständig eine Deadline um acht Wochen vorverlegt hatte und ich mich auf den Vertrag berief. Der Kunde war natürlich der Annahme, dass eine E-Mail mit dem Betreff: „Ich habe mir ein neues Ziel gesetzt“, welche am selben Tag verschickt wurde, an dem er für drei Wochen in den Urlaub flog, ausreichend war.

entwickler

Bei Kunden aus der Hölle muss man ruhig bleiben. (Foto: © contrastwerkstatt – Fotolia.com)

Abgesehen davon, dass man niemanden auf Gewinnentgang verklagen kann, wenn zuvor noch nie Gewinn erwirtschaftet wurde und kein Gewerbe existiert, und abgesehen davon, dass der gültige Vertrag über fix definierte Lieferfristen verfügt – Der Vertrag und das Projektmanagement haben mir damals sehr viel Aufwand erspart. Im Folgenden zeige ich euch, auf was ihr achten müsst, damit der Kunde beruhigt in den Urlaub und ihr nicht aus der Zusammenarbeit fliegt.

Anzeige
Anzeige

Bevor es losgeht, musst du dir grundlegend und im Vorhinein über folgende Dinge klar sein:

Anzeige
Anzeige
  • Zeitrahmen des Projekts
  • Umfang des Projekts
  • Bezahlung und Nicht-Bezahlung
  • Verzögerungen und das nicht treffen von Deadlines
  • Wartung des Projektes
  • Arbeitszeiten

Zwischen dir und dem Kunden: Werkvertrag

Das wohl wichtigste Papierstück eines Freelancers ist der Werkvertrag. Darin wird die Herstellung eines Werks vertraglich festgehalten. Dabei kann ein „Werk“ Herstellung, aber auch Anpassungen oder andere Dienstleistungen sein. Wichtig ist, dass ihr als Unternehmer für den Erfolg eurer Tätigkeit einsteht. Es muss also am Ende ein Werk vollbracht worden sein – und nur dafür werdet ihr bezahlt.

Das ist auch schon die erste Krux, denn: Wenn nicht genau definiert wurde um welches Werk es sich handelt, dann befindet man sich ganz schnell in Extraiterationen wieder, denn der Kunde möchte hier und da noch eine Änderung – denn aus seiner Sicht ist das Werk ja noch nicht abgeschlossen. Die Praxis zeigt, dass es dann völlig egal ist, ob das vorher so abgemacht war oder nicht – der Kunde sieht sich im Recht. Und wird dieses auch Einfordern, schließlich hat er ja auch für ein „perfektes“ Werk bezahlt. Konfliktpotential: Höchste Alarmstufe – gerade in Zeiten von „Perpetual Beta“ und „Try. Fail. Repeat.“

Anzeige
Anzeige

Eure besten Freunde: Pflicht- und Lastenheft

Hier ist ein gutes Pflichten- sowie Lastenheft essentiell. Beispiel: Wenn für eine Website keine qualitativ ausreichenden Texte gelierfert werden, ist es nicht euer Problem als Entwickler, diese Texte zu verbessern. Aus der Sicht des Kunden gehören diese Texte aber zum Werk. Oder: Ein Kontakt-Formular funktioniert nicht, weil das Postfach des Kunden voll ist. Richtig, er wird dich anrufen, weil die E-Mail, die er mit _deinem_ Kontaktformular verschickt hat schließlich nicht bei ihm ankommt.

Die Wahrnehmung von Auftragnehmern und Auftraggebern unterscheiden sich meistens, das Pflicht- sowie das Lastenheft stellt aber die Wünsche und Möglichkeiten auf beiden Seiten da. Auch hier müssen neben den Zielen aber auch Nicht-Ziele aufgeführt sein. Und gerade die Definition von Nicht-Zielen kann euch sehr viel Stress ersparen. Ihr wollt keine Serverwartung übernehmen – dann schreibt das hin. Natürlich, das sind überspitzte Beispiele. Und mit dem Pflichten-/Lastenheft erzähle ich euch hier auch nicht neues – aber sie machen deutlich wie wichtig das Definieren von Nicht-Zielen sein kann.

Stichwort Wahrnehmung: Was den Umfang des Werks betrifft, muss auch hier genau definiert werden, welche Arbeiten erbracht werden sollen. Das Anfertigen von Landingpages kann gerne zu einer Website dazugehören – aber wie sieht es mit dem Tracking aus? „Tracking“ heißt für den Kunden: „Ich sehe, wer was mit meiner Landingpage macht und woher er gekommen ist“. Wenn er seine Flyer mit QR-Codes tracken möchte, kann das implementiert werden. Da sieht er dann aber auch keinen Unterschied dazu, dass er die Effizienz von seiner Radio-Werbung tracken kann. Habt ihr nicht bedacht? Konfliktpotential.

Anzeige
Anzeige

Auch wenn der Kunde ein gewisses Fachvokabular benutzt, könnt ihr euch nicht darauf verlassen. Lieber etwas mehr ins Pflicht- und Lastenheft geschrieben, als im Nachhinein nacharbeiten zu müssen und die Kundenbeziehung zu gefährden. Der Kunde ist nicht der Fachmann, sondern du. Deine Aufgabe ist es, aus der Beschreibung des Kunden die richtigen Anforderungen zu definieren.

Dazu gehört aber auch, gemeinsam mit dem Kunden, diese Anforderungen zu besprechen. Denn, man kann nicht davon ausgehen, dass der Kunde weiß was „Mobile First“ bedeutet, obwohl er dauernd davon spricht und eigentlich nur eine responsive Website wünscht. Im Zuge des Requirements Engineering lasse ich den Kunden auch gerne eine Unterschrift unter die Anforderungen setzen.

Damit dich Kunden lieben: Gutes Projektmanagement

Haltet fest, bis wann, welche Arbeitspakete fertig sein müssen. Baut Meilensteine ein, zu denen verrechnet werden muss – auch sollte jemand aus dem Vertrag zurücktreten wollen. Sei spezifisch: „Installation CMS“ und dafür einige Tausend Euro zu verlangen, kann gerechtfertig sein, muss es aber nicht. Jedenfalls legt ihr euch damit selbst eine Falle – vor allem, wenn der Kunde zu eurem Konkurrenten geht und der euch eine WordPress-Installation unterschiebt. „Setup und Konfiguration Apache-Server + Installation Drupal 8 + Einrichtung Reverse-Proxy“ ist nachvollziehbarer.

Anzeige
Anzeige

Obwohl es einige gibt, die Projektmanagement als ineffektiven Mehraufwand bezeichnen, gehört ein Projekt-Struktur-Plan sowie eine Meilensteinliste zum absoluten Rüstzeug für seriöse Auftragnehmer. Dort ist ersichtlich wer was in welchem Zeitraum leistet und wer wem welches Material zur Verfügung stellen muss. Ob ihr eine Funktions-, Objekt-, oder Zeitorientierte Gliederung nutzt, müsst ihr selbst entscheiden und ist auch vom Projekt abhängig – darauf einzugehen würde aber bei weitem diesen Artikel sprengen.

Dein Retter in der Not: Die AGB

Die letzte Bastion sind deine Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Du akzeptierst Deadline-Änderungen nur schriftlich und vier Wochen im voraus? Du willst anteilig, zu den abgenommen Meilensteinen bezahlt werden? Dann sollte das auch so in den AGB stehen.

Anzeige
Anzeige

„ Kunden sind schließlich auch nur Menschen.“

Was passiert wenn der Kunde nicht rechtzeitig bezahlt? Dahinter kann zwischen schlichter Vergesslichkeit bis hin zu völliger Unwilligkeit alles stecken. Auch für diesen Fall solltest du vorgesorgt haben. Wer vermeiden möchte auch noch um 22 Uhr angerufen zu werden, muss die Arbeitszeiten klar vermitteln. Nicht selten haben Chefs die Attitüde auch gerne mal nach 17:00 Uhr durchzuklingen, wie sie es vielleicht auch bei ihren Angestellten tun würden.

Fazit: Kommunikation ist alles, wirklich.

Kurzum: Solide AGB klären die Grundbedingungen für eine Zusammenarbeit mit dir – im Werkvertrag können noch projektspezifische Abmachungen festgehalten werden. Wichtig dabei ist, dass man sich so einfach wie möglich und so genau wie möglich ausdrückt. Alle beteiligten müssen sich absolut sicher sein, was wann und in welcher Qualität geliefert wird.

Im Grunde, kann man dem Kunden auch nichts verübeln, schließlich bist du der Fachmann, und nicht er. Im Sinne einer beiderseitigen Verständigung ist es also nur sinnhaft über ein ausreichendes Projektmanagement zu verfügen, das die geleistete Arbeit dokumentierbar macht. Schwierig wird es eigentlich nur dann, wenn durch Missverständnisse oder keinen einheitlicher Konsens über den Projektablauf Misstrauen beim Kunden entsteht. Das kann aber auch dann passieren, wenn das Projekt zu wenig ernst genommen wird. Stress hier, Meeting da und Zack: Der Auftraggeber ist nicht klar bei der Sache und segnet etwas ab, an das er sich später gar nicht mehr erinnern kann.

Die Zusammenarbeit zwischen Werkvertrag, AGB, solidem Projektmanagement sowie offener und klar verständlicher Kommunikation ebnen den Weg zu einer langen geschäftlichen Beziehung. Denn: Kunden sind schließlich auch nur Menschen.

Anzeige
Anzeige

Wer war euer schlimmster Kunde?

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
28 Kommentare
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Adrian

Mich hat lediglich die Schlagzeile interessiert ;) Mit solchen Kunden aus der Hölle, mein Gott, habe ich oft zu tun ;)

Antworten
E.

Dann lies unbedingt den Artikel :)
Er wird dir und deinen Kunden helfen.

Antworten
Olaf Barheine

Nur zur Ergänzung, weil es meiner Meinung im Artikel nicht deutlich genug wird. Das Lastenheft kommt vom Kunden und enthält alle funktionalen und nicht-funktionalen Anforderungen an die zu entwickelnde Software. Es bildet die Grundlage für den Werkvertrag. Das Pflichtenheft wird vom Auftragnehmer angefertigt. Es ist technischer als das Lastenheft und geht bereits in Richtung Grobentwurf. Meistens dürften Freelancer aber eh auf Basis eines Dienstvertrags arbeiten. Das empfiehlt sich umso mehr, wenn der Kunde, aus welchen Gründen auch immer, kein schlüssiges Lastenheft vorlegen kann.

Antworten
Sven Dichte

Musste lachen! „Dein Retter in der Not: Die AGB“ Das ist mal so was von „unrichtig“. Jeder drittklassige Jura-Student zerlegt die AGB in Sekunden.
Die Rechte beider Parteien werden nach BGB, HGB oder was auch immer geregelt.
Und wer nicht in der Lage ist, einen guten Vertrag zu machen, der sollte überlegen, ob seine Selbstständigkeit das Richtige für ihn ist .

Antworten
Aja

Große Worte von jemandem der eine Webseite zur eigenen Arbeitslosigkeit betreibt.

Antworten
Sven Dichte

Ja und? Ich stehe dazu und heule nicht. Die Option mich Selbstständig zu machen habe ich ja. Muss ich sie nutzen? Nein! Aber ich kann. Während sich andere verkriechen, versuchen ich was zu bewegen. Und was bewegst Du so? Ich denke nicht viel.

Sermonis Libertas

Darf ein Arbeitsuchender nicht seine Meinung zu einer Debatte beitragen? Ist ein Arbeitssuchender etwa per se unwissend und unerfahren?
Ganz ehrlich, deine Antwort war daneben.

silent

Richtig, drittklassige Jura-Studenten fechten AGB an, weil Sie keine Ahnung haben und die AGB wahrscheinlich selbst erstellt haben.
BGB und HGB gelten NUR dann, wenn keine AGB vorhanden sind oder für den Passus, der in den AGB ungültig ist. Deswegen sichern sich ja auch alle großen Firmen mit AGb ab und es kommt immer wieder zu Streitigkeiten bei Projekten ob die AGB so akzeptiert werden oder eben auch nicht. Ein Vertrag hingegen BASIERT auf den bestehenden AGB. Im Vertrag müssen die „gemeinen“ Firmenregelungen eben nicht mehr separat ausgewiesen werden. Das ist Sinn der ganzen Sache.

Ich bin übrigens kein Jurist sondern „nur“ selbständig.
Gefährlich kann es für Dienstleister aber werden wenn keine AGB vorhanden sind.

Antworten
Sven Dichte

@silent: ich gebe dir Recht. Wie viele Unternehmen halten sich bei den AGB an folgenden Punkte:
– Einbeziehungsvoraussetzungen
– Vorrang der Individualabrede
– überraschende Klauseln
– Transparenzgebot

Wenn es kleiner < 5% sind, dann sind es schon viele Unternehmen. :-)

Daniel.

interessant, dass du so gut Bescheid weisst. Im Gegensatz zu dir bin ich seit 8Jahren selbstständig und hatte bisher noch nie einen Vertrag.

Antworten
silent

Der Artikel ist aus meiner Sicht sehr missverständlich. Es wäre hilfreich, hier zwischen einem Freelancer als „freiem Mitarbeiter“ und einem Selbständigem zu unterscheiden. Auch die Diskussion zu Lasten- und Pflichtenheft ist in der Realität kaum umsetzbar, sofern das beauftragende Unternehmen nicht eine bestimmte Größe erreicht hat. Dazu sind beim Kunden enorme Ressourcen erforderlich!

Was ich jedem empfehlen kann: Zahlungsstufen ins Angebot einbauen. gezahlt wird wenn z.B. das Template fertig ist. Das muss der Kunde dann mit einem Protokoll bestätigen. Ist die Zahlung eingegangen, läuft der Auftrag weiter. Sicherheit für beide Seiten.

Antworten
Mario Janschitz

Wo liegt bei dir der Unterschied zwischen „freiem Mitarbeiter“ und Selbstständigem?

Antworten
Daniel.

http://www.endlich-selbstaendig.info/2013/03/die-unterschiede-zwischen-freiberufler-und-gewerbetreibende/

warum schreibst du einen Artikel zu einem Thema, obwohl dir offenbar Grundlagenwissen dazu fehlt?

zur Praxis: Lasten- und Pflichtenheft werden eigentlich nie erstellt. 1.zu kompliziert 2.wird eh nicht alles erfasst, weshalb es für die Tonne ist

Alex T.

Die Frage war schlicht unpräzise gestellt. Freiberufler und Gewerbetreibende sind beide in dem Sinne „selbstständig“. Die Unterscheidung zwischen „Freiberufler bzw. freiem Mitarbeiter“ und „selbstständig“ ist unsinnig. Die zwischen „Gewerbetreibender“ und „Freiberufler“ hingegen nicht.

Mario Janschitz

Hallo Daniel, warum schreibst du Kommentare zu Kommentaren, wenn du sie offenbar nicht gelesen hast?

Antworten
an

Was soll denn die blöde Gegenfrage? Kann da jemand mit Kritik nicht umgehen?

Sermonis Libertas

Der Artikel erzählt zwar nichts unwahres, scheint aber ein wenig aus der Zeit gefallen. Denn er beschreibt letztlich das Wasserfallmodell, das sich in vielerlei Hinsicht als schwierig erwiesen hat.
Agile Methoden sind daraus die logische Konsequenz, aber leider häufig ebenfalls schwer umsetzbar, da die Kunden davon nichts verstehen und nicht akzeptieren, dass eine Software nicht von vorn herein zu 100% beschrieben und mit einem festen Preis versehen ist.

Ich glaube, es bleibt einfach problematisch, IT-Projekte abzuwickeln. Meine Erfahrung zeigt, dass selbst verschriftlichte Vereinbarungen nicht immer vor Ärger bewahren. In solchen Fällen hatte man einen hohen Invest für das Pflichtenheft, ohne am Ende eine nachhaltige Kundenbeziehung zu haben. Kunden arbeiten zudem oft chaotisch, haben keine PM-Erfahrungen und fordern ständig Change Requests ein, welche natürlich der Auftragnehmer zu übernehmen hat, da er es eindeutig anders verstanden hatte, etc. Leider.

Antworten
Mario Janschitz

Nein, beschreibt er nicht.

Antworten
Daniel.

Genau das ist auch meine Erfahrung.

Am Besten bin ich immer damit gefahren, große Projekte in kleine Teilprojekte aufzuteilen. Dann merkt man meistens ganz schnell ob sich die Zusammenarbeit für beide Seiten lohnt.

Antworten
E.

Gute Idee.

Markus Schall

Interessanter Artikel! Ja, manchmal kommt es tatsächlich dazu, daß eine Kundenbeziehung etwas anstrengend wird. Nach meiner Erfahrung hilft in so einer Situation vor allem gute und professionelle Diplomatie – Emotionen sollte man an dieser Stelle möglichst unterbinden.

Das mit dem Werkvertrag ist ja immer so eine Sache, denn ein Werkvertrag kann nur zustande kommen, wenn der Kunde ein lückenloses Lastenheft vorweisen kann. Genau an dieser Stelle hapert es aber nach meiner Erfahrung in 99% aller Fälle. Aus diesem Grund habe ich noch nie auf Basis eines Werkvertrages für einen Kunden gearbeitet.

Aber Vorsicht: Bei vollständig individuellen Aufträgen, bei denen z.B. eine Software von der Pike an neu programmiert wird, ist es kaum möglich, das dann nicht als Werkvertrag abzuwickeln. Deshalb mache ich das auch anders: Für ein Softwareprojekt liefere ich grundsätzlich eine bereits fertige Basis, die in verschiedenen Ausbaustufen zur Verfügung steht. Ich verkaufe dem Kunden dann die Basis und biete die Anpassung und Erweiterung in Form einer Dienstleistung (Dienstvertrag) an. Das hat für den Kunden auch den Vorteil, daß die Grundelemente, die die Basis bereits enthält, bereits vorhanden sind und nicht neu entwickelt werden müssen.

Antworten
Ex-Freelancer

„Wichtig ist, dass ihr als Unternehmer für den Erfolg eurer Tätigkeit einsteht. Es muss also am Ende ein Werk vollbracht worden sein – und nur dafür werdet ihr bezahlt.“
Handwerker müssen m.W. kostenlos! nachbessern soweit ich weiss. Das fehlt bei dem Hinweis auf die Werkverträge m.E.
Böse Handwerker (siehe TV-Dokus) tricksen dabei natürlich und versuchen trotzdem Rechnungen zu stellen.

In Rechnungen muss klar und deutlich drin stehen wofür das Geld bezahlt wird (Ich glaube Rot-Grüne Verordnung und/oder Gesetz wegen Umsatz-Steuer-Vorsteuer-Absetzbarkeits-Regeln).

Beide Vertragspartner haben oft eigene AGBs… Da freuen sich Juristen gerne.
„… als IT-Freiberufler die AGBs von Automobil-Zuliefer-Firmen zu akzeptieren…“

Das viele Freiberufler über Vermittler ähnlich wie Zeitarbeiter (die werden aber monatlich bezahlt sind dann aber nur bei einer Firma) die deutschen IT-Großprojekte erledigen ist ein weiterer großer Anteil des Marktes. Um den geht es hier nicht, aber sollte nur mal erwähnt sein und trifft vielleicht oft/manchmal zu wenn Leute schreiben das sie keine Werkverträge machen sondern nach Stunden beim Kunden bezahlt werden.

Da die Kunden so mit einem umspringen können, erkennt man schnell, das der Fachkräftemangel möglicherweise eher nur ein Mangel an billigen unter-30-jährigen Studienabsolventen ist. ITler auf Win10 umzuschulen ist ja zu teuer. Also lieber frische preisgünstige ITler von der Uni nehmen.
Wie profitabel böse Handwerker aus den TV-Dokus leben sieht man täglich in den Dokus und TV-Berichten. BWLer und Juristen verdienen in Firmen wohl das meiste. Dementsprechend sollte man sein Studium wählen wenn man nicht unter Age-Discrimination, Alters-Armut usw. als Tagelöhner zum Mindeslohn auf der Baustelle Holz zuschneiden will. In USA sind solche Werdegänge für ITler wohl nicht unüblich wie es bei Quora neulich zu lesen war.

Interessant hier ist auch, wer de-eskalierend und wer agressiv argumentiert (vielleicht weil er unzufrieden ist). Der Erfolg beim Kunden dürfte korrellieren.
Bei Apple im Shop verdient man wohl nicht so viel aber es gab Ex-Apple-Shop-Mitarbeiter die meinten, sie hätten viel für den Umgang mit Kunden gelernt was einem im Berufsleben wohl häufig helfen dürfte.
Man muss im Voraus für den Kunden und seine Mitarbeiter mitdenken und ihm die Sachen verklickern können so das er zufrieden ist. Große Anteile der Niedriglohn-Jobs werden inzwischen von Leuten mit Diplom oder Gesellenbrief gemacht. Das verbessert die Kommunikation sicher…
news-google-de: niedriglohnsektor akademiker

KMUs brauchen keine gescheiterten hunderte-Zillionen-IT-Großprojekte oder Projekte wie der Flughafen… Im DAX-Konzern sieht es evtl anders aus aber dort arbeitet man oft ja über Vermittler und es gelten andere Regeln.
Interessant ist vielleicht auch weil es dort um Kundenkommunikation und soweit ich mich erinnere auch Erwartungs-Management geht:
https://t3n.de/news/freelancer-entwickler-honorar-608095/

Der Trick aus dem Bewerber-Handbuch für Festangestellte gilt natürlich auch hier: Man sollte schauen ob man mit Ehemaligen (Freiberuflern bzw. Mitarbeitern) reden kann. Vielleicht helfen auch die Xing-Foren wo man Leute findet welche z.b. die Warenwirtschaft-System (Oracle Enterprise, SAP, Navision,… und halt die vielen kleineren Systeme) des Kunden kennen wenn es keine Individual-Programmierung war.

Und aus einem Freelancer-Diskussions-Forum: „Das (Fehl)Verhalten bei der Anbahnung von Projekten zeigt sich oft auch innerhalb des Projektes und man sollte auf den Auftrag dann vielleicht verzichten.“. Allerdings werden Vermittler und HR-Abteilungen oft nur beauftragt und wie es im Team/im Projekt aussieht erkennt man daran nicht so das man sich nicht notwendig vom ersten (wohl aber vielleicht vom dritten, vierten und vielleicht auch schon vom zweiten) Anschein abschrecken lassen sollte.

Antworten
Peter

Wie auch immer. Hier hat er recht. AGB-Recht ist ein sehr glattes Eis. Aber auch bei Verträgen muss man aufpassen, denn leicht können diese als AGB gewertet und dann nach dem AGB-Recht beurteilt werden.

Pro-Tipp: Verträge mit dem Rechtsanwalt zusammen erstellen.
Pro-Pro-Tipp: Hände weg von Werkverträgen und lieber Dienstvertrag mit T&M-Abrechnung.

Antworten
Chris

Ich finde den Artikel gut und die „Kunden aus der Hölle“ lernt wohl jeder früher oder später mal kennen.

Was die Diskussion um Pflicht- und Lastenheft, AGB, sowie Verträge vom Anwalt angeht möchte ich folgendes mit einbringen:

Bei durchschnittlichen Aufträgen von kleinen und mittelständischen Unternehmen ist mir noch nie ein Lastenheft begegnet. In der Regel wissen die meisten Auftraggeber in diesem Bereich gar nicht was das überhaupt ist.
Auch der Aufwand für die Erstellung von einem Pflichtenheft oder Vertrag via Anwalt bedeutet in den meisten Fällen einen Aufwand, der 1. in keinem Verhältnis zu den Aufträgen steht und 2. von den wenigsten bezahlt werden würde.

Gute AGB sind das A und O. Zwischen Geschäftsleuten sehe ich hier die vorgenannten Probleme und „glattes Eis“ nicht. Privatpersonen sind in diesem Bereich als Auftraggeber wohl eher die Ausnahme.

Im übrigen kann man sich vor solchen Problemen am besten schützen, in dem man
1. umfangreich berät, informiert und die Vorstellungen der Kunden gründlich hinterfragt
2. während der Umsetzung häufiger Rücksprache mit den Kunden hält um rechtzeitig zu merken, wenn sich das Projekt in eine falsche Richtung entwickelt
3. Sich gründlich überlegt wie man das Angebot / Vertrag formuliert

Antworten
Rudi S.

Ich habe im Juli bei einer Bank, die der Bundesverband deutscher Bank vor der Insolvenz retten musste, meine Tätigkeit beendet. Was ich da erlebt habe, spottet jeglicher Beschreibung. Und als der Vermittler wegen eine geringen Stundensatzerhöhung kontaktiert wurde, kündigte mir die Bank die Zusammenarbeit fristlos.

Antworten
Carlo

Mein Tipp: Bei dem ersten Anzeichen solche Kunden sofort wie eine heiße Kartoffel fallen lassen. Geht vllt. etwas Geld durch die Lappen, aber auch Stress.

Antworten
Lars

echt „höhren“???

Antworten
Abbrechen

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige